Beim Verlinken 'um Erlaubnis bitten'

Hallo,

angenommen, jemand fragt in einem Forum, wo man etwas bestimmtes käuflich erwerben kann, und hat hierzu ein Foto, auf dem eben dieses abgebildet war, verlinkt. Auf dem Foto seien, neben dem Gegenstand, noch zwei Personen deutlich erkennbar. Das Foto selbst wie die mit Link hierauf versehene Forenanfrage würden sich jeweils auf einer frei zugänglichen Webseite (nicht passwortgeschützt, kein „Mitgliederbereich“ o.ä.) befinden.

Muss derjenige, der das Foto verlinkt hat, die abgebildeten Personen „um Erlaubnis bitten“, um das Foto zu verlinken?

[Ich nehme jedenfalls an, nein. Meiner Meinung nach muss dies nur derjenige, der das Bild hochlädt, tun („Recht am eigenen Bild“, oder wie das nochmal hieß).]

Viele Grüße,
Nina

Hallo !
Keine Person, die eine eigene Webside betreibt darf nicht ungefragt, unerlaubt, Fotos oder Texte auf die eigene Webside übertragen.
Fotos /Bilder unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht.
Auch Texte, sofern diese eindeutig gekennzeichnet sind, unterliegen dem Urheberrecht.
Um Missverständnissen vorzubeugen würde Ich einem Bild/Foto/Text immer eine Quellenangabe hin zu fügen.
Gruss
Jürgen

Hallo Jürgen,

Keine Person, die eine eigene Webside betreibt darf nicht
ungefragt, unerlaubt, Fotos oder Texte auf die eigene Webside
übertragen.
Fotos /Bilder unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht.
Auch Texte, sofern diese eindeutig gekennzeichnet sind,
unterliegen dem Urheberrecht.

das ist mir klar; nur wie sieht es aus mit Verlinken (anklickbarer Link)?

Um Missverständnissen vorzubeugen würde Ich einem
Bild/Foto/Text immer eine Quellenangabe hin zu fügen.

Genau. Jedoch: Ein anklickbarer Link ist doch schon eine Quellenangabe.

Als Beispiel: Dürfte man dies eigentlich nicht posten:

"
Weiß jemand, wie das Brillenmodell heißt, das diese junge Frau hier trägt:
http://www.techfreaq.de/about/techfreaq_foto_new.jpg
"

(Anmerkung: Der Link ging auf meine eigene Homepage - im hypothetischen Fall ginge er auf ein ergoogeltes Bild, das Posting wäre genauso aufgebaut.)

Viele Grüße,
Nina

Hallo,

Fotos /Bilder unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht.
Auch Texte, sofern diese eindeutig gekennzeichnet sind,
unterliegen dem Urheberrecht.

das ist uneingeschränkt richtig.

Um Missverständnissen vorzubeugen würde Ich einem
Bild/Foto/Text immer eine Quellenangabe hin zu fügen.

Damit kann man evtl. Missverständnissen vorbeugen, rechtliche Wirkung hätte das aber nicht. Wenn ich Dein Fahhrad stehle und einen Zettel mit der Aufschrift „gestohlen von Jürgen aus Dortmund“ daran klebe, ist und bleibt es Diebstahl. So verhält es sich auch bei Urheberrechtsverletzungen.

Gruß

S.J.

3 „Gefällt mir“

Hallo,

Einstiegsdroge zum Thema: http://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_f%C3%BCr_Hyperl…

Sollten dann noch Fragen auftauchen, einfach hier nachfragen.

Gruß

S.J.

Hallo Steve Jobs,

Einstiegsdroge zum Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_f%C3%BCr_Hyperl…

Sollten dann noch Fragen auftauchen, einfach hier nachfragen.

das ist natürlich nochmals ein anderer Aspekt der ganzen Sache.
Aber meine Frage, ob man den Ersteller des Verlinkten um Erlaubnis bitten muss, verlinken zu dürfen, beantwortet dies meiner Meinung nach nicht.

Viele Grüße,
Nina

Hi,

Muss derjenige, der das Foto verlinkt hat, die abgebildeten
Personen „um Erlaubnis bitten“, um das Foto zu verlinken?

