Beim staat bewerben, trotz bewährung

Guten Tag www-ler

wie groß ist die möglichkeit, dass wenn jemand bewährung hat (die in fünf monaten abläuft), eine bewerbung beim staat erfolgreich ist?

zum hintergund:

eine unbekannte person hat in der jugend eine menge „scheiße“ gebaut… nun möchte diese person sich gerne beim finanzamt bewerben. hat die bewerbung aussicht auf erfolg?

die unbekannte person hat keine bewährungsauflagen mehr und die zuständie richterin würde es auch auf anfrage bestätigen, dass die „jugendsünden“ keineswegs mehr aktuell sind und die betroffene person „resozialisiert“ ist.

wie würdet ihr eine solche bewerbung angehen?

was ist, wenn die unbekannte person sich nächstes jahr (falls es nicht klappt) nochmals dort bewirbt, bleiben solche bewerbungen im system gespeichert?

lg axme

Eines sollte die Person bedenken: bei solchen Bewerbungen wird in vielen Fällen die Vorlage eines Führungszeugnisses vor der Einstellung verlangt.

Hi,

als was will sich diese Person denn bewerben?

Als zukünftiger Beamter im gehobenen Dienst oder als Hausmeister?

grüße
miamei

Eines sollte die Person bedenken: bei solchen Bewerbungen wird
in vielen Fällen die Vorlage eines Führungszeugnisses vor der
Einstellung verlangt.

Ja das ist schon klar… das BZR wird ja eigentlich auch eingesehen… wie stehen so da die chancen?

Hi,

als was will sich diese Person denn bewerben?

Als zukünftiger Beamter im gehobenen Dienst oder als
Hausmeister?

beamter im gehobenen dienst

grüße
miamei

„Voraussetzung für eine Ernennung ist, dass der Bewerber Deutscher im Sinne des Art. 116 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaften besitzt, die Gewähr bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt und die für eine Laufbahn vorgeschriebene oder in Ermangelung einer Vorschrift die übliche Vorbildung hat. Des Weiteren müssen die ungeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sein. Der Beamte muss also dienstfähig sein (körperlich, geistig, sowie charakterlich), er darf nicht vorbestraft sein , muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und allgemein geeignet sein (guter Leumund, charakterliche und persönliche Eignung). Bei besonderen Aufgaben (z. B. im Sicherheitsbereich) darf nur ein Deutscher berufen werden. Besteht ein dringendes dienstliches Bedürfnis oder soll eine Person z. B. zu einem Professor, Juniorprofessor, Assistenten oder Akademischen Rat an einer Hochschule oder einer sonstigen Forschungsanstalt ernannt werden, kann von dem Erfordernis der Staatsangehörigkeit abgesehen werden (vgl. § 4 BRRG).“
http://de.wikipedia.org/wiki/Beamter

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Ist man denn bei Bewährung vorbestraft?

Guten Tag www-ler

wie groß ist die möglichkeit, dass wenn jemand bewährung hat
(die in fünf monaten abläuft), eine bewerbung beim staat
erfolgreich ist?

zum hintergund:

eine unbekannte person hat in der jugend eine menge „scheiße“
gebaut… nun möchte diese person sich gerne beim finanzamt
bewerben. hat die bewerbung aussicht auf erfolg?

die unbekannte person hat keine bewährungsauflagen mehr und
die zuständie richterin würde es auch auf anfrage bestätigen,
dass die „jugendsünden“ keineswegs mehr aktuell sind und die
betroffene person „resozialisiert“ ist.

wie würdet ihr eine solche bewerbung angehen?

Würdet Ihr die Geschichte erwähnen?

was ist, wenn die unbekannte person sich nächstes jahr (falls
es nicht klappt) nochmals dort bewirbt, bleiben solche
bewerbungen im system gespeichert?

lg axme

„Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe“
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe
Insofern sieht es mit dem Beamtenverhältnis für die nächsten Jahre schlecht aus, es sei denn es ging um eine Jugendstrafe bis zu einer bestimmten Höhe.

