Hallo www-Gemeinde,
ich habe gerade mal
für einen Bekannten einen Finanz-Check gemacht und seine
Lebensversicherungs-Policen eingesehen.
Seit 7 Jahre hat er 3 versch. LV bei einem Versicherer.
Insgesammt netto eingezahlt hat er 35.000 EUR.
Die Rückkaufwerte aller 3 Versicherungen zusammen ergeben bis dato
schlappe 8.000 EUR.
Das bedeutet, wenn er die Vers. kündigen würde, hat er
mit einem Verlust von 27.000 EUR zu rechnen.
Frage an die Experten, ist das normal? Oder gibt es da inzwischen
aktuellere Urteile, wonach man vielleicht nach einer bestimmten
Zeit zumindest das eingezahlte zurückerhält.
Das Urteil aus Okt. 2005 ist mir bekannt, da mussten die Versicherer
die Rückkaufwerte anpassen.
Danke für Antworten
viele Grüße Michael
Die Rückkaufwerte aller 3 Versicherungen zusammen ergeben bis
dato
schlappe 8.000 EUR.
Das erscheint wirklich etwas wenig. Sind in den Policen Zusatzrisiken enthalten, z.B. BU oder Extraleistung bei Unfalltod ? Diese Prämienanteile müßten ja bei Deiner Berechnung berücksichtigt werden.
aktuellere Urteile, wonach man vielleicht nach einer
bestimmten
Zeit zumindest das eingezahlte zurückerhält.
Nach drei Jahren wohl kaum.
Falls nötig, hier informieren
http://lv-doktor.de
Gruß
Stefan
Hallo Michael,
so einfach ist deine frage nicht zu beantworten. welche art der lv hat dein bekannter. von welcher gesellschaft. was ist zusätlich zur kapitelauszahlung mitversichert? unfall, BU,EU, AL, welche summen im einzelnen. vielleicht kann ich dir dann die lösung geben,
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sorry, aber
hier sollte man sich mal mit den Datenschutzbestimmungen (u.a. Weitergabe von Daten zu Werbezwechken) und den Vertragsbedingungen auseinandersetzen. Der Anbieter ist ein Prozessfinanzierer mit Erfolgsbeteiligung.
Für die allgemeine Frage (ich erkenne keine Kündigungsabsicht, geschweige denn eine bereits erfolgte Kündigung), paßt dieser Link so überhaupt gar nicht.
bissel Werbung gemacht?
Andreas
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Hi,
könntest du dieses Urteil ggf präzisieren? Ein Bekannter hat nämlich gleiches LV & RV Desaster und ich will für Ihn ein Schreiben aufsetzten in dem ich mich auf dieses Urteil bezieh.
Eventuell hat hier auch jemand praktische Erfahrung wie man am geschicktesten die anteiligen Abschlusskosten zurückbekommt. Danke
greetz
ps: nicht der lv-doktor:wink:
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Hi,
hier gibts Informationen:
http://www.bundderversicherten.de
da auf „Merkblatt mit Musterbriefen zum BGH-Urteil vom 12.10.2005“ klicken.
Gruß v. T.