Wenn man in einer Steuererklärungssoftware einen geringfügig beschäftigten Ehepartner (der sonst keine weiteren Einkünfte hat und nicht auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hat) angibt, verlangt das Programm (nennen wir es Tixmin) trotzdem Informationen zu einer Steuerkarte. Trägt man hier das Bruttogehalt (z.b. 4759,00 €) ein, meckert das Programm die fehlenden Abgaben (KST, SolZ etc…) an. Die hat es ja aber nicht gegeben…
Frage: Muss denn diese geringfügige Beschäftigung mglw. garnicht oder anders angegeben werden?