Guten Tag www-ler

wie groß ist die möglichkeit, dass wenn jemand bewährung hat
(die in fünf monaten abläuft), eine bewerbung beim staat
erfolgreich ist?

zum hintergund:

eine unbekannte person hat in der jugend eine menge „scheiße“
gebaut… nun möchte diese person sich gerne beim finanzamt
bewerben. hat die bewerbung aussicht auf erfolg?

die unbekannte person hat keine bewährungsauflagen mehr und
die zuständie richterin würde es auch auf anfrage bestätigen,
dass die „jugendsünden“ keineswegs mehr aktuell sind und die
betroffene person „resozialisiert“ ist.

wie würdet ihr eine solche bewerbung angehen?

Würdet Ihr die Geschichte erwähnen?

Wie gesagt: für die Ernennung zum Beamten wird in jedem Fall ein Auszug aus dem Zentralregister vorzulegen sein, und spätestens dann wird die Geschichte herauskommen, wenn die Tilgungsfrist noch nicht erreicht ist. Außerdem ist es möglich, daß das Verschweigen von solchen Sachen dienstrechtliche Folgen hätte, bis him zur Entlassung.

Die Bewerbungsvorraussetzungen sind:
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife bzw. ein gleichwertiger Bildungsstand,
deutsche oder EU Staatsangehörigkeit
gesundheitliche Eignung (vor Einstellung durch Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses nachzuweisen),
keine Vorstrafen,
Höchstalter 39 Jahre (Ausnahmen gelten u.a. bei Kinderbetreuung, für ehemalige Zeitsoldaten sowie für Schwerbehinderte)

Dann wäre es wohl sinnvoll, bei einer evtl. Bewerbung die ganze Sache gleich reinzuschreiben, oder?

Kann man das BZR auch quasi jetzt säubern lassen? Wenn ja, was müssen da für Vorraussetzungen erfüllt sein?

lg

Dann wäre es wohl sinnvoll, bei einer evtl. Bewerbung die
ganze Sache gleich reinzuschreiben, oder?

Kann man das BZR auch quasi jetzt säubern lassen? Wenn ja, was
müssen da für Vorraussetzungen erfüllt sein?

lg

Das geht nur, wenn die Verurteilung aus dem Zentralregister getilgt werden kann, und dafür gibt es bestimmte Fristen. Das sind mindestens fünf Jahre nach der Verurteilung, dann wird das automatisch gemacht. Bis dahin sehe ich da keine Möglichkeit, den Eintrag entfernen zu lassen. Insofern fürchte ich, daß bis zum Ablauf dieser Frist keine Chance besteht, ins Beamtenverhältnis reinzukommen. Wenn die Angelegenheit nach dem Fristablauf getilgt ist, braucht sie hingegen auch nicht mehr erwähnt zu werden.

Hallo,

nachdem ich die anderen Antworten durchgelesen habe nun noch mein Statement:

Bewirb dich, legt das Führungszeugnis vor und schreibe dazu auch was in dein Bewerbungsschreiben. Und dann schau, was kommt.

Da man Dipl. Verwaltungswirt (FH) nur als Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf werden kann, könnte es sein, daß man zumindest die Ausbildung machen darf.

Ob man dann nach der Ausbildung als Beamter übernommen wird oder als Angestellter weiterarbeiten darf, oder keinen Arbeitsvertrag angeboten bekommt, kommt auf das Vergehen und die Strafe an.

Ganz ganz wichtig: geh offen und ehrlich mit diesem Thema um und gib dich auf Nachfrage sehr zerknirscht und reumütig.
Nur kurz als Jugendsünde, die jedem mal passieren könne- das wäre der denkbar schlechteste Ansatz.

Grüße
miamei

Da man Dipl. Verwaltungswirt (FH) nur als Anwärter im
Beamtenverhältnis auf Widerruf werden kann, könnte es sein,
daß man zumindest die Ausbildung machen darf.

Das Problem dabei ist halt, daß es für die Übernahme ins Beamtenverhältnis, auch auf Widerruf, gesetzliche Vorgaben gibt, über die sich die zuständige Behörde nicht hinwegsetzen kann. Wenn es da heißt: „Keine Vorstrafen“, dann hilft auch Offenheit und Reue nicht weiter, sondern dann muß man warten, bis die Sache nicht mehr im Führungszeugnis steht.

Vielleicht emfindest du es nicht als Strafe weil du noch frei rum läufst, aber ganz klar : JA