Beim Landkauf, mehr m² , als im Notarvertarg ?

Guten Tag,
Es hat vor kurzem mit Notarvertrag Land erworben.
Nach der Vermessung , jetzt 6 Wochen her, kam heraus das dies größer ist als vom Verkäufer angegeben.
Er fordert jetzt eine nicht annähernd verhälnissmäßige Summe als Nachzahlung oder droht mit Baustoppklage usw.
Was nun ?

hallo,

üblicherweise enthalten kaufverträge über unvermessene grundstücke klauseln über sowas.

bei geringem unterschied ist meist nichts vorgesehen, bei erheblichem unterschied eine proportionale anpassung.

lg dev

Hallo,

Es hat vor kurzem mit Notarvertrag Land erworben.

Devroye hat schon die allgemein richtige Antwort gegeben. Was genau steht in dem (fiktiven) Kaufvertrag? Möglicherweise hilft es, wenn der Notar diesen Teil seines Vertrages den Parteien noch einmal erläutert.

Nach der Vermessung , jetzt 6 Wochen her, kam heraus das dies
größer ist als vom Verkäufer angegeben.

Hier bin ich gestolpert. Was ist vermessen worden? Wurde das Grundstück geteilt? Wie ist die abzutrennende Fläche definiert? Als Fläche? In einer Skizze? Mit anderen Zwangsbedingungen wie „3 m parallel zum Gebäude“?

Er fordert jetzt eine nicht annähernd verhälnissmäßige Summe
als Nachzahlung oder droht mit Baustoppklage usw.
Was nun ?

Ruhig bleiben.
Mit dem Notar Kontakt aufnehmen und weiter sehen.

Gruß
Jörg Zabel

Dem ist nur zuzustimmen.
Es sollte zunächst noch einmal der Kaufvertag studiert werden und auch ggf. der Notar zu Rate gezogen werden. Diesem kommt eine umfassende Beratungspflicht zu, und er hat auch bei Beurkundung darauf hinzuweisen wie das Regelungen zu trefen sind wie zu verfahren ist wenn der geschilderte Fall eintritt. Es ist der Regelfall wenn unvermessene Teilflächen verkauft werden, dass bei Vermessung Abweichungen auftreten.
Der Mehrbetrag für die nun größere Fläche sollte sich üblicherweise proportonal zum Quadratmeterpreis bewegen der für die zunächst angenommene Fläche veranschlagt war. Davon abzuweichen wäre nach oben nur, wenn die größere Fläche den Wert des gesamten Grundstücks erheblich mehrt.

Hallo und guten Abend,

der Verkäufer war sich ziehmlich sicher das das zu verkaufende Land 3000,-m² groß ist.

Deshalb auch keinerlei Klauseln im Notarvertrag.

Jetzt nach der Vermessung und dem Begehungstermin des Vermessers mit allen Anliegern ( vor 6 Wochen ) kam heraus das es jedoch 420m² größer ist.

Das Land ist geteilt und nur die erworben Fläche vermessen worden.

Erst jetz, meldet er mdl. Ansprüche um einen 1/3 zusätlich ( nach 7 Wochen ) des Kaufbetrags an.
Schriftlich über einen ofiziellen Einspruch Wiederspruch ist nichts bekannt.

Die Frage ziehlt auf die Fristenfrage hin, ob er überhaut noch Ansprüche dieser Art geltent machen kann.

Bei dem Stück Land handelt es sich um eine Hanglage wo nur ca 450m² in der Lückenbebauung als Bauland geltend gemacht werden können, der Rest ist kaum nutzbar zu machen, zu steil und niemals als Bauland , Bauerwartungsland o.ä. zu deklarieren.

Zumal Landschaftschutzgebiet und Naturschutzgebiet.

Er droht jetzt mit Baustopp, Rückabwicklung und der gleichen Dinge.

Die Lastenbefreiung des erworbenen Grundstücks hat die finanz. Bank nur unter der Voraussetzung getätigt, das der gesamte Kaufpreiserlös an Sie geht.

Was dem Verkäufer jetzt nicht mehr zusagt, aber so gelaufen ist.

Da der Notar gegen den Inhalt des Notarvertrages, verfügt den Kaufpreiserlös nicht an den Verkäufer sondern an die Bank zu zahlen.

Wie kann es jetzt weitergehen und was kann das für Folgen haben?

MfG

Hallo,

der Verkäufer war sich ziehmlich sicher das das zu verkaufende
Land 3000,-m² groß ist.

„Ziemlich sicher“ ist gut, aber nicht ausreichend

Deshalb auch keinerlei Klauseln im Notarvertrag.

Soweit erstmal nicht gut

Jetzt nach der Vermessung und dem Begehungstermin des
Vermessers mit allen Anliegern ( vor 6 Wochen ) kam heraus das
es jedoch 420m² größer ist.

Auweia. Das ist weit über 10 %. Lässt sich lokalisieren, wo diese Mehrfläche sich befindet oder wie sie entstanden ist? Dazu sollte der Vermesser etwas sagen können. Wer hat ihm den Auftrag gegeben? Wer hat Angaben zur Grundstücksteilung dem Vermesser gegenüber gemacht?

Das Land ist geteilt und nur die erworben Fläche vermessen
worden.

Wahrscheinlich wurden alle Teilflächen neu vermessen, aber das ist nebensächlich.

Erst jetz, meldet er mdl. Ansprüche um einen 1/3 zusätlich (
nach 7 Wochen ) des Kaufbetrags an.

Fordern kann man viel. Jetzt müsste der Notar her. Wie ist der Kaufpreis definiert? Gesamtpreis? Quadratmeterpreis?

Die Frage ziehlt auf die Fristenfrage hin, ob er überhaut noch
Ansprüche dieser Art geltent machen kann.

Aus das solltest Du mit dem Notar besprechen. Das Kind ist nun mal in den Brunnen gefallen, jetzt muß er zugedeckt werden.

Bei dem Stück Land handelt es sich um eine Hanglage wo nur ca
450m² in der Lückenbebauung als Bauland geltend gemacht werden
können, der Rest ist kaum nutzbar zu machen, zu steil und
niemals als Bauland , Bauerwartungsland o.ä. zu deklarieren.

Ich würde dem Verkäufer folgendes anbieten: Soweit es sich bei ber Mehrfläche um Bauland handelt, einen Betrag draufzahlen, der sich am Baulandpreis im bestehenden Kaufvertrag orientiert, soweit es sich um nicht bebaubares Land handelt einen Betrag, der sich am Preis von landwirtschaflticher Nutzfläche orientiert. Ob das rechtlich so in Ordnung wäre, sei dahingestellt, ich finde es sodem Verkäufer gegenüber fair.

Er droht jetzt mit Baustopp, Rückabwicklung und der gleichen
Dinge.

Bitte mit dem Notar besprechen, welche Möglichkeiten der Verkäufer jetzt noch hat. MIt dem Drohen ist es wie mit dem Fordern, da kann man viel, wenn der Tag lang genug ist.

Die Lastenbefreiung des erworbenen Grundstücks hat die finanz.
Bank nur unter der Voraussetzung getätigt, das der gesamte
Kaufpreiserlös an Sie geht.

Was dem Verkäufer jetzt nicht mehr zusagt, aber so gelaufen
ist.

Nicht Dein Problem, klar daß er jetzt die Möglichkeit sieht, Geld auf sein Konto zu bekommen.

Wie kann es jetzt weitergehen und was kann das für Folgen
haben?

Immer noch ruhig bleiben und alles möglichst schnell mit dem Notar besprechen.

Gruß
Jörg Zabel