Hallo liebes Forum,
mein Problem schildert sich wie folgt:
Ich war bis zum 4.4,.2007 als Student familienversichert. Da die Korrespondenz mit nmeiner damaligen Versicherung problematisch ist (Kompetenz?), habe ich erst jetzt erfahren (war haltauch nicht beinm Arzt), dass ich gar nicht mehr versichert bin.
Ich möcht nun wechseln und möcht fragen ob ich die zurückliegenden Monate nachzahlen muss oder nicht?
Mit besten Grüßen vom Niederrhein
Matthias Bruckmann
Hallo,
wenn die Familienversicherung nach dem 01.04.2007 erloschen ist dann hat man grundsätzlich ein Beitrittsrecht zur bisherigen Krankenkasse.
Die eigene Mitgliedschaft beginnt dann nahtlos. Der Beitritt kann
innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme über das Ende der
Familienversicherung erklärt werden. Sollte aufgrund eines Studiums
eine Krankenversicherungspflicht vorliegen, beginnt die
Pflichtmitgliedschaft mit dem Tag, der auf das Ende der Familienversicherung folgt. Wählt man eine andere Krankenkasse, so ist das grundsätzlich möglich, dann aber auch nur ruückwirkend, d.h.
um deine Frage konkret zu beantworten - die Nachzahlung ab dem
05.04.2007 ist unumgänglich.
Gruß
Czauderna