auf unserem Nachbargrundstück wird zurzeit mit einem großen Bagger ein Haus abgerissen. Dabei ist ein Teil des Dachstuhls auf unsere Treppe und Mauer gefallen und hat einen Metallzaun eingedrückt und die Steine, auf denen dieser befestigt ist, gelockert. Außerdem wurde ein Garagenfenster zerstört und eine Nachtleuchte abgerissen.
Die Bauarbeiter haben dies auch sofort zugegeben und ihren Chef informiert, der sich nun bei uns melden will (dies allerdings seit 5 Tagen nicht getan hat). Was müssen wir nun beachten, damit alles repariert wird? Haben wir Anspruch auf ein komplett neues Geländer? Auch wenn nur ein Stück eingedrückt ist? Aber wieder Zurückdrücken geht nicht und nur ein Teilstück ersetzen meines Erachtens auch nicht. Wie sollen wir uns verhalten?
Das sich der Firmenchef noch nicht persönlich gemeldet hat ist ein starkes Stück !
Ruft an und lasst euch die Adresse seiner Versicherung geben und wendet euch an die VS direkt und fragt nach wie es weitergeht. Und wann ihr Auftrag zur Reparatur geben könnt.
Die Haftpflichtversicherung der Firma (hoffentlich hat sie auch ein!) wird Gutachter schicken und den Schaden aufnehmen und den Wiederherstellungswert ermitteln.
Grundsätzlich gilt doch der Zeitwert. Das ist hier nicht anders.
Wenn Schlosser das Geländer nicht abbauen und richten kann, dann müsste es ersetzt werden und da käme dann ein Abzug neu für alt ins Spiel.
Hallo!
Ich würde auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei machen, damit der Schaden amtlich festgehalten wird und auch die Aussagen der Bauarbeiter, nicht dass nachher alles abgestritten wird. Wenn sich der Chef jetzt schon so ziert kann man noch einiges erwarten.
MfG
airblue21
Ruft an und lasst euch die Adresse seiner Versicherung geben
und wendet euch an die VS direkt und fragt nach wie es
weitergeht. Und wann ihr Auftrag zur Reparatur geben könnt.
Dies ist der falsche Weg. Der Geschädigte ist kein Vertragspartner der Versicherung und hat dort nichts zu suchen. Die Entscheidung, ob der Schaden über die Versicherung oder direkt abgewickelt wird, trifft der Chef - und nicht der Geschädigte.
mache auf jeden Fall Fotos, vielleicht hast Du ja noch in Deiner Bildersammlung vom „heilen“ Zustand von Treppe, Mauer, Zaun etc.
Wenn sich der Unternehmer nicht meldet, dann bei der Polizei Anzeige wegen Sachbeschädigung stellen (nach meinem Dafürhalten !)
Der Unternehmer wird eine Betriebshaftpflicht haben die für den Schaden einspringt. Deine Gebäudeversicherung dürfte damit nichts zu tun haben, würde aber mal da anrufen und mich erkundigen.
Nach meinem Empfinden muss der Zustand so hergestellt sein, wie er vorher war. Möglicherweise bekommst Du nur den Restwert, nicht aber den vollen Wiederbeschaffungswert.
Drück Dir die Daumen und lass Dich nicht unterkriegen
Nach meinem Empfinden muss der Zustand so hergestellt sein,
wie er vorher war.
Das ist Wunschdenken.
Das läuft bei Sachbeschädigungen nicht so wie bei der KFZ-Haftpflicht.
Es muss nur eine angemessene Reparatur und Wiederherstellung der Funktionalität erfolgen. Das Verlangen der Wiederherstellung des vorherigen Zustands ist unrealistisch.
So sind z.B. bei Lackschäden nur funktionelle Ausbesserungen verlangbar. Die müssen nicht mal farbidentisch sein.
mache auf jeden Fall Fotos, vielleicht hast Du ja noch in
Deiner Bildersammlung vom „heilen“ Zustand von Treppe, Mauer,
Zaun etc.
genau, falls in der Nacht jemand kommt und den Zaun wieder gerade biegt…
Wenn sich der Unternehmer nicht meldet, dann bei der Polizei
Anzeige wegen Sachbeschädigung stellen
das bringt dem Geschädigten jetzt genau was?
und überhaupt, wo ist der Vorsatz?
Der Unternehmer wird eine Betriebshaftpflicht haben die für den Schaden einspringt.
und das ist jetz so toll? Der Schaden liest sich nicht so hoch, dass der Betrieb insolvent gehen würde.
Es bleibt also nur: die Versicherung wird unberechtigte Forderungen abwehren.
Nach meinem Empfinden muss der Zustand so hergestellt sein,
wie er vorher war. Möglicherweise bekommst Du nur den
Restwert, nicht aber den vollen Wiederbeschaffungswert.
mache auf jeden Fall Fotos, vielleicht hast Du ja noch in
Deiner Bildersammlung vom „heilen“ Zustand von Treppe, Mauer,
Zaun etc.
genau, falls in der Nacht jemand kommt und den Zaun wieder
gerade biegt…
kluge Antwort … hilft dem fragenden ungemein !!
Wenn sich der Unternehmer nicht meldet, dann bei der Polizei
Anzeige wegen Sachbeschädigung stellen
das bringt dem Geschädigten jetzt genau was?
und überhaupt, wo ist der Vorsatz?
ich habe nie was von Vorsatz gesagt erst lesen !!!
Der Unternehmer wird eine Betriebshaftpflicht haben die für den Schaden einspringt.
und das ist jetz so toll? Der Schaden liest sich nicht so
hoch, dass der Betrieb insolvent gehen würde.
gut dass Du Hellseher bist, ohne Fotos einen Schaden zu bewerten …
Es bleibt also nur: die Versicherung wird unberechtigte
Forderungen abwehren.
Nach meinem Empfinden muss der Zustand so hergestellt sein,
wie er vorher war. Möglicherweise bekommst Du nur den
Restwert, nicht aber den vollen Wiederbeschaffungswert.
ich habe nie was von Vorsatz gesagt erst lesen !!! …
Dann solltest Du vielleicht mal Google zum Thema „Fahrlässige Sachbeschädigung“ befragen, und die dort genannten Treffer lesen!
Fahrlässige Sachbeschädigung ist in Deutschland nicht strafbar, und insoweit bringt eine Anzeige außer einem Schmunzeln der Beamten gerade mal gar nichts.
Und bevor Du jetzt antwortest, Du hättest auch nichts von Fahrlässigkeit geschrieben, solltest Du Dich mal mal bzgl. der Abgrenzung der beiden Begriffe und deren Bedeutung für das Strafrecht schlau machen. Dann erübrigen sich weitere Peinlichkeiten.
vielen Dank für Deine Erläuterungen, habe den rechtlichen Aspekt komplett aussen vorgelassen, sondern nur nach „empfinden“ geantwortet. Sollte ja keine Rechtsberatung o.ä. sein. sorry