Hallo, Max Mustermann war wegen einem neuen Job beim Vorstellungsgespräch.Alles Verlief soweit ganz gut, bis man ihm gezielte Fragen zwecks Gesundheit bzw. ob er irgend welche Beschwerden habe stellte.Die Max Mustermann tatsächlich hat.
Kurzum aus dem Job wurde nix.
Da hat sich doch wohl wer beim letzten AG Infomiert oder was meint ihr? Darf der Frühere AG eigentlich Infos über Max Mustermann rauslassen? Aber auf der anderen Seite-wer will ihm das Nachweisen wenn er sagt der Max Mustermann-viel Vergnügen
der ist mehr AU als auf der Arbeit–oder sowas.
Wer hat solche Erfahrungen auch gemacht?
Mfg B.
Auch hallo.
Die Max Mustermann tatsächlich hat.
Kurzum aus dem Job wurde nix.
Da wird wohl eine AGG-konforme Absage vorliegen ?
Da hat sich doch wohl wer beim letzten AG Infomiert oder was
meint ihr?
Also aus Arbeitszeugnissen kann man Krankheitsphasen durchaus herauslesen.
Darf der Frühere AG eigentlich Infos über Max
Mustermann rauslassen?
Zumindest keine Dinge, die dem Datenschutz unterliegen. Obwohl:
Aber auf der anderen Seite-wer will ihm
das Nachweisen wenn er sagt der Max Mustermann-viel Vergnügen
der ist mehr AU als auf der Arbeit–oder sowas.
Das wird natürlich schwierig…
Andererseits wird ein AG bei nachgewiesen unwahren Behauptungen über einen Ex-AN auch schadensersatzpflichtig.
mfg M.L.
Oft kennt man sich in Branchen.
Da wird schon mal unter Kumpels gefragt *Hey da hat sich ein ExAN von euch bei usn beworben*. Da kommt dann wnen ein Lob über den oder halt nichts. Kommt nichts dann ist das nicht so gut 
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Hallo, Max Mustermann war wegen einem neuen Job beim
Vorstellungsgespräch.Alles Verlief soweit ganz gut, bis man
ihm gezielte Fragen zwecks Gesundheit bzw. ob er irgend welche
Beschwerden habe stellte.Die Max Mustermann tatsächlich hat.
Kurzum aus dem Job wurde nix.
Da hat sich doch wohl wer beim letzten AG Infomiert oder was
meint ihr? Darf der Frühere AG eigentlich Infos über Max
Mustermann rauslassen?
Nein! Aber:
Ob er darf oder net, wer will es beweissen??
Unser alter Chef hat das auch gemacht (und anderen Scheiß), den wir zum Glück belegen konnten, DEN gibt es jetzt net mehr(grinz).
Aber auf der anderen Seite: Wer will ihm
das Nachweisen wenn er sagt der Max Mustermann-viel Vergnügen
der ist mehr AU als auf der Arbeit–oder sowas.
Wer hat solche Erfahrungen auch gemacht?
Leider gängige Praxis, vor allem, wenn man sich kennt in den Branchen
Mfg B.
Auch MFG! Jo
Doch!
Hi!
Nein!
Doch!
Wenn man sich als AG auch an die Grundsätze zu halten hat, die auch für ein Zeugnis gelten - verboten ist es nicht!
Selbst GEGEN den Willen des AN.
Zugegeben ist das maßgebliche Urteil des BAG (AZ müsste ich jetzt suchen) schon uralt, aber solange noch kein neues höchstrichterliches Urteil vorliegt, glaube ich mal dieser Instanz (das LAG Stuttgart hat wohl schon mal anders entschieden, aber da kenne ich das Urteil im Detail nicht).
LG
Guido
P.S. Es handelt sich um ehemalige Arbeitgeber, nicht um Noch arbeitgeber