Weil der Sparerfreibetrag über die Freistellungsaufträge nicht vollständig ausgeschöpft wurde, soll bei der Einkommensteuererklärung eine „Anlage KAP“ mit dem Antrag auf Günstigerprüfung abgegeben werden.
Bei einer Bank wurden die Kapitalerträge mit einem Verlusttopf verrechnet, so dass keine Kapitalertragssteuer / Solidaritätszuschlag abgezogen worden sind. Bei den anderen Banken wurde ganz normal Abschlagsteuer / Solidaritätszuschlag abgezogen.
Frage:
Muss in der „Anlage KAP“ auch der Bruttoertrag der Bank mit dem Verlusttopf angegeben werden ?
Und dann eventuell per „Korrektur“ auf Null gesetzt werden ?