Hallo, mein Mann ist selbständiger Gartenarbeiter, er hatte eine Kundin, bei der er den Garten machen sollte. Er sollte alle überhängenden Sträucher abschneiden, dabei hat er gesehen, das die Weinreben, des Nachbarn, bei seiner Kundin in den Garten wuchsen.
Dieser Nachbar liess die Reben wuchern, und kümmerte sich nicht darum, das diese Reben in den Nachbargarten wuchsen.
Mein Mann hat den Auftrag der Kundin befolgt, und die ganzen Weinreben, die auf dem Grundstück der Kundin hingen, abgeschnitten. Dabei konnte er nicht sehen, wo die Weinreben befestigt waren, weil Alles zugewuchert war.
Nun Folgendes; bei dem Nachbarn rutschte dadurch, das die Reben keinen Halt mehr hatten, Alles runter zu Boden, und der Nachbar kam wutentbrannt zu meinem Mann und schrie ihn an. Das können sie nicht machen, mein ganzer Wein ist kaputt…ich werde sie zu Schadenersatz verklagen.
Nun meine Frage; WER HAT DEN RECHT DAS RECHT AUF SEINER SEITE?
Die Kundin, die den Wildwuchs ihres Nachbarn auf ihrer eigenen Seite, entfernen ließ, oder der Nachbar, der seine Weinreben auf das Grundstück seiner Nachbarin wachsen ließ?
Daß
verschuldete der Nachbar selber.
Die Reben hatten ja nicht einmal auf seiner eigenen Seite einen Halt
Der Link funktioniert nicht.
Die Kundin, die den Wildwuchs ihres Nachbarn auf ihrer eigenen Seite, entfernen ließ, hat aus meiner Sicht recht.
Und wenn ich das Mitteilungsblatt in unserer Gemeinde richtig gelesen habe und davon gehe ich aus, muß der Nachbar damit rechnen das im die Koste dafür in Rechnung gestellt werden können.
MfG kheinz
Hallo!
man muss den Nachbarn (Weinstockbesitzer) erst auffordern, den Überwuchs zu beseitigen. dazu muss man ihm eine angemessene Frist geben.
Er darf übrigens nach Absprach dazu auch das Nachbargrundstück betreten, wenn das nötig sein sollte.
Erst nach Verstreichen oder Weigerung darf man selbst abschneiden oder Gärtner beauftragen.
die Kosten müsste der Weinbesitzer tragen.
Lesestoff : http://www.baeumeundrecht.de/htm_dat/uberh_o.htm
MfG
duck313
Hallo,
Weinrebe https://www.rebschule-schmidt.de/media/catalog/product/cache/1/image/960x1280/9df78eab33525d08d6e5fb8d27136e95/s/c/schuyler.jpg
Weinreben abschneiden ist ernten?
Hallo,
Aus meiner Sicht hat sie nicht recht.
Sie mag sich im Recht fühlen (Keiner hat mein Eigentum zu beeinträchtigen - und wenn, dann ist sofortige Selbsthilfe erlaubt), aber das ist was anderes als recht haben.
Dieses Mitteilungsblatt interessiert mich. Kannst Du es hier einstellen?
Ich kenne es nur so wie es oben beschrieben wurde: Aufforderung den Überwuchs zu beseitigen und Frist setzen.
Nebenbei: Ein selbständiger Gartenarbeiter sollte Grundkenntnisse des Nachbarrechts haben. Oder fehlt hier ein Teil der Geschichte?
Gruß
Jörg Zabel
Und was bedeutet das jetzt konkret? Wer muss hier nun wem möglicherweise was ersetzen?
Greetz
Der Kater
Das bedeutet, der Weinbesitzer hat Schadenersatzanspruch gegen die Nachbarin, nicht gegen den Gärtner der abgeschnitten hat.
Der Gärtner durfte davon ausgehen, wenn er beauftragt wird abzuschneiden, das es auch so OK ist.
Nur muss sich der Nachbar sicherlich ein erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen, weil er es ja hat sehen müssen, das der Wein so überwächst.
Er hätte von sich aus handeln müssen.