Beispiele für Rechtsstaatsprinzip?

Das nennt sich „Erforderlichkeit“

Oder eben "Notwendigkeit- das ist eine durchaus gebräuchliche
und ebenso verständliche Bezeichnung, die auch nichts anderes
aussagt

Nein, das ist absolut keine gebräuchliche Bezeichnung, die
auch von keinem Juristen benutzt wird.

Ich darf hinzufügen: Auch von keinem Soldaten und mir ist auch noch kein Beamter der Exekutive begegnet, der von „Notwendigkeit“ redet. Im Gegenteil - im Allgemeinen ist man wohl eher froh, das „Juristendeutsch“ ausnahmsweise auch mal für uns ausführende klar verständlich übersetzbar ist. ;o)

Gruß Andreas

Danke für die Freundlichkeit- wenn Du also einem
schwachsinnigen ein paar Semester Jura zutraust,

Wer sagt, dass ich das tue?

Ich- Du hast meine Statements doch wohl als „schwachsinnig“ bezeichent!

Na, sind uns die Argumente ausgegangen?

Dir offenbar!

Ich hatte auch nie etwas anderes Behauptet. Allein Dein
diesbezglicher Einwand ist ohne jeden Sinn.

Nein- Du interpretierst einfach wild rum, ohne richtig zu
lesen!

Schön gesagt, hilft leider nichts, weil Dein Einwand noch
immer ohne jeden Inhalt ist.

Quatsch! Du insistierst anscheinend wild um Dich schlagend, ohne Basis!

Wer bitte soll das sein? Poste doch bitte mal einen Link zu
dessen Quellen (wenn es ein anerkannter Jurist ist, muss er
diese ja zumindest auf der eigenen HP haben).

Bingo!Wenn Dein Wissenb um Staatsrecht nur halb so grüß wäre, wie Deine Klappe würdest Du Schüler-Spingorum vulgo: Spingorius wohl kennen. immerhin ist er einer der weltweit anerkanntesten Staatsrechtler, einer der fie Bezeichnung „Geeignetheit“ im gegensatz zu Dir großmaul, wohl kennt!

Nein, das ist absolut keine gebräuchliche Bezeichnung, die
auch von keinem Juristen benutzt wird.

Na- dann schau mal bei Rabl (Staatsrechtler LMU München)
genauer nach!

s.o.!

Es ist wieder mal bezeichnend, dass Du keine der anerkannten
verfassungsrechtlichen Quellen wie die von mir oben genannten
beibringst.

Oh! Es ist bedenklich, wenn ich Deine Unwissenheit nicht teile? Tolle Ansicht!

Aber poste mir doch mal einen Link oder gib mir

einen Auszug aus den Schriften dieses…Rabl…und wenn er den
Begriff benutzt, erkenne ich gerne an, dass alle Juristen
außer einem diesen benutzen.

nochmals: s.o.!
Lies mal!

Man könnte sich natürlich auch an die gängigen
staatsrechtlichen Quellen halten, aber da müsste man ja
zugeben, dass der Begriff „Notwendigkeit“ dort nicht benutzt
wird. Tja!

Es ging um "Geeignetheit- nur, um Dich mal zu erinnern!

Mir dünkt Du schreibst wirr.

Dich dünGt höchstens der Mist, den Du selbst denkst!

Also nochmal von vorne: Du hattest behauptet, das Gesetz sei
nicht verhältnismäßig, insb. nicht geeignet, weil „durch“ die
Pflicht, Aufdrucke auf den Packungen zu machen, mehr Tabak
konsumiert würde.

Nein! Du bist offenbar des Lesens unkundig!

Und nun frage ich noch einmal: Was hat diese Antwort mit der
Frage und somit letztlich Deiner Behauptung zu tun, die
Aufkleber würden erhöhten Tabakkonsum verursacht haben?

Nochmal, für minderbemittelte Scheinintellektuelle: Was, außer einem Rechtsakt, sollte die Tabakindustrie dazu bringen, für teures Geld unsinnige Aufkleber anzubringen?

Also noch einmal: Da Du behauptet hast, hierbei gebe es einen
kausalen Zusammenhang, bitte ich erneut um einen Beleg für
diese Aussage.

Nochmals unfug: Da Du behauptet hast, ich hätte dies behauptet, verlange ich zuvor einen Beleg für diesen Mist! - den Du nicht erbringen kannst!

Das Gesetz, das verlangt, auf Tabakwaren blödsinnige Aufkleber
anzubringen und diese dadurch verteuert, hat nicht zu weniger,
sondern zu mehr Tabakkonsum geführt

Per "Sammelaktion- na und?

Habe zuvor und jetzt noch einmal gemacht. Gehts noch klarer?

oh ob!

