Beinbruch in Indoorspielhalle +Schadensersatz?

Hallo,
weiss jemand etwas über Schadensersatzansprüche / Schmerzensgeld bei einem Unfall in einer Indoorspielhalle? Mein Sohn (12 J) ist auf einem Trampolin gesprungen und dort abgerutscht. Dabei hat er sich den Unterschenkel komplett gebrochen (komplizierter offener Bruch) und musste auch direkt operiert werden.
Die Betreiber haben zwar die AGB´s aushängen wo drin steht, sie würden keine Haftung übernehmen, aber reicht das wirklich aus oder habe ich da noch eine Chance einen kleinen finanziellen Ausgleich zu erhalten? Immerhin wird er das Bein für mindestens 8 Wochen nicht belasten dürfen, was für mich ein deutliches Mehr an Fahrerei, Zeitaufwand und Verdienstausfall bedeutet.
Über eine Antwort wäre ich dankbar.

Gruß
Birte

Hallo Birte,
erst mal gute Besserung für Deinen Sohn! Ich hoffe, er springt in 9 Wochen wieder fröhlich durch die welt. :wink: Also es dürfte bei dieser Sachlage schon was gehen. Zwar schließen diese Spielhalebetreiber oftmals ihre Haftung aus, dennoch müssen sie für eine optimale Sicherheit sorgen. Ich habe hier sogar einen für Dich passenden Fall gefunden: http://www.schmerzensgeld.info/40E96DD3-330A-45A6-B8… Es wurde zwar ein Mitverschulden angerechnet, aber dennoch Schmerzensgeld etc. zugesprochen. Vielleicht findest Du ja auf der Schmerzensgeldtabelle von www.schmerzensgeld.info auch noch einen passenden Fall um die Höhe des möglichen Schmerzensgeldes abzuschätzen. Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
viele Grüße! Olli