Beim Krankenschein trotzdem verreisen

Hallo Leute,
Ich erklär am besten erstmal den Sachverhalt.
Ich lieg seit letzter Woche krank im Bett. Allmählich geht’s Gott sei dank wieder, mein Krankenschein geht jedoch noch bis Freitag. Bei meinem Teilzeitjob werden wir jede Woche in unterschiedliche Schichten eingeteilt. Diesen Freitag hätte ich frei.

Meine Frage jetzt, ich hab für Freitag eine Karte für eine Messe im Norden Deutschlands, ich hätte sowieso frei gehabt , aber mein Krankenschein geht bis Freitag. Führt das jetzt zu Problemen, oder kann ich unbesorgt hinfahren. Nicht das später wer was sagt wie " zwei Wochen krank Zuhause liegen, aber dann direkt 300 km auf eine Messe fahren und da den ganzen Tag rum rennen kannst du, aber nicht zur Arbeit kommen."

Meiner Meinung nach kann arbeitsunfähig krank sein nur, wer an dem betreffenden Tag zur Arbeitsleistung verpflichtet ist. Darauf bezieht sich die Bescheinigung des Arztes. An einem freien Tag kann man nicht au-krank sein.

Wenn Sie bis inklusive Freitag krankgeschrieben sind, können Sie natürlich, auch wenn Sie am Freitag frei hätten, nicht auf die Messe fahren.
Es sei denn, Ihr Arzt würde das als gesundheitsfördernde Massnahme bescheinigen.
Sie können sich ja bis Donnerstag krankschreiben lassen. Dann wären Sie auf der sicheren Seite.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Hallo,

kein Problem!

Die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beinhaltet immer eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit. Das kann kein Arzt genau sagen, wann der Patient wieder voll genesen ist. Selbst wenn eine AU-Bescheinigung bis Freitag ausgestellt ist, hindert es den Arbeitnehmer nicht daran beispielsweise schon am Mittwoch die Arbeit wieder auf zu nehmen, sofern er sich dazu in der Lage sieht. Viele sprechen auch davon, dass sie nicht versichert wären, wenn sie die Arbeit frühzeitiger aufnehmen, auch das ist nicht richtig.

Also, wenn Sie Freitag ohnehin frei gehabt hätten, dann steht dem Messebesuch nichts im Wege.

Schönen Gruß

Holger

Also rechtlich ist das Unbedenklich. Arbeitsunfähig sein, heißt nicht, dass man sich Zuhause einschließen muss. Mit einem verstauchten Handgelenk z. B. kann man durchaus spazieren gehen, ins Kino usw. Außerdem schreibt der Arzt voraussichtlich krank. D.h. er hält sich an Erfahrungswerte. Das kann länger dauern, dann geht man hin und er verlängert die Krankmeldung. Das kann aber auch kürzer sein. Und da ist es dann der Eigenverantwortung überlassen, ggf. auch früher wieder anzufangen. Wenn man ganz sicher gehen will, lässt man sich vom Arzt Reisetauglichkeit bescheinigen. Was man aber niemals ausschließen kann, ist dass sich andere muckieren. Das ist eben menschlich.

Hallo,
das ist etwas schwierig zu erläutern:
Wer einen Krankenschein hat, hat sich so verhalten, dass er möglichst schnell wieder arbeitsfähig wird. Das bedeutet, dass man nicht grundsätzlich zu Hause bleiben muss. U.U. kann man sogar verreisen. Es kommt aber natürlich auf die Erkrankung an.

Dass Sie Teilzeit arbeiten und an einem Tag sowieso nicht arbeiten müssen ändert an dem obigen Grundsatz nichts. Sie bekommen ja vermutlich auch den ganzen Monat bezahlt. Auch an Samstagen und Sonntagen muss sich ein Arbeitnehmer im Krankenschein so verhalten, dass seine Erkrankung nicht verschlimmert wird, sondern dass er schnellstmöglich wieder gesund wird.
Gruß
Martin

rechtlich gesehen darfst du, wenn du keine bettruhe verordnet hast.
aber: es gibt ja noch eine moral!
mach dein gehirn an !!!