Primär muss man das nicht. Siehe auch das Paperboy Urteil des BGH vom 17.7.2003 (http://www.jurpc.de/rechtspr/20030274.htm).
Jedoch kann man durch das Verlinken Persönlichkeitsrechte verletzen.
Siehe dazu das Urteil vom OLG München (Az. 18 U 2067/07).

Wenn man Zweifel hat, wäre es angebracht, den Verlinkten vorab zu informieren und ihn um seine Zustimmung zu bitten.

Gruß

Christian

Damit kann man evtl. Missverständnissen vorbeugen, rechtliche
Wirkung hätte das aber nicht. Wenn ich Dein Fahhrad stehle und
einen Zettel mit der Aufschrift „gestohlen von Jürgen aus
Dortmund“ daran klebe, ist und bleibt es Diebstahl. So verhält
es sich auch bei Urheberrechtsverletzungen.

Ermm… Nein. Das Problem bei Urheberrechtsverletzungen ist ja gerade, daß dein Fahrrad noch da steht, aber jemand eine Kopie davon gemacht hat. Vielleicht wäre am ehesten noch Gebrauchsanmaßung passend, aber auch die entfernt etwas erst mal. Das hinkt denn doch ein wenig arg.

Aber meine Frage, ob man den Ersteller des Verlinkten um
Erlaubnis bitten muss, verlinken zu dürfen, beantwortet dies
meiner Meinung nach nicht.

Naja, erst mal wurde das Internet ja genau dafür erdacht - um Sachen zu verlinken. Das schon erwähnte „Paperboy-Urteil“ bestätigt dies auch explizit. Vorsichtlich wäre ich aber bei „Preview“-Sachen, ein einfacher Textlink ist aber genau der ursprüngliche Zweck des Internets.

Hallo !
Das sind verschiedene Dinge!
Eins ist weniger als 3 und 5 sind mehr als 3.
Das sagt zu mindest die kleine Mathematik.
Um bei dem Beispiel mit dem Fahrad zu bleiben:
Ich stehle das Rad nicht um mich zu bereichern sondern um schneller an ein Ziel zu kommen.
Allerdings ohne Erlaubnis des wirklichen Besitzers und/ oder Eigentümers.
Das Gesetz unterscheidet eindeutig zwischen Besitztum und Eigentum.
Niemand hat das Recht, fremdes Eigentum, in irgend einer Art zu benutzen. Eine Benutzungs/Verwendungserlaubnis sollte auf jeden Fall ein geholt werden.Bestraft werde ich mit Sicherheit wenn ich mir ohne Erlaubnis des Rechteinhabers etwas „ausleihe“.
Ich muss kein Jurist sein, um diesen Unterschied zu kennen.
der „Nichtjurist“
aus Dortmund

(Anmerkung: Der Link ging auf meine eigene Homepage - im
hypothetischen Fall ginge er auf ein ergoogeltes Bild, das
Posting wäre genauso aufgebaut.)

Viele Grüße,
Nina

Hallo Jürgen,

Bestraft werde ich mit Sicherheit wenn ich mir ohne Erlaubnis des :Rechteinhabers etwas „ausleihe“.
Ich muss kein Jurist sein, um diesen Unterschied zu kennen.

das Problem ist:
Hier wird aber nichts im herkömmlichen Sinne „benutzt“ - ein Link ist eine Aufforderung, „gehe dort hin und sehe es dir an“, das Bild wird nicht direkt dargestellt, es wird also nicht z.B. eine Webseite verschönern.

Analog zum Fahrrad:
Sehr wohl bekommt man ein Problem, wenn man sich ein x-beliebiges Fahrrad ausleiht mit dem Grund, es jemandem zu zeigen (und es dann wieder zurückbringt).
Aber es bekommt sicherlich keiner ein Problem, der sagt (und auch nicht der, der danach handelt): „Geh mal zum Fahrradständer in der xyz-Straße und schau dir das grüne Fahrrad an“.

Deshalb ist es schwierig, das hierauf zu übertragen.

