Beisetzungstermin

Hallo

Stellt Euch bitte folgende Situation vor:

Ein Mann stirbt im Alter von über 80 Jahren und hinterlässt eine Tochter und drei Enkelkinder. Dem Wunsch des Herren entsprechend wird eine Feuerbestattung veranlasst. Das bedeutet, Trauerfeier und Beisetzung finden an zwei Terminen statt. Noch während der Trauerfestlichkeiten stellt sich heraus, dass die Urne etwa zwei Wochen später zur Beisetzung bereit stehen werde, und dass dann ein Zeitfenster von acht Wochen zur Durchführung der Beisetzung besteht. Die vier Angehörigen einigen sich darauf, gemeinsam einen passenden Termin zu vereinbaren. Dies ist besonders für einen Enkel des Verstorbenen wichtig, da er sehr weit weg wohnt. Alle anderen wohnen in der näheren Umgebung.

Eine Woche später stellt sich heraus, dass der Beisetzungstermin ohne Berücksichtigung des Enkels, der sehr weit weg wohnt, abgesprochen wurde, und niemand bereit ist auf seine Situation Rücksicht zu nehmen. So kommt ein Termin zustande, den besagter Enkel beim besten Willen nicht wahrnehmen kann.

Frage: Welche Möglichkeiten hat der ‚übergangene‘ doch noch berücksichtigt zu werden?

Gruß,

PM

Moin,

Frage: Welche Möglichkeiten hat der ‚übergangene‘ doch noch
berücksichtigt zu werden?

keine. Das Bergäbnis richten die Erben aus. Sollte der Enkel Miterbe sein, dann ist er durch den Rest der Erbengemeinschaft vielleicht übergangen, gewiss aber überstimmt worden.

Die Mischpoke nicht mehr zu grüßen, hilft juristisch nicht weiter, macht aber Luft.

Gruß Ralf