Über Antworten wäre ich sehr dankbar!
Beide
Sehe ich auch so.
Der Vollständigkeit wegen noch der passende § der StVO:
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Gruß Crack
Hallo!
Das ist gar nicht so einfach zu bewerten.
grundsätzlich hat der Rückwärtsfahrer erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen, heißt er muss ständig nach hinten schauen.
Hier sehe ich diese Missachtung nicht.
Der „Wender“ muss doch die Rückwärtsfahrt bemerken, heißt war das Fahrzeug bereits in Bewegung, dann hätte aus meiner Sicht der Wender die Alleinschuld am Zusammenstoß.
Aber war es so ?
Als man aus Stillstand rückwärts rollte, wo war da der Wender ?
Kann es ein, der war bereits unterwegs und hatte seinen Wendekreis nahezu vollendet und stand hinter einem.
Und man selbst hatte nicht mehr zurückgeschaut ?
MfG
duck313
Ich hatte mich vorher vergewissert ob alles frei ist bzw. habe auch hinter mir kein Fahrzeug erwartet d.h. Ich habe in den rückspiegel geschaut und nach hinten gefahren, da ich den Baum im auge behalten habe , dass ich nicht zu dicht rauf fahre. Und zack stand schon der andere hinter mir.
Müsste in dem Falle nicht derjenige der vorwärts fährt mehr aufpassen als derjenige der rückwärts fährt? §9 StVO in allen Ehren, aber in §1 heisst es auch
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer
geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert oder belästigt wird.
Wenn sich nun jemand der rückwärts in einen Parkplatz (siehe Skizze) einfahren will davon überzeugt dass da kein Fahrzeug im Weg ist und zurücksetzt würde ICH von demjenigen der vorwärts auf dieses Fahrzeug zufährt eben diese erhöhte Rücksicht verlangen also erwarten dass er mitdenkt („der fährt rückwärts und sieht mich evtl. nicht“).
Hallo!
Wenn es so war, denn sehe ich wohl doch hälftige Teilschuld.
Weil hier zwei gegenseitig zu erhöhter Aufmerksamkeit Verpflichtete doch zusammengestoßen sind.
Beide hätten ihre Bewegung stoppen können (nach dem Gesetz müssen) als sie die Gefahr erkannten.
MfG
duck313
Danke, so habe ich es im nachhinein auch gesehen, wer rechnet damit, wenn die Strasse frei ist dass ein Fahrzeug das auf dwr anderen Seite parkt hinter einem Wenden möchte. Das blaue Auto fuhr in dem fall ja vorwärts und hätte mich sehen und auch wissen müssen, dass ich vor der Einfahrt nicht stehen bleiben kann.
Danke für die Antwort, ja ich rechne auch mit einer Teilschuld, wobei die Fahrerin des blauen Autos mir die Schuld gegeben hat.
Hallo,
bei der Beurteilung sollte auch eine Rolle spielen, wer ist wem draufgefahren.
A
Hat der Wendende das rueckwaertsfahrende Auto seitlich getroffen beim linken Hinterrad mit seiner Front.
B
Hat der Rueckwaertsfahrende das wendende Auto am Kotfluegel beim linken Vorderrad seitlich getroffen mit seinem Heck. Wenn da ein Auto steht oder hinfaehrt oder ein Kind hinspringt, darf man auch rueckwaerts nicht dagegen fahren.
Gruss Helmut
Nein da stand nichts und von hinten hätte auch niemand kommen können da ja dort der Baum steht! Sprich ich habe natürlich in den Rückspiegel geschaut und in den seitenspiegel ob ein fussgänger oder ein fahrzeug von hinten kommt, da dies nicht so war bin ich nach hinten losgefahren. Und prompt stand das andere auto das zuvor auf der anderen fahrspur parkte hintermir! verzwickte sache
Das gilt vermutlich auch umgekehrt.
Aber versetz dich mal in ihre Lage. Sie möchte wenden in 3 Zügen, und plötzlich fährt ein Auto ihr Rückwärts rein. Sie hat damit nicht gerechnet, und konnte Deine Rückfahrscheinwerfer auch nicht sehen.
Du kamst aus heiterem Himmel.