Hallo,

ist eine komplexe Thematik.

Grundsätzlich, darfst du dich auch während einer Krankschreibung außerhäuslich bewegen, wenn das Krankheitsbild dies zulässt (Maurer hat Arm im Gips).

Hast du eine Erkrankung die zu Bettlägrigkeit (Virusinfekt, Herz-Kreislauf) führt kann dir da schon ein Strick draus gedreht werden, wennst auf die Messe gehst. Du kriegst den freien Tag ja bezahlt.

  1. Zum Arzt gehen und Krankschreibung auf Donnerstag begrenzen lassen.

  2. Auf Messebesuch verzichten.

  3. Freien Tag bezahlt kriegen (wahrscheinlich wird der dann sowieso gestrichen weil ja die Krankenkasse dafür bezahlt) und hoffen dass niemand was mitkriegt.

LG aus Bayern
Hedi

Das hängt von der Krankheit und der Art der Tätigkeit ab.
In jedem Fall aber bietet es Zündstoff nach zweiwöchiger Krankheit auf eine Messe zu fahren. Würde ich nicht tun.

Du kannst dort unbesorgt hinfahren. Es schreibt dir niemand vor zuhause zu bleiben weil Du noch krank geschrieben bist.

Ihre Krankschreibung gilt arbeitsrechtlich solange wie es im ärztlichen Attest steht. Während dieses Zeitraums würde ich nicht verreisen. Danach ist es rechtlich unproblematisch.
Ob es klug ist, ist eine andere Frage. Wenn Sie z.B. wegen der Reisstrapazen einen Rückfall erleiden und erneut krankgeschrieben werden, wird sich ihr Arbeitgeber das wohl merken.

Hi Trommelpeter,

bis Freitag heisst korrekt einschliesslich Donnerstag und ohne Freitag. Dann musst Du Freitag Deine Arbeit anbieten oder eine neue Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung abgeben. Wenn Du aber wirklich bis einschliesslich Freitag arbeitsunfaehig bist, dann musst Du Deine Arbeitskraft am Samstag anbieten, sofern da auch gearbeitet wird oder spaetestens am naechsten Arbeitstag. In diesem Fall kannst Du ruhig zur Messe fahren, weil Du ja am naechsten ArbTag wieder antrittst.

Ciao Ricco

Klare Sache,
entweder Donnerstag arbeiten und Freitag Party oder Krank ist Krank.
Gruß
Cress

Hallo,

ich gehe davon aus Sie haben den Arzt nicht darauf hingewiesen, dass Sie Freitag nicht arbeit.
AU-Bescheinigungen gelten nur für Arbeitstage. An Freien Tagen, kann der AG Ihnen die Aktivitäten nicht vorschreiben. Allerdings haben Sie die Sorgfalt und er das Recht zu erwarten, nix zu tun was der Genesung schaden.

Sie können auch Ihren Arzt um Genehmigung bitten, so haben Sie beim AG mehr Sicherheit.

Dies ist keine Beratung nur meine Meinung zu Ihrer Frage.

TK

Hallo, tut mir leid. Ich bin anscheinend mit meiner Antwort zu spät. Ich hätte sowieso keine 100% Antwort darauf.
MfG

Hallo Trommelpeter,

zunächst bin ich kein Rechtsanwalt. Was ich Dir hier schreibe, ist daher meine Meinung aus dem Bauchgefühl und der Studienzeit im Arbeitsrecht und kann daher keine abschließende Beratung darstellen.

Ob Du trotz einer Krankschreibung zu einer Messe fahren kannst, hängt m.E. davon ab, wegen welcher Krankheit Du krank geschrieben wurdest und welche Anforderungen an Deine Arbeit gestellt werden.

Leider kann ich wegen der fehlenden Details hier auch nicht mehr sagen.

HK