Liebe/-r Experte/-in,
ein Beispiel:
jemand erhält eine Teilkündigung des Dachbodens von der Hausverwaltung, wegen
Ausbau des Dachgeschosses zu Mietwohnungen.
Es wird mit dreimonatiger Frist gekündigt, keinere Kelleräume als Ersatz angeboten.
Als weiteres wird ein Termin festgelegt zur kostenlosen Entrümpelung /
Umtransport von Dachboden zum Keller der jedoch ganze 10 Wochen vor dem
Kündigungsdatum liegt. Zeitlich ist dies für den Mieter jedoch nicht machbar. Würde
diesem Mieter ein zeitlich späterer Termin mit Kostenübernahme zustehen ? Kann
der Mieter die Räumlichkeiten bis zu dem Kündigungsdatum nutzen? Und ist er
verpflichtet, sich auf den zugewiesenen Kellerraum einzulassen? Oder kann er zB auf
den Raum verzichten und eine geringere Miete bezahlen?
Über Ihre Rückmeldung zu dem o.g. Beispiel danke ich im Voraus viele Grüße,
Annette Meyer