Beisetzungskosten

Hallo liebe Experten,

folgender Hintergrund: Frau (88 Jahre) lebte gut 25 Jahre mit Mann (86 Jahre) zusammen, ohne verheiratet zu sein.

Der Mann musste vor einigen Monaten krankheitsbedingt mit starker Demenz ins Pflegeheim; Tochter der Lebensgefährtin übernimmt die Vormundschaft. Mann hat nur Schulden - das Sozialamt übernimmt die Kosten.

Der Mann ist jetzt verstorben. Lebensgefährtin und deren Tochter haben umgehend alles, was für eine Trauerfeier und eine Beisetzung notwendig ist, eingeleitet. Das Sozialamt hat „gewarnt“, nichts vorschnell zu unternehmen. Die Kosten für die Beisetzung würde das Ordnungsamt von den Geschwistern „eintreiben“, das dauere aber.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Besteht noch eine Möglichkeit, das Ordnungsamt einzuschalten, um Gelder von den Geschwistern zu erhalten? Die Damen gehen zwar nicht davon aus und im „Guten“ haben sie nichts erreicht, sprich, ihnen ist klar, dass sie die Kosten tragen werden, mich interessiert aber, ob sie grundsätzlich überhaupt noch die Möglichkeit hätten.

Danke und sonnige Grüße

Kathleen

Hallo liebe Experten,

Auch hallo!

folgender Hintergrund: Frau (88 Jahre) lebte gut 25 Jahre mit
Mann (86 Jahre) zusammen, ohne verheiratet zu sein.

Der Mann musste vor einigen Monaten krankheitsbedingt mit
starker Demenz ins Pflegeheim; Tochter der Lebensgefährtin
übernimmt die Vormundschaft. Mann hat nur Schulden - das
Sozialamt übernimmt die Kosten.

Vormundschaft gibt es seit 1992 nur noch für Minderjährige. Ich nehme an, sie wurde zur Betreuerin bestellt. Ist hier aber eh egal, denn die Betreuung endet automatisch mit dem Tode der betreuten Person.

Der Mann ist jetzt verstorben. Lebensgefährtin und deren
Tochter haben umgehend alles, was für eine Trauerfeier und
eine Beisetzung notwendig ist, eingeleitet. Das Sozialamt hat
„gewarnt“, nichts vorschnell zu unternehmen. Die Kosten für
die Beisetzung würde das Ordnungsamt von den Geschwistern
„eintreiben“, das dauere aber.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Besteht noch eine Möglichkeit, das Ordnungsamt einzuschalten,
um Gelder von den Geschwistern zu erhalten? Die Damen gehen
zwar nicht davon aus und im „Guten“ haben sie nichts erreicht,
sprich, ihnen ist klar, dass sie die Kosten tragen werden,
mich interessiert aber, ob sie grundsätzlich überhaupt noch
die Möglichkeit hätten.

Ich sehe keine Möglichkeit, das Ordnungsamt jetzt noch einzuschalten. Das Ordnungsamt kommt dann ins Spiel wenn eine Leiche bestattet werden muss und sich niemand dazu bereit erklärt. Dann beauftragt das Ordnungsamt die Bestattung, bezahlt den Bestatter und holt sich dann die Kosten von den „Bestattungspflichtigen“, in der Regel den Erben, zurück.
Die Bestattung ist aber - so lese ich Deine Anfrage - bereits gewesen. Der Bestatter wird sich natürlich an den/die halten, der/die ihn beauftragt hat („Wer bestellt zahlt“).

Danke und sonnige Grüße

Kathleen

Ich hoffe, geholfen zu haben! Auch schöne Grüße!

Tine

Liebe Tine,

Ich sehe keine Möglichkeit, das Ordnungsamt jetzt noch
einzuschalten. Das Ordnungsamt kommt dann ins Spiel wenn eine
Leiche bestattet werden muss und sich niemand dazu bereit
erklärt. Dann beauftragt das Ordnungsamt die Bestattung,
bezahlt den Bestatter und holt sich dann die Kosten von den
„Bestattungspflichtigen“, in der Regel den Erben, zurück.
Die Bestattung ist aber - so lese ich Deine Anfrage - bereits
gewesen. Der Bestatter wird sich natürlich an den/die halten,
der/die ihn beauftragt hat („Wer bestellt zahlt“).

vielen Dank für Deine Antwort. Das habe ich mir schon gedacht (und so hat es das Sozialamt ja gegenüber der Betreuerin (!:smile:) auch kommuniziert).

Die beiden Damen wollten den Verstorbenen eben nicht noch irgendwo rumliegen, sondern ihn würdig verabschiedet wissen.

Sonnige Grüße und einen schönen Tag

Kathleen