Das Gesetz, das verlangt, auf Tabakwaren blödsinnige Aufkleber
anzubringen und diese dadurch verteuert, hat nicht zu weniger,
sondern zu mehr Tabakkonsum geführt

Ja und? Das ist eine in der Presse erwähnte Folge- ein Gesettzeszusammenhang ist daraus doch nicht zu konstruieren!

Nein, Du hast einen Zusammenhang zwischen dem Gesetz und
erhöhtem Tabakkonsum behauptet…zB als Du geschrieben hast:

Deshalb ist es auch äußerst amüsant, wenn Du jetzt anführst:

Noch mal für Doofe: Die ZWECKMÄßIGKEIT eines
Tabakkonsumreduktionsgesetz ist wohl kaum gegeben, wenn es zu
MEHR Konsum führt. Ist Dir dies unbegreiflich? Offenbar schon!

Ähm, sagtest Du nicht oben, Du würdest nicht behaupten, dass
das Gesetz zu mehr Konsum führt…zB. als Du schriebst:

Nee- Du forderst Antworten auf ungestellte Fragen-

Äh, ich hatte die Frage, was die Diäten der Abgeordneten mit
der Frage der Verhältnismäßigkeit des
Nichtraucherschutzgesetzes zu tun eigentlich, in meinem
letzten Beitrag sehr deutlich gestellt, lies einfach mal nach.

Und das zwingt mich, Deinen blödsinnigen Conclusionen zu folgen?

Du meinst, Du weigerst Dich zu antworten, wenn jemand den Sinn
Deiner das Thema verfehlenden Aussagen hinterfragt.

Eben nicht!

Ich hatte Dir eine ganz einfach Frage gestellt: Was haben die
Diäten der Abgeordneten mit der Frage der Verhältnismäßigkeit
des Nichtraucherschutzgesetzes zu tun? Denn Du hast dieses
Argument in dem Zusammenhang selbst aufgebracht.

Das belege mal!

Habe ich. Für Dich mache ich es noch einmal:

Hast Du nicht!

  1. Was haben die Diäten der Abgeordneten mit der Frage der
    Verhältnismäßigkeit des Nichtraucherschutzgesetzes zu tun?

s.o.!

  1. Ist ein freiwilliges Rauchverbot in Kneipen für den
    Gesetzeszweck eines Nichtrauchergesetzes genauso geeignet wie
    ein staatlich angeordnetes? Du erinnerst Dich, das war der
    Aspekt meines vorletzten Beitrages auf Deine entsprechenden
    Ausführungen hierzu im Rahmen der Geeignetheit.

Unter dem Aspekt des „mündigen Bürgers“ ist es das- Dein Ansatz postuliert, daß NR in selbstmörderischer Absicht Raucherkneipen frequentieren und unterstellt ihnen damit eine massive Insuffizienz- sehr demokratisch!

Nichts als billige Polemik!

Wer sagt, dass ich das tue?

Ich- Du hast meine Statements doch wohl als „schwachsinnig“
bezeichent!

Was bedeutet, dass ich Dir gerade keine juristische Ausbildung anerkenne. Lies mal, was ich geschrieben hatte.

Na, sind uns die Argumente ausgegangen?

Dir offenbar!

So habe ich in der 5. Klasse auf dem Schulhof auch argumentiert: Das gute alte „Ne, Selber“ Argument. Von einem über 50 jährigen Tierarzt hatte ich etwas mehr erwartet. So kann man sich irren.

Schön gesagt, hilft leider nichts, weil Dein Einwand noch
immer ohne jeden Inhalt ist.

Quatsch! Du insistierst anscheinend wild um Dich schlagend,
ohne Basis!

Was noch immer nichts daran ändert, dass Dein Einwand, der „legitime Zweck“ sei ja Teil des Rechtsstaatsprinzip, sinnlos ist. Denn dieses zu erörtern, war exakt das, was der Fragesteller wollte.

Wer bitte soll das sein? Poste doch bitte mal einen Link zu
dessen Quellen (wenn es ein anerkannter Jurist ist, muss er
diese ja zumindest auf der eigenen HP haben).

Bingo!Wenn Dein Wissenb um Staatsrecht nur halb so grüß wäre,
wie Deine Klappe würdest Du Schüler-Spingorum vulgo:
Spingorius wohl kennen. immerhin ist er einer der weltweit
anerkanntesten Staatsrechtler, einer der fie Bezeichnung
„Geeignetheit“ im gegensatz zu Dir großmaul, wohl kennt!

Es ist nichts als hohle Demagogie und billige Polemik, die Du hier verbreitest.

Wenn dies einer der anerkanntesten Staatsrechtler wäre, dann müsste er ja zumindest im Internet oder den juristischen Datenbanken zu finden sein. Aber komplette Fehlanzeige!

Warum postest Du keinen Link zu seinen Schriften, sagen wir in der Deutsche Bibkliothek, da müssten sie ja sein? Warum ist dieser Name überhaupt nicht zu finden?

