Beim Kindesunterhalt Abzug des Kinderzimmers?

Hallo liebe Wer-Weiss-Was Nutzer,

zu folgender Geschichte hätte ich gerne euren Rat:

Ein Vater zahlt für seine Tochter (13 Jahre alt, Eltern geschieden), welche in einem anderen Haushalt mit der Mutter lebt, einen Unterhalt von 130,- bei einem Gehalt von 1100,- Euro. Nach Düsseldorfer Tabelle müsste er bei 900,- Euro Selbstbehalt 200,- Euro zahlen. Er hat aber in seiner Wohnung (gleiche Stadt, 10min Fahrradfahrtweg) ein Kinderzimmer für seine Tochter. Sie ist einmal die Woche für eine Nacht bei ihm. Er zahlt für die Wohnung 450 Euro und möchte nun 70,- Euro im Monat für das Kinderzimmer vom Unterhalt abziehen.
Was haltet ihr davon, ist das korrekt oder darf er das nicht?

Danke!

Ciao
Felki

hallo, das darf er auf gar keinen Fall

Hallo Felki,

bei der Berechnung der Unterhaltsleistung wird das bereinigte Nettodruchschnittseinkommen incl. Sonderleisungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld mit eingerechnet. Aufwendungen für Fahrtkosten werden Einkommens mindernd berücksichtigt.

900,- ist der Selbstbehalt des Kindesvater. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden,wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist. Ist diese, wie in dem Fall des Kindesvaters höher, kann dieses Unterhalts mindernd Berücksichtigung finden.

Gruß Klaus

Hallo Felki. Natürlich darf er das nicht! Der KU ist einzig und allein FÜR das Kind! Wenn er ein Kinderzimmer kauft, hat er es von sich aus getan. Das hat NICHTS mit dem Unterhalt zu tun.
LG Nancy

Hallo,

nein der Vater darf die 70 € nicht von Unterhalt abziehen. Wenn die Tochter sein einziges Kind ist, steht ihr bei 1100 € 200 € Unterhalt zu.

Eine Nacht pro Woche ist normaler Umgang, die Kosten dafür sind bereits im Selbstbehalt berücksichtigt.

Gibt es einen Titel oder Gerichtsurteil über die Höhe des Unterhalts? Wenn ja, ist dieses bindend bis es einen neuen Titl/ neues Urteil gibt.

MfG, Kathatr

Hallo Felki,

ein Kinderzimmer kann nicht vom Unterhalt abgezogfen werden, schon gar nicht, wenn das Kind dieses nur einmal die Woche nutzt. Bei hälftigem Umgangsrecht, wenn alsio die ochter wochenweise wechselt, ist das anders, da dann gar kein Unterhalt anfällt. Ist bei uns ähnlich und mir wurde vom JA (NRW) bestätigt, dass das Kinderzimmer nicht als Grund gilt, den Unterhalt zu kürzen. Schade, aber es ist eben so.
Aber lieber selbst nochmal zur Beratung zum JA gehen, da sich ja ständig etwas im Gesetz ändert und es so viele Einzelfallmöglöichkeiten gibt, die nur die Sozpäd.s kennen, die damit auch täglich zu tun haben.

Viele Grüße

anpaulchen

Hallo,
wenn es regelmäßig ist, hat die Sache eine gewisse Berechtigung.
Aber da er nicht in Mindesunterhalt zahlt, kann dem nicht entsprochen werden.
Er zahl ja genau den Betrag zu wenig, außerdem steht der Betrag in keinem Verhältnis zu dem monatlichen Unterhaltsbetrag.
Mit Gruß

es wäre rechtlich meiner meinung nach richtig aber gerichte fällen grundsätzlich urteile im sinne der mutter er darf es nicht dann mußt du damit rechnen das für deine tochter die nächte beim vater ausfallen muss ja auch bezahlt werden u das alles von 900 euro das ist doch ein witz