Hallo,
jemand hat in einem Anstellungsvertrag folgende Kündigungsfrist:
„der Anstellungsvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen längere Kündigunsfristen vorsehen“
Nehmen wir an die betreffende Person ist seit 3,5 Jahren bei dem Betrieb angestellt und kündigt im November 2008 mit der folgenden Formulierung schriflich:
„… kündige ich hiermit den mit Ihnen bestehenden Anstellungsvertrag unter Einhaltung der vertraglichen Kündigunsfrist ordentlich zum 28.02.2009.“
Das würde bedeuten die Person arbeitet ab 01.03.2009 nicht mehr bei dem aktuellen Arbeitgeber. Oder sieht das jemand anderst?
Für Antworten danke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
[Team: Name entfernt]