Ich bin auf einer 3 spurigen Straße und ordne mich zum linksabbiegen ein. Es wird grün vor mir ist ein Fahrzeug dass sich vorsichtig bis in die Mitte der Kreuzung hineintastet. Ich folge ihm und ein weiteres Fahrzeug hinter mir auch. Da soviel Verkehr ist kann der Fahrer vor mir erst abbiegen wenn wieder rot ist und die Autos wieder stehen. Da ich mitten in der Kreuzung bin folge ich ihm. Doch da kommt ein Auto das wieder grün hat. Der Fahrer möchte geradeaus durch die Kreuzung fahren und hupt mich und den Fahrer hinter mir voll weil wir noch links abbiegen möchten. Ich lasse mich nicht abdrängen und biege links ab. Das Fahrzeug hinter mir auch. Hätte ich den Hektischen Geradeausfahrer vorlassen sollen? Aber dann hätte ich die ganze Kreuzung blockiert weil, hinter ihm eine ganze Welle von Geradeausfahrern kam. Wer hat sich richtig verhalten?
Ich bin Fahranfänger und bin noch ein wenig unsicher desshalb freue ich mich über Antworten damit ich in Zukunft ruhig linksabbiegen kann ohne noch einmal einen derartigen Vorfall zu erleben.
Danke schonmal im Vorraus
Julie
Hallo,
also, in erster Linie muss ein Linksabbieger dem Geradeausverkehr Vorfahrt gewähren. In deinem Fall hattest du zwar grün, aber Aufgrund der Verkehrslage war das Abbiegen nicht möglich.
In dem Fall muss, der Verkehr der gerade Grün bekommen hat, dir das Einfädeln ermöglichen. Alles andere ist von den hupenden Verkehrsteilnehmern nicht in Ordnung.
Natürlich hatten die Grün, aber sie waren vorher da und somit dürfen sie auch vorher fahren, aber wenn es zu einem Unfall kommt, wird es 50/50 ausgehen.
Es wird so argumentiert: Der Geradeausverkehr hat Grün und somit vor allen STraßen Vorfahrt. Du willst dich in den „fliessenden Verkehr“ einordnen und musst somit Vorfahrt gewähren. In dem Fall warst du ja schon vorher da und die Sachlage sieht wieder anders aus. Dann greift die gegenseite Rücksicht.
Deshalb in einen Fall wo die Vekehrslage unklar ist, besser warten um einen unnötigen Unfall zu vermeiden.
Gruß
Hi Julie ,
lass Dich nicht verunsichern.
So wie Du das bschrieben hast, lässt sich an dieser Kreuzung nicht anders abbiegen, als zuerst in den Kreuzungsbereich eizufahren- denn wenn man vor der Ampel stehenbleiben würde um hinterher keinen zu behindern, würde man aufgrund des Querverkehrs nie drüberkommen, stimmts?
Man muss den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich zwar möglichst freihalten- in der beschriebenen Situation klappt das aber nicht.
Wenn das so ist, dann hast Du alles richtig gemacht- man darf in die Kreuzung erst einfahren (auch wenn man grün hat) wenn der übrige Verkehr die Kreuzung verlassen hat. Also hätte er geduldig warten müssen. Übrigens ist die Hupe ein Notsignal, was die meisten nicht wissen und keine Lösung für alle Konflikte auf der Straße .
Viele Verkehrsteilnehmer haben keine Ahnung, da freut man sich, wenn jemand wie Du kommt und mal nachfragt, anstatt mit gefährlichem Halbwissen die Straßen unsicher zu machen )
ciao
Daniel
Hi Daniel,
Danke für die schnelle Antwort.
Ja, genau so ist die Kreuzung aufgebaut.
Jetzt weiß ich, dass ich doch nichts falsch gemacht habe. Es gibt einfach zu viele unentspannte Autofahrer die machen es einem als Fahranfängern schwer weil man sich dann immer zuerst die Schuld zuschiebt.
Viele Grüße Julie
Danke für die schnelle Antwort !!
…ich arbeite jetzt seit ca. 8 Jahren bei der Polizei und kann Dir nur sagen, dass Du Dich noch wundern wirst, wie viele „Vollhupen“ auf der Straße unterwegs sind .
Man muss immer für alle mitdenken um heile durchzukomen.
Hallo Julie,
so 100%ig kann ich hier nicht antworten…
Grundsätzlich ist die Kreuzung zu räumen, wenn es möglich ist, erzwingen darf man die Weiterfahrt nicht. In dem Fall haben die geradeaus fahrenden Fahrzeuge Vorfahrt, da man sich auch bei grün nur dann in den Kreuzungsbereich bewegen darf, wenn abzusehen ist, dass man die Kreuzung während der Grünphase auch räumen kann. Aber am besten fragen Sie aber noch einmal bei einer Fahrschule nach.
Grüße
Conny
Hallo !
Du hast Dich richtig verhalten. Natürlich muss Dich der Querverkehr erst mal abbiegen lassen! Hupen erfüllt aus meiner Sicht sogar den Tatbestand der Nötigung. Und das ist mit Verlaub ein Straftatvergehen.Dieses entscheidet jedoch im Einzelfall ein Richter und nicht ich. Allerdings wird Dir das noch öfter im Leben passieren.
Gruß
Ja, lieber Fahranfänger, der Geradeausfahrer, der offensichtlich schon grün hatte, war im Recht.
Man darf nur unter der Voraussetzung in die Kreuzung reinfahren, wenn man sicher davon ausgehen kann, dass man diese Kreuzung nicht blockiert.
Du hättest tatsächlich vor deiner eigenen Ampel warten müssen, bis die Kreuzung frei ist.
Allerdings, bezweifle ich, dass der Gegenankommer schon grün hatte.
Es sind die Ampeln in Deutschland eigentlich alle so geschaltet, dass der Abbiegeverkehr noch durchfahren kann.
Wenn natürlich die Abbiegespur mit so vielen Fahrzeugen besetzt ist, dass nicht alle rüberkommen, müssen diese noch halten und auf die nächste Grünphase warten.
Es ist also so, dass es immer auf die jeweilige Situation ankommt, aber im Zweifelsfalle gilt mein erster Satz.-Leider.
Ich wünsche Dir noch eine lange, unfallfreie Fahrpraxis.
Guten Abend,
Sie schildern einen klassischen Fall der sich nach § 1 StVO regelt. Jeder hat sich so zu verhalten…
Also Sie hätten in Absprache mit dem Geradeausfahrer auf ein schadloses Verhalten verständigen müssen. Er natürlich auch… und hupen ist in so einer Situation erstens verboten und zweiten nicht zielführend.
mfg
strucki
Hallo Julie!
Zu deinen Fragen:
Nein, du hast dich vollkommen richtig verhalten!
Begründung:
§ 37 (2) Nr. 1 StVO besagt, dass grünes Licht an der LZA bedeutet, dass der Verkehr freigegeben ist.
Da du dich als 2. Fahrzeug genau im Kreuzungsbereich befunden hast, durftest du auch weiterfahren, um die Kreuzung zu räumen.
Hierzu gibt es ein Gerichtsurteil vom OLG Köln (VRS 72, 212), dass diese Vorschrift verdeutlicht und genau zu deiner Situation passt:
„Wer bei Grün als Abbieger in die Kreuzung eingefahren und dann im Kreuzungsbereich aufgehalten worden ist, darf auch noch nach Wechsel des Lichtzeichens weiterfahren und die Kreuzung räumen. Das gilt nicht für VT, die zwar bei Grünlicht die LZA passiert haben, aber noch vor dem Kreuzungsbereich aufgehalten worden sind.“
Der hektische Geradeausfahrer hat seinerseits eniges falsch gemacht.
Denn gem § 11 (1) StVO gilt:
„Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.“
Weiterhin hat er gegen § 1 (1) StVO verstoßen:
„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
Ich hoffe, ich konnte dir helfen! Grüße - Micha
Zur Rechtslage:
StVO § 11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.
Somit war Dein Verhalten streng genommen ein Rotlichtverstoss!
Bei unklarer Verkehrslage immer versuchen genau abzuschaetzen, wie man weg kommt. Meist hat man ja am Ende der Gruenphase noch genug Zeit um nach links abzubiegen.
Nach §11 Abs. 1 StVO darf niemand in eine Kreuzung einfahren, wenn er auf ihr warten müsste.
Hierbei ist zu beachten, dass die Kreuzung durch wartende Fze bereits so überfüllt sein muss, dass mit Sicherheit nicht alle diesen Bereich wieder verlassen können, sobald sie freie Fahrt erhalten (OLG Düsseldorf v. 5. 8. 1994 – Ss (OWi / 277 / 94 – 133 / 94 I).
Das Verbot der Einfahrt in eine Krzg., wenn die Gefahr besteht, sie zu blockieren, soll unnötigen Behinderungen des Querverkehrs vorbeugen.
Wenn Du also damit rechnen musst, dass Du den Kreuzungsbereich nicht räumen kannst bevor der Querverkehr „grün“ bekommt, darfst Du nicht in die Kreuzung einfahren. Z.B. wenn sich der Verkehr in der Straße, in die Du abbiegen willst, schon bis zu „Deiner“ Kreuzung zurückstaut. In so einem Fall wirst Du i.d.R. trotz grüner Ampel an der Haltelinie warten müssen.
da weiß man ja wirklich nicht mehr was man machen soll… Wenn ich an der Ampel stehen geblieben währe, hätten die hinter mich, mich vollgehupt weil sich 3 Autos in diese Kreuzung zum linksabbiegen einordnen können und das machen auch alle weil sich sonst Strau bildet wenn bei jeder grünschaltung jeweils nur ein einziges Auto durch die Kreuzung fahren darf. das ist ja schließlich eine große Kreuzung
und dann ist mein verhalten sogar rotlichverstoß weil ich grün hatte??? was… ich verstehe gernichts mehr
Hallo erstmal.
Tut mir leid, dass es so lange gedauert hab, aber bin gerade umgezogen, hab noch keinen DSL-Anschluss und muss für Internet immer in die alte Wohnung. Die Antwort ist dafür einfach: Die StVO besagt, dass man nicht in den Kreuzungsbereich einfahren darf, wenn erkennbar ist, dass es dort zu Stauungen kommt. Wenn es für Dich in dem Fall also erkennbar war, dass Du nicht weiterfahren konntest, hättest Du gar nicht in die Kreuzung einfahren dürfen.
Viele Grüße,
Steffen
Hallo Julie,
Sie haben alles richtig gemacht. Wenn Sie bei „Grün“ in die Kreuzung fahren und die Ampel springt wieder auf „Rot“, können zuerst Sie fahren und dann erst der entgegenkommende Geradeausverkehr. Leider gibt es auf deutschen Straßen sehr intolerante Vedrkehrsteilnehmer.
MfG
Bensmann