[Beispiel] Verlustverrechnung KO Zertifikate

Hallo,

ich habe auf der Internetseite meiner Bank ein paar Informationen bzgl. der Steuer-Regeln gelesen und würde gerne wissen, ob ich das richtig verstehe.

Hier am Beispiel:
Nehmen wir an, ich habe bei meiner Bank einen Freistellungsauftrag über 801 Euro.
Nun mache ich einen Gewinn von 2000 Euro mit Knock-Out Zertifikaten.
Von den 2000 Euro Gewinn sind ja dann 801 Euro steuerfrei und auf die restlichen 1199 Euro zahle ich dann Steuern. Die Steuern werden ja dann direkt einbehalten.

Nun mache ich z. B. 3000 Euro Verlust, weil ein Zertifikat ausgeknockt wird.
Ich wäre also in der Verlustzone.
Verstehe ich richtig, dass man Verluste für ausgeknockte Zertifikate erst bei der Steuererklärung geltend machen kann ?
Würde also bedeuten, dass weitere Gewinne im Verlauf des Jahres nicht automatisch mit diesem Verlust aus ausgeknockten Zertifikaten verrechnet werden würden ?

Vielen Dank für eure Hilfe !

Servus,

wenn Verluste und Gewinne aus Wertpapierhandel bei der selben Bank anfallen, werden diese von der Bank verrechnet und der Steuerpflichtige braucht nichts weiter zu unternehmen.

Wenn nicht, muss er die Verrechnung der Verluste mit der Einkommensteuererklärung beantragen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

zuerst einmal vielen Dank für die Info.
Genau so kenne ich das bisher auch.

Bzgl. wertloser Papiere habe ich nun gefunden:

In einem Entwurf von Ende November 2021 sieht der Gesetzgeber eine neue Regelung für den Verfall/Knockout von Optionsscheinen vor. Wird in einem solchen Fall die Zahlung eines symbolischen Gegenwertes (z. B. 0,001 Euro pro Stück) geleistet, welches wirtschaftlich betrachtet einem Totalverlust gleichkommt, soll dieser Vorgang unabhängig von den Gebühren unter die Verlustverrechnungsbeschränkung für wertlose Wirtschaftsgüter fallen.

Ob diese Regelungen unverändert in Kraft treten, ist derzeit nicht bekannt. Die Kreditwirtschaft hat aber angeregt, die bisherige Regelung beizubehalten um Interpretationsspielräume zu vermeiden.

Also notfalls über die Steuererklärung, wenn die Verluste der ausgeknockten Zertifikate nicht automatisch verrechnet worden sind.

Nein, sondern immer beim Schmitt und nicht beim Schmittchen informieren.

§ 20 Abs 6 EStG

Was lernt uns das?

Die Verlustverrechnungsbeschränkung spielt im gegebenen Fall überhaupt keine Rolle.

Wenn sie denn eine spielte, müßte man über BFH VIII 11/18
gehen, aber das ist nicht trivial.

Schöne Grüße

MM

  • das fehlende R bitte ich zu imaginieren -