Genaus deshalb seit ihr vermutlich beide gleich Schuld, solange es keine extreme Verzerrung gibt, der eine also langsam fuhr und der andere mittig reinfuhr und nicht nur an die Ecke. Also z.B. sie in Deine Fahrertür, oder Du in ihre. Btw… die Frage, wo ihr Euch getroffen habt, hast Du m.E. noch nicht beantwortet…
Nein ich hatte anfangs die Schuld echt bei mir gesucht aber sie hat mich ja gesehen ich stand da ja schon zum rückwärts parken und sie wendete direkt hinter mir theoretisch hätte sie ja warten müssen bis ich stehe oder sehe ich das falsch?
Ich kam ja nicht aus heiterem Himmel:) bin nicht von oben runtergefallen:) wir hatten uns hinten getroffen bei mir linke hintere seite und bei ihr vorne links
Super. Dann ward ihr Euch ja einig, die Polizei hat Dich eingetragen, und Du hast unterschrieben?
Ich stand da ja schon zum rückwärts parken
Ähm, … Du standest. Deine Rückfahrscheinwerfer hat sie nicht gesehen. Manche halten auch einfach nur zum Aussteigen lassen.
theoretisch hätte sie ja warten müssen bis ich stehe
Ähm, … hat sie doch, schriebst Du.
bei mir linke hintere seite und bei ihr vorne links
Na, ist doch super. Dann kann sich keiner (so leicht) rausreden.
Das ist Pech, sowas passiert jedem, niemand hat Schuld, nur Schaden. Und es ist echt ärgerlich, wenn man sowieso in Eile ist, auf Fußgänger, Autos, Fahrräder, Kinder, … achten muss. Seht zu, dass ihr miteinander ins Reine kommt, trinkt einen Sekt zusammen darauf, dass nur Geld verloren ging, und hakt das einfach ab. Kein Grund sich zu böse zu sein.
Ja wie du auf dem Bild sehen kannst kam ich von oben fuhr rechts ran um zu parken dazu musste ich ja erst vorwärts hinfahren um dann rückwärts dort hinzustehen wo ich parken wollte:) nein hatte sie gefragt ob wie die Polizei rufen sollen Sie meinte nein! Unterschrieben hat keiner irgend etwas🙈 Als es rumste fuhr sie auch gleich wieder zurück auf ihre alte position. Bei Ihr im
auto sass eine Mama der ihr Sohn mit meiner Tochter in die Gruppe geht und die weis, dass ich nicht nur halte um meine Tochter aussteigen zu lassen vorallem blieb ich ja auf meiner spur:) sie wechselte ja auf meine Fahrbahn:) nein ich hab es der Versicherung schon gemeldet aber so dass ich denke, dass jeder Teilschuld trägt:) und wollte hier einfach nachfragen wie andere es sehen:)
Also beide gleiche Schuld?
Hallo,
bleibt eine dumme Situation, die ihr mit kühlem Kopf gemeinsam lösen solltet.
Bei 50/50 kommt man leicht in die Region von 2000€ Schaden pro PKW, ab der sich die Inanspruchnahme der Versicherung erst lohnt. 1000€ akkumulierte höhere Prämie + 1000€ Eigenanteil bzw. Vollkaskoprämien.
Pragmatische Leute kommen manchmal zu der Erkenntnis, das jeder seinen Schaden selber trägt. Oder mildern den finanziellen Nachteil des vielleicht doch Alleinschuldigen im Nachhinein.
Leider ist bei diesen Summen die Versuchung recht groß, den eigenen Vorteil auszureizen…
Ich habe mich in der Vergangenheit einige Male mit Handschlag vor Ort privat geeinigt, und würde es in vielen Fällen wieder tun.
Das blöde ist ich will mir die Schuld nicht alleine geben, da ich der Meinung bin sie trägt einen teil davon mit:/ kommt die Versicherung zur Erkenntnis ich bin alleine Schuld stehe ich natürlich dafür gerade und kassiere die höheren Versicherungsbeiträge selbstverständlich aber da es glaub so wird, dass sie nicht sagen würde dass sie auch schuld trägt wird es leider schwierig glaub:/ ich hab keine Ahnung-.- is echt blöd sowas