Beipackzettel Leserecht imKrankenhaus

Hallo!)
In manchen Krankenhäusern wird einem die Einsicht in Beitragszettel verweigert, sogar wenn man diese Medikamente selbst mitgebracht und zur Aufbewahrung abgegeben hat!
(Selbst wenn man nur nachschauen wollte, ob etwas konkretes dazu beschrieben wird, ob man z.B. mit täglich 90mg Cymbalta Autofahren darf! [Dürfte man eigentlich im „Nein-Fall“ - evtl. und natürlich Dosisabhängig und individuell falls man persönlich mit Reaktionseinschränkungen nachgewiesenermaßen reagiert … - nicht mal allgemein am Straßenverkehr teilnehmen? Dann dürfte man ja nichtmal aus dem Haus!!!])
Das Argument: „Manche Patienten reagieren panisch …“ ist u.U. verständlich, trotzdem fühlen manche sich doch (sicherlich nicht ganz zu Unrecht) in Ihrer Mündigkeit zu sehr eingeschränkt??? (Wie ist eigentlich der Wortlaut zur Mündigkeit im Grundgesetz?)
#1# Gibt’s sowas wie ein Leserecht (für Mündige?)
#2# Sind z.B. depressive, aber deshalb noch lang nicht „verrückte“ Patienten ein Sonderfall? Gibts da sowas wie (Teil-) Mündigkeitsverlust?
(#2b# - nur falls nicht ohnehin zu viele zu ausführliche Fragen:
Darf man Patienten eigentlich entlassen, nur weil sie relativ hartnäckig, aber SONST NICHT unhöflich nachfragen, ob der Arzt nun z.B. eine definitive Auskunft geben kann, ob man nach Klinikaufenthalt MIT 90mg Cymbalta Autofahren darf oder eben definitiv nicht; dann könnte man sich ja wenigstens Autoversicherungen sparen durch Kündigung …?)
Vielen Dank
MFG
mf
(Hoffentlich ist diese Frage nun Allgemein+Nicht-Persönlich-gestellt genug!???)

PS: Beipackzettel Leserecht imKrankenhaus
PS:
Ist die Haupteinschränkung um in diesem Rechtsforum fragen zu stellen eigentlich nur, dass man Fragen auf eine Allgemeine Art und Weise stellt und nicht persönliche???
Darf man das „persönliche Fürwort“ (nee sicher anders: evtl. wissen bessere Germanist wie diese Wortart …, Du, Er-Sie-Es!) …
oder allgemein einfach „die 1. Person Singular“ allgemein hier nicht benützen???
Danke