Hallo, ich habe mir Ende Juli 2013 ein neues Conway ebike gekauft. Ende April diesen Jahres hatte ich einen defekt an der verbauten SRam (RockShox) Gabel und habe es bei meinem örtlichen Händler in Reparatur gegeben. Da noch Garantie besteht, musste ich bei der Abholung zwar nicht die Materialkosten für das Ersatzteil zahlen jedoch die Portokosten von 7€ für das Ersatzteil, als auch die Montagekosten von 48€ übernehmen.
Müssen bei einem Garantiefall nicht sämtliche Reparaturkosten, also Material, Porto und Montagekosten vom Hersteller der Gabel übernommen?
Der Händler gewährt keine Garantie, sondern Sachmängelhaftung. Und hier liegt nach 6 Monaten die Beweislast bei dir, dass der Defekt bereits bei Kauf bestand.
Der Hersteller könnte im Garantiefall, also Materialdefekt ohne Verschulden des Käufers, darauf verweisen, dass das Rad zur Prüfung der Ansprüche eingeschickt würde
Im Ergebnis bist du mit 7 EUR und Fremdmontagekosten da doch sehr gut bedient, oder?
Nein, der Händler gewährt natürlich keine Garantie, das meinte ich auch nicht. Aber der Hersteller MUSS die gesetzliche Gewährleistung gewähren und da ist es meines Wissens egal ob der Fehler beim Kauf bereits bestanden hat oder nicht?! Darüber hinaus habe ich nicht nur 7€ Versandkosten für das Ersatzteil bezahlt, sondern darüber hinaus auch 48€ Montagekosten. Wie kann das angehen? Wenn ich Beispielsweise ein Handy habe, dass in der gesetzlichen Gewährleistungszeit kaputt geht, bekomm ich ja auch die komplette Reparatur von Hersteller bezahlt und nicht nur den Preis für die defekten Bauteile und muss die Montagekosten nicht bezahlen, wenn es sich nicht um einen defekt durch eigenes Verschulden zu stande kam. Darüber hinaus hatte ich bereits Reparaturen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an diesem Fahrrad bei genau diesem Händler durchführen lassen und da wurden die Kosten auch voll übernommen.
Nein, der Händler gewährt natürlich keine Garantie, das meinte
ich auch nicht. Aber der Hersteller MUSS die gesetzliche
Gewährleistung gewähren
Du wirfst die beiden Begriffe wirr durcheinander.
und da ist es meines Wissens egal ob
der Fehler beim Kauf bereits bestanden hat oder nicht?!
Nein.
Garantie: Wird vom Hersteller gewährt, NICHT gesetzlich geregelt
Sachmangelhaftung/Gewährleistung: Wird vom Verkäufer gewährt, gesetzlich geregelt, nach sechs Monaten muss Käufer beweisen, dass Mangel bereits bei Übergabe bestand
Und natürlich können in beiden Fällen Kosten entstehen, wobei ersteres im Normalfall in den Garantiebedingungen des Produktes beschrieben ist
Und was war es nun: Eine Garantiereparatur oder Sachmangel?
Nein, der Händler gewährt natürlich keine Garantie, das meinte
ich auch nicht. Aber der Hersteller MUSS die gesetzliche
Gewährleistung gewähren und da ist es meines Wissens egal ob
der Fehler beim Kauf bereits bestanden hat oder nicht?!