Viele Grüße,
Nina

OT: Stimmt dies ?
Wenn jemand ein Fahrzeug nimmt um damit schneller ans Ziel zu kommen…
Darf man nicht. Aber: Was ist mit Handy, Rasenmäher, Fernseher, oder
sonstirgendetwas? Also „Ausleihen ohne zu Fragen“ ?
Also z.b. A kauft sich einen neuen Fernseher, um das WM-Finale zu
sehen, der Fernseher von B ist kaputt gegangen, Spiel fängt in
30 Minuten an, just zu dem Zeitpunkt läd A seinen neuen Fernseher
aus dem Auto, geht kurz ins Haus, B schnappt sich den Fernseher
um das Spiel zu sehen und ihn dann zurückzugeben.
Irgendwo hab ich mal gelesen, dass dies nicht strafbar ist.
Gruss

Internet und world wide web

Naja, erst mal wurde das Internet ja genau dafür erdacht - um

[…]

ursprüngliche Zweck des Internets.

Ersetze den Begriff ‚Internet‘ durch ‚world wide web‘, dann stimmt das auch. Das Internet wurde erdacht um z. B.Raketenabschussbasen auch nach einem gegnerischen atomaren Angriff noch fernsteuern zu koennen. Mit Klickerei auf bunten Links und Bilderchen hatten die Erfinder des Internets wenig am Hut.

Gruss

1 „Gefällt mir“

Wenn jemand ein Fahrzeug nimmt um damit schneller ans Ziel zu
kommen…
Darf man nicht.

Die Frage lautet hier: Nach welcher Rechtsnorm ist das gegebenenfalls strafbar? Diebstahl kommt nicht in Frage, da der Vorsatz der Zueignung fehlt (auch wenn man den in der Praxis wohl regelmaessig annehmen darf). Aber hier greift das StGB ueberraschend von der Flanke her an, naemlich mit dem § 248b „Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs“.

IANAL

Niemand hat das Recht, fremdes Eigentum, in irgend einer Art
zu benutzen. Eine Benutzungs/Verwendungserlaubnis sollte auf
jeden Fall ein geholt werden.Bestraft werde ich mit Sicherheit
wenn ich mir ohne Erlaubnis des Rechteinhabers etwas
„ausleihe“.
Ich muss kein Jurist sein, um diesen Unterschied zu kennen.
der „Nichtjurist“

Als Jurist wüsstest du dann aber, dass das so nicht stimmt. Die Gebrauchsanmaßung ist nämlich grundsätzlich straffrei.

Levay

1 „Gefällt mir“

Aber: Was ist mit Handy, Rasenmäher,
Fernseher, oder
sonstirgendetwas? Also „Ausleihen ohne zu Fragen“ ?

Ausleihen ohne zu fragen, ist grundsätzlich verboten, aber nicht strafbar.

Also z.b. A kauft sich einen neuen Fernseher, um das WM-Finale
zu
sehen, der Fernseher von B ist kaputt gegangen, Spiel fängt in
30 Minuten an, just zu dem Zeitpunkt läd A seinen neuen
Fernseher
aus dem Auto, geht kurz ins Haus, B schnappt sich den
Fernseher
um das Spiel zu sehen und ihn dann zurückzugeben.
Irgendwo hab ich mal gelesen, dass dies nicht strafbar ist.

Richtig, in diesem Fall würde es sich um eine straflose Gebrauchanmaßung handeln. Zivilrechtlich liegt verbotene Eigenmacht vor, was zu Notwehrrechten sowie Herausgabe- und Schadensersatzansprüchen führen kann.

Levay

Naja, erst mal wurde das Internet ja genau dafür erdacht - um

[…]

ursprüngliche Zweck des Internets.

Ersetze den Begriff ‚Internet‘ durch ‚world wide web‘, dann
stimmt das auch. Das Internet wurde erdacht um z.
B.Raketenabschussbasen auch nach einem gegnerischen atomaren
Angriff noch fernsteuern zu koennen.

Nein, das war das ARPAnet. Aus dessen Technik entwickelte sich erst dann - vor allem durch die Vernetzung von Universitäten - das heutige „Internet“.

Mit Klickerei auf bunten
Links und Bilderchen hatten die Erfinder des Internets wenig
am Hut.

Die des „Internets“ schon, auch wenn die ganz frühen Strukturen kein http kannten, sondern das Netz allgemein eher zum Datenaustausch verwendet wurde (ftp, smtp, uucp, telnet). „Das Internet“ begann aber faktisch mit der Entwicklung von http, gopher und Co., vorher gab im wesentlichen nur verbundene meist akademische Teilnetze.
Zugegen, der Begriff „Internet“ ist schwammig, aber der massive Durchbruch dessen, was wir heute als „Internet“ kennen, kam nun mal mit dem http-Protokol und den ersten Gopher-Servern.

