Beispiel für § 10 I 2 ZVG

Hallo, hat jemand vielleicht ein Beispiel für oben genannten §:

"Das Vorrecht erfasst die laufenden und die rückständigen Beträge aus dem Jahr der Beschlagnahme und den letzten zwei Jahren… "

Vielen Dank.
Kira

Läuft umgekehrt meistens besser: Du nennst ein Beispiel und wir versuchen, es mit unserer Wahrnehmung der Realität in besonderer Hinsicht der Juristerei zu beurteilen.

Außerdem denke ich, dass du bereits ein Beispiel kennst…

Gruß!

Horst

Hallo, also z.B. es gibt mehrere Wohnungseigentümer und einer zahlt sein Hausgeld (in den Jahren 2005/2006) nicht. Das Zwangsversteigerungsverfahren wurde Mitte 2008 eingeleitet. Ist der § 10 I 2 ZVG in so einem Fall anzuwenden? Wird die WEG aufgrund dessen vorrangig in dem Verteilungsverfahren berücksichtigt?

Gruß Kami

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