Beim Finanzamt eingereichte Belege rücknehmbar?

An alle Steuerkenner
Ein Hausbesitzer (Wert des Hauses 100.000€ und Erwerbsjahr des Hauses 2008, Bj 1910) reicht für die Jahre 2008 Belege für Erhaltungsaufwendungen von 6000€ ein und für das Jahr 2009 Belege für Erhaltungsaufwendungen von 8000€.
In den jeweiligen Steuererklarüngen werden die Ausgaben als Erhaltungsaufwendungen anerkannt.
Da er dümmlicher Weise die 15% Regelung nicht kennt, die in den ersten 3 Jahren Erhaltungsaufwendungen von über 15% des Anschaffungspreises des Hauses zu „anschaffungsnahen Herstellungsaufwand“ werden lassen (und daher auf 40 Jahre bei Häusern mit Bj. vor 1914 abgeschrieben werden müssen), reicht er 2010 noch einmal Belege für Erhaltungsaufwendungen in Höhe von 10000 € ein.
Dadurch werden die Steuerbescheide auch der vergangenen Jahre rückwirkend geändert und der Steuerpflichtige müsste 10.000€ nachzahlen. Andererseits rechnet der Steuerpflichtige, dass er, wenn er die Belege für 2010 nicht eingereicht hätte nur 4000€ zahlen müsste (und dann aber den akkumulierten „anschaffungsnahen Herstellungsaufwand“ nicht auf 40 Jahre abschreiben kann, was ihm aber bei den Inflationsraten herzlich egal ist). Frage: Können die bereits beim FA vorgelegten Belege, die ja des Absetzens von der Steuer dienen sollten, nachträglich in einem Einspruch ans Finanzamt zurückgezogen werden?
Über Eure Einschätzung bzw. Hinweise zu Gesetzestexten bin ich Euch dankbar.
Emo01

Im Allgemein ist ein Steuerbescheid erst dann rechtsgültig, wenn die Einspruchsfrist (1 Monat) verstrichen ist. Demnach kann man Einspruch gegen irgendetwas einlegen und dann auch diese Belege zurückfordern. Aber Vorsicht, das gleiche Recht hat auch das Finanzamt. Es kann dann auch ganz andere Dinge des Steuerbescheids in Frage stellen und anders auslegen.

hallo,

ja, natürlich kann man in abänderung seiner steuererklärung belege „zurückfordern“. nur: was soll das jetzt noch bringen?
das fa hat kenntnis davon und wird allein deshlab nicht von seiner meinung abkommen. denn wenn du die belege zurückzögest und deine steuererklärung ändertest, würdest du willentlich und wissentlich falsche angaben machen. und das wäre betrug. sowas will ja niemand.
einzige möglichkeit wäre, wenn sich tatsächlich änderungen ergeben hätten, die man glaubhaft versichern kann. also z.b. irrtümlich 10tsd euro als einen betrag für 2010 angegeben, obwohl doch für 2010 und folgende jahre in raten abgezahlt würde. aber das scheint hier wohl nicht der fall zu sein…

saludos, borito

Vielen Dank für die Antwort. Ich hätte gedacht, dass es so etwas Analoges gäbe wie bei der freiwilligen Einkommenssteuererklärung. Die kann man doch auch zurückziehen, wenn sich eine Nachzahlung ergeben würde.
Auch bei anderen Aspekten gibt es ja Günstigerprüfungen. Wie gesagt, bei den Belegen ging es ja um freiwillig eingereichte…
Besten Dank für die Einschätzung.
Emo01

rufen Sie an. Falsche Sachen duerfen wieder richtiggestellt werden. Sie werden nicht beissen.

Vielen Dank für die Antwort.
Leider war die erste Aussage vom FA, dass eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich sei. Daher die Suche nach rechtlichen Bestimmungen…
Beste Grüße
Emo01

rufen Sie an. Falsche Sachen duerfen wieder richtiggestellt
werden. Sie werden nicht beissen.

Hallo, wenn die Erklärungen bereits rechtkräftig sind, du also nichts im Bescheid reklamiert hast, hast Du schlechte Karten.
Andererseits kannst Du die 2010 Belege noch zurückziehen, wenn noch kein rechtskräftiger Bescheid ergangen ist.
Gruss Hermann

Hallo Hermann,
vielen Dank für Deine Antwort. Der Bescheid kam erst am letzten Freitag, das heißt die Einspruchsfrist ist noch nicht verstrichen. Hast Du eventuell eine Rechtsgrundlage / Gestzestext, auf den man sich beim Zurückziehen von Belegen beziehen kann?
Nach meinem Rechtsempfinden müsste das auch gehen: Ich hätte gedacht, dass es so etwas Analoges gäbe wie bei der freiwilligen Einkommenssteuererklärung. Die kann man doch auch zurückziehen, wenn sich eine Nachzahlung ergeben würde.
Auch bei anderen Aspekten gibt es ja Günstigerprüfungen. Wie gesagt, bei den Belegen ging es ja um freiwillig eingereichte…
Wäre aber schön, dass durch Urteile zu unterfüttern.
Besten Dank und viele Grüße

Emo01

hallo!

klaro gibt es analogien - aber eben nur solange noch nichts geprüft wurde. ab dem moment, ab dem das fa die belege schon gesichtet hat bzw. in bearbeitung, wird ein „jetzt bitte alles rückgängig“ natürlich schwierig. auch der gemeine fiskalritter wird sich genau in diesem moment fragen „ja, wieso das denn jetzt?“. dann kann´s zu spät sein.
ich persönlich hätte schon probleme zu sagen, ob mein sachbearbeiter beim fa schon kentnnis von den belegen hat oder nicht…

saludos, borito

Hallo,
Rechtsgrubndlagen weiss ich nicht, aber ich kann meine Belege undamit die Verrechnung wie auch immer zurückziehen. Dies gilt bei Normalsterblichen!
Bei gewerblichen Erklärungen bin ich mir nicht sicher, den „diese sollten wissen was Sie tun“ schliesslich sind Sie selbstständig!
Hier dürfte das Finanzamt nicht mitziehen, da ansonsten noch mehr betrogen würde als bei Selbstständigen sowieso üblich!
Gruss Hermann

Hallo,

Leider kann ich ihnen auch nicht weiterhelfen.

Tip: gehen sie zu einem Steuerberater der ihnen hilft.lieber 100.-€ für einen Steuerberater als soviel Geld dem Finanzamt.Ich kann mir nämlich nicht vorstellen das Sie so eine Hohe Summe nachzahlen müssen.

Man kann die Ausgaben auch auf 2-5 Jahre verteilen lassen.
Bei uns regelt das der Steuerberater.

Bin selbst Objektbesitzer und habe auf 22 Jahre nur 2x eine geringe Summe nachzahlen müssen.

Gruß
monika61

Kann ich leider nicht weiterhelfen.
Sorry

Genau weiss ich das nicht, aber eigentlich sollte man alle Belege automatisch wieder zurück bekommen, wenn denn der Sachbearbeiter mit der Prüfung fertig ist.
Zumindest ist es bei mir so, ich habe bis jetzt alle Belege wiederbekommen, zumal das auch Belege sind, die ich für andere Sachen brauche. Z.B. Rechnungen von Elektrogeräten(Garantiefälle).
Wenn sich nichts tut, einfach mal anrufen beim Finanzamt. Zu verlieren hat man nix.

Hi, da bin ich überfragt

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola