Beim Ladendiebstahl erwischt, was nun?

Hallo,
Bei einem Ladendiebstahl im wert von 9,99 wird Frau K aufgefordert umgehend 100EUR zu bezahlen die sie nicht zahlen konnte. So fragte sie den Detektiv, ob sie etwas Zeit bekäme, dieser drohte aber, dass die Sache an Staatsanwalt geht und schon beim ersten Zahlungsaufforderung Gebühren anfallen würden und gab ihr einen Tag Zeit die 100EUR nachzuzahlen.
Dazu wurde gesagt, dass eine eine Anzeige erstattet wird… Der detektiv nahm natürlich dazu ihre Personalien auf, sie hat aber nichts unterschrieben… Hätte sie das Formular doch unterschreiben sollen? Der detektiv meinte, dass es völlig freiwillig wäre, wozu unterschreiben?
Sie geht am nächsten hin um die 100EUR zu bezahlen(was natürlich für sie als studentin viel zu viel ist, da sie vom BAföG lebt und eine Wohnung zahlen muss) wäre es irgendwie möglich, das von der ANzeige abgesehen wird? Sie ist 25, lebt allein und hatte was mit der Polizei etwa mit 15, 16 zu tun gehabt(beteiligung am ladendiebstahl)
Wird es von der Polizei an die Hochschule weiter geleitet? Und mit welcher weiteren Strafe muss sie nun rechnen?
Dankeschön

Sie geht am nächsten hin um die 100EUR zu bezahlen(was
natürlich für sie als studentin viel zu viel ist, da sie vom

BAföG lebt und eine Wohnung zahlen muss)

Das hätte sie sich wohl besser vorher überlegt, Schilder mit den Vertragsstrafen bei Ladendiebstahl hängen doch in sehr vielen Geschäften aus…

wäre es irgendwie möglich, das von der ANzeige abgesehen wird?

Das muß man das Geschäft fragen, in dem der Diebstahl stattgefunden hat.

Wird es von der Polizei an die Hochschule weiter geleitet?

Wozu sollte das gut sein ?

Wenn dieser Ladendiebstahl zur Anzeige gebracht wird und vor Gericht kommt, könnte es sein, das es einen Eintrag gibt. Jedoch kann ich mir nicht vorstellen, das es an die Hochschule weitergeleitet wird. Ebenso, wird sicherlich auch nichts vor Gericht verhandelt werden müssen.

Da der Betrag ja bezahlt worden ist, könnte man auch die Anzeige fallen lassen. Doch dazu muss man bei der Geschäftsleitung des Lades sprechen, wo der Ladendiebstahl begangen worden ist.

PS. im Nachhinein gesagt, hat mein Vorredner schon Recht. Ladendiebstahl lohnt sich nun mal nicht. Sorry

Bei einem Ladendiebstahl im wert von 9,99 wird Frau K
aufgefordert umgehend 100EUR zu bezahlen die sie nicht zahlen
konnte. So fragte sie den Detektiv, ob sie etwas Zeit bekäme,
dieser drohte aber, dass die Sache an Staatsanwalt geht und
schon beim ersten Zahlungsaufforderung Gebühren anfallen
würden und gab ihr einen Tag Zeit die 100EUR nachzuzahlen.

Ich habe jetzt keine sehr aufwendige Recherche betrieben, aber schon ein kurzer Blick in eine Urteilsdatenbank brachte das Urteil des OLG Frankfurt vom 28.03.1996, Az. 1 U 218/94, zum Vorschein, das folgenden Leitsatz hat:

„Eine Fangprämie mit dem Wortlaut „Alle Ladendiebe erstatten sofort die 100 DM Aufdeckungsvergütung“, verstößt gegen AGBG § 9 Abs. 1. Der Kunde fühlt sich jedenfalls bei kundenunfreundlichster Auslegung der Klausel verpflichtet, die Fangprämie bei einer bloßen Beschuldigung des Diebstahls sofort - und damit vor einer etwaigen Klärung in einem gerichtlichen Verfahren - zu zahlen.“

Das AGBG gibt es zwar inzwischen nicht mehr, aber die Vorschriften finden sich nun so ähnlich in §§ 305 ff. BGB. Man mag also durchaus überlegen, ob der Anspruch überhaupt schon fällig war, auch wenn man ihn ganz grundsätzlich wohl anerkennen muss.

Dazu wurde gesagt, dass eine eine Anzeige erstattet wird… Der
detektiv nahm natürlich dazu ihre Personalien auf, sie hat
aber nichts unterschrieben… Hätte sie das Formular doch
unterschreiben sollen? Der detektiv meinte, dass es völlig
freiwillig wäre, wozu unterschreiben?

Eben. Wozu sollte man da was unterschreiben? Sehe ich keinen Sinn drin.

Sie geht am nächsten hin um die 100EUR zu bezahlen(was
natürlich für sie als studentin viel zu viel ist, da sie vom
BAföG lebt und eine Wohnung zahlen muss)

Na ja, aber was soll uns das jetzt sagen? Der Diebstahl wird ja nicht dadurch ungeschehen gemacht, dass die Diebin eine arme Studentin ist. Natürlich kann sich die Studentin weigern zu zahlen. Auf Grund ihres geringen Einkommens und weil sie vermutlich kein Vermögen hat, wäre bei ihr nichts zu holen, auch nicht zu pfänden. Aber die Kosten würden sich dann erhöhen, und irgendwann müsste das dann doch alles bezahlt werden.

wäre es irgendwie
möglich, das von der ANzeige abgesehen wird?

Das ist keine Rechtsfragen. Natürlich kann der Detektiv von einer Anzeige abgesehen. Ob er es tut, kann dir hier aber niemand beantworten.

Sie ist 25, lebt
allein und hatte was mit der Polizei etwa mit 15, 16 zu tun
gehabt(beteiligung am ladendiebstahl)

Aha. Und?

Wird es von der Polizei an die Hochschule weiter geleitet?

Was um alles in der Welt hat die denn damit zu tun?

Und
mit welcher weiteren Strafe muss sie nun rechnen?

Wahrscheinlich Einstellung wegen Geringfügigkeit, § 153 StPO.

Ugh.

Wird es von der Polizei an die Hochschule weiter geleitet?

Das wäre ein schwerwiegendes Vergehen der Polizei, abgesehen davon, dass es die Hochschule einen feuchten Keks interessieren dürfte - die akademische Sondergerichtsbarkeit ist schon eine Weile abgeschafft.

Und mit welcher weiteren Strafe muss sie nun rechnen?

  • Sie bezahlt die Fangprämie, dann gibts vermutlich nur ein Hausverbot

  • Sie bezahlt zunächst nicht und das Kaufhaus erstattet keine Anzeige, beauftragt aber einen Anwalt mit dem Eintreiben - dann wirds teurer, die zu erwartende fruchtlose Vollstreckung kommt, und wenn unsere Kandidatin Geld verdient, wird möglicherweise gepfändet

  • Sie bezahlt nicht und das Kaufhaus erstattet Anzeige - dann wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt oder aber auch nicht.

Wenn es ein Gerichtsverfahren geben sollte, hilft nur der Gang zum staatlich geprüften Hellseher, denn vor Gericht und auf hoher See …

Hüten würde ich mich davor, ein Mahnverfahren losgetreten zu bekommen, das dann auch nach Jahren noch plötzlich unangenehm in Erscheinung treten kann bei der Wohnungs- und Jobsuche. Alles Andere wäre, meiner unqualifizierten Meinung nach, auszuhalten. Und man könnte ja mit der Kaufhausleitung zu reden versuchen, ob man eventuell Ratenzahlung vereinbaren kann - alles auf der Basis, dass man sich des eigenen Fehlverhaltens bewusst und auch bereit ist, Konsequenzen in Kauf zu nehmen; nur mit dicken Hämmern sollte man da nicht drohen, damit die nicht zumachen. Bisschen geschickt verhandeln wäre halt gefragt.

Aga,
CBB

Ebenso, wird sicherlich auch nichts vor
Gericht verhandelt werden müssen.

und woher hast du diese weisheit ?

Hallo,

Wenn dieser Ladendiebstahl zur Anzeige gebracht wird und vor
Gericht kommt, könnte es sein, das es einen Eintrag gibt.

im Führungszeugnis?

So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt.

Kaum Vorstellbar, dass es zu einem derart strengen Urteil kommt.

Jedoch kann ich mir nicht vorstellen, das es an die Hochschule
weitergeleitet wird.

Kann ich mir auch nicht vorstellen, denn dafür fehlt es schlichtweg an einer Rechtsgrundlage.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ebenso, wird sicherlich auch nichts vor
Gericht verhandelt werden müssen.

und woher hast du diese weisheit ?

für gewöhnlich wird das, wenn überhaupt, mit einem Strafbefehl erledigt sein. Da die Tat ja nicht bestritten wird, ist die Chance, dass dagegen Rechtsmittel eingelegt werden, doch eher gering.

Gruß

S.J.

Straffreiheit für Wiederholungstäterin?

Sie ist 25, lebt
allein und hatte was mit der Polizei etwa mit 15, 16 zu tun
gehabt(beteiligung am ladendiebstahl)

Aha. Und?

Und
mit welcher weiteren Strafe muss sie nun rechnen?

Wahrscheinlich Einstellung wegen Geringfügigkeit, § 153 StPO.

hoffentlich nicht. Für viel weniger haben andere ihren Job verloren.

Gruß Michael

hoffentlich nicht.

Na ja, „Wiederholungstäter“ klingt nun aber spektakulärer, als es ist. Die jetzt junge Erwachsene war seinerzeit eine Jugendliche. Die andere Tat ist zehn Jahre her.

Für viel weniger haben andere ihren Job verloren.

Das hat nur rein gar nichts mit der Frage der Strafverfolgung zu tun. Eine Kündigung ist keine Strafe, sondern rechtfertigt sich vor dem Hintergrund des Vertrauensverlustes.

Sie ist 25, lebt
allein und hatte was mit der Polizei etwa mit 15, 16 zu tun
gehabt(beteiligung am ladendiebstahl)

Aha. Und?

Und
mit welcher weiteren Strafe muss sie nun rechnen?

Wahrscheinlich Einstellung wegen Geringfügigkeit, § 153 StPO.

hoffentlich nicht. Für viel weniger haben andere ihren Job
verloren.

Sie etwa? Wenn ja dann muss es ja nicht allen anderen so grässlich ergehen… Arbeit und privates, private Fehler sollten nicht im Verhältnis stehen…

Gruß Michael

Ich gehe mal davon aus, dass der Jugendrichter der damals 16jährigen Diebin ins Gewissen geredet hat und dass sie das auch nach 10 Jahren noch nicht vergessen hat.
Hier in Bayern bekommt ein 16jähriger Erst-Ladendieb für die genannte Schadenshöhe 40 Stunden Sozialarbeit.
Woher soll jemand den Unterschied zwischen Mein und Dein lernen, wenn das ungeahndet bliebe?

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für gewöhnlich wird das, wenn überhaupt, mit einem Strafbefehl
erledigt sein. Da die Tat ja nicht bestritten wird, ist die
Chance, dass dagegen Rechtsmittel eingelegt werden, doch eher
gering.

ich bezweifle, dass es gewöhnlich ist oder ob das hier relevant wäre. es kommt auf die jew. gepflogenheiten der StA an.

ich persönlich habe in diesen fällen früher immer anklage erhoben. das hatte den einfachen grund, dass im großteil aller fälle -egal wie „klar“ sie waren- einspruch gegen den strafbefehl eingelegt wurde und damit der sinn der verfahrensbeschleunigung futsch war.

aber natürlich ist das reine geschmacksfrage…

achja, das (besondere) öffentl. interesse der strafverfolgung war aus generalpräventiven gesichtspunkten regelmäßig zu bejahen, daher war auch kein absehen der strafverfolgung denkbar.

Servus, Mevius,

man sollte aber schon berücksichtigen, daß die meisten Ladendiebe nicht jedes mal beim Klauen erwischt werden. Und wenn sie dann erwischt werden, tut es ihnen plötzlich schrecklich leid und es war wirlich das erste Mal…
Und alle ehrlichen Verbraucher zahlen für den Schaden in Form höherer Preis.

Gruß manu

man sollte aber schon berücksichtigen, daß die meisten
Ladendiebe nicht jedes mal beim Klauen erwischt werden.

Da vorliegend nicht zu erweisen ist, dass weitere Diebstähle vorliegen, kann dieser Gedanke in der Strafverfolgung (natürlich) nicht berücksichtigt werden.

Hallo,

wir haben neulich einem Filialleiter wegen Kassenmanipulationen gekündigt, der hatte 2.000 Euro geklaut. Einstellung wegen Geringfügigkeit, er hätte ja schon seinen Job verloren.

Etwa zur gleichen Zeit haben wir einer anderen Mitarbeiterin wegen Kassenmanipulation gekündigt. Schaden ebenfalls 2.000 Euro, Ersttäterin. Verurteilung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Soviel zu den unterschiedlichen Gepflogenheiten.

VG
EK

Etwa zur gleichen Zeit haben wir einer anderen Mitarbeiterin
wegen Kassenmanipulation gekündigt. Schaden ebenfalls 2.000
Euro, Ersttäterin. Verurteilung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe
auf Bewährung.

einstellung gegen auflage bei wirtschaftsmanagern ist ja auch sehr beliebt :wink: