Hallo, folgendes:
jemand wird in der Probezeit nach einem Arbeitsunfall entlassen. Der BG Arzt schreibt nach 5 1/2 wochen wieder Arbeitsfähig, trotz noch anstehender beschwerden. Die Person findet eine neue Stelle, allerdings werden die beschwerden vom Arbeitsunfall schlimmer und die person geht erneut zum BG arzt. Mal angenommen der Arzt schreibt erneut Arbeitsunfähig, wie ist das dann mit dem Krankengeld bzw. Verletztengeld? Werden die 5 1/2 wochen angerechnet?
Wenn ja wie sieht das mit der privaten Krankentagegeldversicherung aus? Die zahlt ja erst nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung, muss die die 5 1/2 wochen als Lohnfortzahlung anerkennen?
Hallo
der neue Arbeitgeber muss für sechs Wochen zahlen allerdings gilt diese nicht für die ersten vier Wochen einer neuen Beschäftigung, d.h.
wird der Betreffende Arvbeitnehmer während der ersten vier Wochen einer neuen berschäftigung arbeitsunfähig (Grund ist egal), dann zahlt nicht der Arveitgeber sondern die Krankenkassen bzw. die BG.
Erst ab dem 29. Tag setzt die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ein.
Gruss
Czauderna
Hallo, werden die 5 1/2 wochen Arbeitsunfähigkeit mit Lohnfortzahlung nicht mitgerechnet,wenn es sich um die selbe erkrankung handelt? zwischen beendigung arbeitsunfähigkeit und erneuter arbeitsunfähigkeit liegen gerade mal 2 wochen.
oder zählen die 6 wochen Lohnfortzahlung jetzt wirklich neu?
bei einem Arbeitgeberwechsel sind in Bezug auf die Entgeltfortzahlung alle früheren Arbeitsunfähigkeitszeiten beim füheren Arbeitgeber ohne Bedeutung.
Welche Regelung für die Krankentagegeldversicherung gilt, ist immer von dem jeweiligen vertraglich vereinbaren Tarif abhängig. Wenn keine Anrechnung von Vorerkrankungen vorgesehen ist, wird das Krankentagegeld immer erst ab dem 43. Tag gzahlt (die Wartezeit gilt dann immer wieder neu).
bei der Entgeltfortzahlung ist für den Arbeitgeber die Ursache der Arbeitsunfähigkeit ohne Bedeutung (Ausnahme: selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit, z.B. Alkoholfahrt, Schönheits-OP). Krankheit, Privatunfall und Arbeitsunfall werden bei der EFZ gleichbehandelt.
Nach Ende der Entgeltfortzahlung wird Verletztengeld gezahlt. Die Berechnung und Auszahlung übernimmt die Krankenkasse im Auftrage der BG. Wichtig können hierbei werden, wann der erste Arztbesuch erfolgte und dass die Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche bei der Krankenkasse gemeldet wird.