Ich arbeite in einer Baufirma und es geht um gewisse Kanalisationsarbeiten.
Ein Bauvertrag nach VOB liegt vor, aber es wurde nicht explizit notiert, dass man die Prüfung über die Dichtigkeit mit ablegen muss (im Angebot auch nicht).
Kann ich diese Prüfung nun in Rechnung stellen oder ist diese Prüfung immer inklusive?
Ich arbeite in einer Baufirma und es geht um gewisse
Kanalisationsarbeiten.
Ein Bauvertrag nach VOB liegt vor, aber es wurde nicht
explizit notiert, dass man die Prüfung über die Dichtigkeit
mit ablegen muss (im Angebot auch nicht).
Kann ich diese Prüfung nun in Rechnung stellen oder ist diese
Prüfung immer inklusive?
Nach der VOB/C (z. B. DIN 128306, § 4.2.7) ist die Dichtigkeitsprüfung Besondere Leistung. Allerdings kann man sie nur abrechnen, wenn sie entweder vom Kunden zusätzlich zur vertraglichen Leistung verlangt wurde (§ 2 Nr. 6 Ziff. 1 VOB/B) oder wenn sie in Rechtsvorschriften gefordert wird (z. B. in einer Gemeindesatzung) und beim Kunden die Mehrkosten „unverzüglich“ angemeldet wurden (§ 2 Nr. 8 Ziff. 2).