Moin,

„Das Internet“ begann aber faktisch mit der Entwicklung von
http, gopher und Co., vorher gab im wesentlichen nur
verbundene meist akademische Teilnetze.

Das ist so nicht richtig. „http“, „gopher“ u.a. sind Protokolle zur Übertragung im Internet. Das WWW, Mail, News, etc. sind Dienste im Internet. Das Internet existiert schon weit länger als das WWW. HTML wurde erst 1989 erfunden, das Internet gabs aber schon deutlich früher und ist, wie Du richtig gesagt hast, aus dem ARPANet hervor gegangen. Eine Jahreszahl, ab wann man das Netz als „Internet“ bezeichnet hat, habe ich nicht (zu faul zum Suchen).

Zugegen, der Begriff „Internet“ ist schwammig

Eigentlich nicht. Es bezeichnet die Netztopographie.
Es ist also ein Datennetz. Kein Dienst, kein Protokoll. Das Protokoll für die Übertragung ist TCP/IP.

massive Durchbruch dessen, was wir heute als „Internet“
kennen, kam nun mal mit dem http-Protokol und den ersten
Gopher-Servern.

In Deutschland war es wahrscheinlich das WWW, das den Durchbruch bescherte. Aber es war auch schon vorher verbreitet, nur eben nicht einer breiten Masse zugänglich. Ihr kennt sicherlich IRC, das gabs auch schon vorher und wurde gern genutzt. Usenet News waren sehr beliebt, es gab telnet, MUDs und auch in einem amerikanischen Buchladen habe ich Anfang der 1990er, vor dem WWW, schon bestellt (per telnet).

Grüße,
-Efchen

1 „Gefällt mir“

„Das Internet“ begann aber faktisch mit der Entwicklung von
http, gopher und Co., vorher gab im wesentlichen nur
verbundene meist akademische Teilnetze.

Das ist so nicht richtig. „http“, „gopher“ u.a. sind
Protokolle zur Übertragung im Internet. Das WWW, Mail, News,
etc. sind Dienste im Internet. Das Internet existiert schon
weit länger als das WWW. HTML wurde erst 1989 erfunden, das
Internet gabs aber schon deutlich früher und ist, wie Du
richtig gesagt hast, aus dem ARPANet hervor gegangen. Eine
Jahreszahl, ab wann man das Netz als „Internet“ bezeichnet
hat, habe ich nicht (zu faul zum Suchen).

Die gibt es auch nicht. Der Zusammenschluss wichtiger Netzteile - vor allem der europäischen Uninetze - kam auch erst später, die Öffnung des Netzwerkes für kommezielle Anwender sogar erst 1990 - also _nach_ der Entwicklung von http. Das EUnet wurde erst 1992 zum ersten ISP und lange Zeit war nicht mal klar, ob die deutschen und europäischen Universitäten überhaupt TCP/IP einsetzen und nicht wie im EuroNET X.25.

Also wenn schon, dann bitte richtig.

Zugegen, der Begriff „Internet“ ist schwammig

Eigentlich nicht. Es bezeichnet die Netztopographie.
Es ist also ein Datennetz. Kein Dienst, kein Protokoll. Das
Protokoll für die Übertragung ist TCP/IP.

Blödsinn. Der Begriff „Internet“ ist nichts anderes als ein Akronym für interconnected networks und hat sich mit der Zeit für die verschiedenen zusammengeführten Netzwerke (z.B. ARPAnet, Telenet, DATAPAC, EuroNET, TRANSPAC etc.) als Oberbegriff durchgesetzt.

massive Durchbruch dessen, was wir heute als „Internet“
kennen, kam nun mal mit dem http-Protokol und den ersten
Gopher-Servern.

In Deutschland war es wahrscheinlich das WWW, das den
Durchbruch bescherte.

Ja ne echt nu? *kopfaufdentischhau* Und nu rate mal, was das http-Protokoll und Gopher so mit dem ominösen we-we-we zu tun haben…? Richtig, gopher waren die Vorläufer der Suchmaschinen und das http-Protokoll überträgt HyperText-Dokumente, aka Webseiten. Und der liebe Erfinder des http-Protkoll, Tim Berners-Lee, nannte sein Projekt… WorldWideWeb.