Hallo…
man stelle sich vor, eine Frau macht sich selbständig (H…-Paketdienst), da sie aber noch in Mutterschaftsurlaub ist,übernimmt der (Noch)-Ehemann die Offizielle Seite und meldet das Gewerbe auf seinen Namen an.Die Frau schaufelt das Geld rein, und gibt es mit vollen Händen wieder aus.Da von vorne rein bei den Leuten klar war, das allein die Frau die Buchführung und alles was dazu gehört,die Verantwortung trägt, bekommt der Mann nicht mit das sie auch keine Steuern beim Finanzamt abdrückt.Nach ein paar Jahren gibt sie das Geschäft wieder auf und lässt sich kurz darauf scheiden.Nach einem knappen Jahr kommt ein Bescheid vom Finanzamt zu dem Mann und er soll Steuern auf das damalige Geschäft zahlen.Der Mann zahlte einen großen Teil, ca. die Hälfte in monatlichen Raten ab, konnte dann aber nichts mehr zahlen.
Nach einigen Jahren nun hat er wieder geheiratet, seine Frau hat 3 Kinder aus erster Ehe und ist leider Arbeitslos.Der Mann kann aus gesundheitlichen Gründen auch nicht mehr seinen Job ausüben und verliert nun auch noch seinen Job.
Das Finanzamt will trotzdem Geld sehen und so hält es das Geld das die beiden bei der Steuererklärung zurückbekommen hätten 2500€, ein.Nach abzug dieser Summe sind immer noch 2500€ zu zahlen und das Finanzamt erklärt sich nach längerem Schriftverkehr dazu bereit eine monatliche Rate von 100€ zu akzeptieren.Die Schulden sind bis auf ca. 800€ beglichen, da macht die neue Ehefrau auf stur.Sie sagt das sie es nicht mehr einsehe Schulden ihres Ehemannes aus der Zeit vor der Ehe zu zahlen, da das ALG II das sie nun beziehen vorne und hinten nicht reicht und das sie die Schulden für die Ex-Frau des Mannes nicht mehr zahlen will.
Was kann die Frau oder der Mann nun unternehmen, damit die Rate ans Finanzamt nicht mehr so hoch ist?Mit dem Sachbearbeiter ist kein reden möglich, er meinte beim Antrag auf Ratenzahlung schon das ihm es nicht im geringsten interessiere ob die jetzige Ehefrau was dafür kann oder nicht und das beim kleinsten Verzug das ganze Geld fällig wäre.
Dabei kann doch weder die jetzige Frau noch die Kinder was dafür das die Ex-Frau des Mannes so ein hinterhältiges M… war und wollen wenigstens mal am Ende des Monats noch was zu essen haben.
Nebenbei bemerkt, der Mann hat auch einen Kredit, der auf den Namen der beiden Ex-Leute stand, in Höhe von knapp 30.000€ alleine abbezahlt damit die Bank nicht ans ihr Geld geht.
Also…wer ähnliche Erfahrungen damit gemacht hat oder einen ähnlichen Fall kennt und Tips geben könnte…nur zu…wären Euch echt dankbar
Hallo Andrea
dasist schlichtund ergreifend ganzeinfach: Für Altschulden aus 1. Ehe haftet nicht die neue Ehefrau mit. Generell haftet nur derjenige, dessen Unterschrift drunter steht. Aber wegen 800€s ne EV oder PI machen ist auch albern, also gibts nur den Versuch sich mit dem FA zu einigen… wink mit Zaunpfahl,dass nix zu pfänden ist
LG
Mikesch
Hallo Mikesch…
da hast Du schon recht, er haftet alleine dafür, da die Ehefrau und er aber zusammen ALG II beziehen, hat er auch kein eigenes Einkommen.Wie will das FA denn da aus dem ALG II -Bescheid sehen wieviel er hat und wieviel die Frau?Darf das ALG II Geld überhaupt gepfändet werden?Da gibt es ja unterschiedliche Meinungen.Das bei der Familie nix zu holen ist, wurde dem FA auch schon gesagt, hat aber nicht viel geholfen.Im Gegenteil, die Frau selber hat an den obersten Futzi der zuständigen Finanzbehörde geschrieben damit es zu einer Ratenzahlung kommt, denn der zuständige Sachbearbeiter sagte wortwörtlich zu ihr, als sie dorthin anrief und ihm sagte das sie nichts für die Altschulden ihres Mannes kann und das 3 Kids zu versorgen sind:„Das interessiert mich nicht im geringsten.Wenn das Geld bis dann nicht da ist wird eben das Konto gepfändet und zur Not auch das Auto (alter Astra, wird gebraucht da MAnn zu 50% gehbehindert ist).Uns ist egal woher das Geld kommt, hauptsache es kommt.“
Soll die Frau nun wieder an den obersten Futzi schreiben ??
Danke für die Antworten
L.G.
Hallo Andrea
bei 5 Personen mit HIV sind mindestens 2000€s nicht pfändbar,google mal nach Pfändungsfreigrenzen. Auch für das FA gibts da nix zu holen. Sozialgelder müssen immer bis zum 7 Tage vom Konto weg sein, erst dann kann der Gläubiger sich was holen. Man kann das Konto dann aber per Gericht wieder aufsperren lassen und sich unberechtigte Sachen wiederholen, sollte innerhalb der 7 Tage gepfändet worden sein.
Ich empfehle dir, dich an WISO,Escher & Co zu wenden, das wirkt wahrscheinlich besser
LG
Mikesch
LG
Mikesch
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