Ist Dir das nicht selbst peinlich, irgend einen unbekannten Namen einzuwerden, zu behaupten, mann müss ihn kennen, und dann nicht einmal eine Quelle hierzu posten zu können?

Aber ich gebe Dir gerne die Gelegenheit, dies zu belegen und meine staatsrechtlichen Kenntnisse zu diskreditieren, wenn Du erklärst und durch Links belegst:

Wo ist oder war dieser … Mensch…Staatsrechtler? Welche Universität? War er am BVerfG?

Poste bitte einen Link zu einem Aufsatz, einem Interview, seiner Homepage, bringe irgendetwas an.

Nein, das ist absolut keine gebräuchliche Bezeichnung, die
auch von keinem Juristen benutzt wird.

Na- dann schau mal bei Rabl (Staatsrechtler LMU München)
genauer nach!

s.o.!

Du solltest schon auf die Fragen antworten, denn oben steht nichts zu Deinem Herrn Rabl. Du wirst doch sicher einen Link zu einem Skript von ihm finden, in dem das steht. Oder nenne ein Lehrbuch von ihm, in dem das steht, oder einen Aufsatz, irgendwas.

Es ist wieder mal bezeichnend, dass Du keine der anerkannten
verfassungsrechtlichen Quellen wie die von mir oben genannten
beibringst.

Oh! Es ist bedenklich, wenn ich Deine Unwissenheit nicht
teile? Tolle Ansicht!

Das ist in der tat bedenklich. Denn jeder, der Kenntnisse im Staatsrecht hätte, würde diese Quellen benennen. Das habe ich mir zudem nicht selbst ausgedacht, die findest Du in jedem Lehrbuch, Kommentar, etc.

Aber poste mir doch mal einen Link oder gib mir

einen Auszug aus den Schriften dieses…Rabl…und wenn er den
Begriff benutzt, erkenne ich gerne an, dass alle Juristen
außer einem diesen benutzen.

nochmals: s.o.!
Lies mal!

Ja wo denn?! Bringe doch einmal irgendetwas zur Belegung Deiner Aussagen an, anstatt immer zu schreiben „lies mal“ oder „s.o.“. Ich warte noch immer auf Deine Quellen. Wo sind Deine Belege?

Man könnte sich natürlich auch an die gängigen
staatsrechtlichen Quellen halten, aber da müsste man ja
zugeben, dass der Begriff „Notwendigkeit“ dort nicht benutzt
wird. Tja!

Es ging um "Geeignetheit- nur, um Dich mal zu erinnern!

Nein, in diesem Abschnitt ging es um die Begriffe „Notwendigkeit“, der kam von Dir, und „Erforderlichkeit“, der kommt von der gesamten Rechtswissenschaft. Die Frage der Geeignetheit wurde weiter unten erörtert. Das kann man durch das Studium der bisherigen Beiträge leicht nachvollziehen.

Also nochmal von vorne: Du hattest behauptet, das Gesetz sei
nicht verhältnismäßig, insb. nicht geeignet, weil „durch“ die
Pflicht, Aufdrucke auf den Packungen zu machen, mehr Tabak
konsumiert würde.

Nein! Du bist offenbar des Lesens unkundig!

Dann zum 5. mal. Erkläre bitte, wie Du den Satz

Das Gesetz, das verlangt, auf Tabakwaren blödsinnige Aufkleber
anzubringen und diese dadurch verteuert, hat nicht zu weniger,
sondern zu mehr Tabakkonsum geführt

anders gemeint hast. Da der Wortlaut genau dies hergibt, hilft Deine Behauptung, man sei des lesens unkundig, nicht weiter. Wir können hier gerne die Meinung anderer Forenteilnehmer einholen und bin gespannt, ob jemand diesen Satz nicht so versteht, als dass Du eben dies behauptet hast. Da kannst Du es noch 10mal dementieren. Es überzeugt nicht.

Und nun frage ich noch einmal: Was hat diese Antwort mit der
Frage und somit letztlich Deiner Behauptung zu tun, die
Aufkleber würden erhöhten Tabakkonsum verursacht haben?

Nochmal, für minderbemittelte Scheinintellektuelle:

Tja, es war noch nie ein Zeichen argumentativer Größe, den anderen zu beleidigen. Ich habe aber nach Deinen bisherigen Beträgen auch nicht sehr viel mehr erwartet.

Was, außer
einem Rechtsakt, sollte die Tabakindustrie dazu bringen, für
teures Geld unsinnige Aufkleber anzubringen?

Was bitte, hat diese Frage jetzt mit dem Thema zu tun? War es bisher Thema, ob ein Gesetz diese Pflicht auferlegt hat? Hat das jemand in Frage gestellt?

Antworte einfach mal auf die Frage, die von Anfang an gestellt wurde:

Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass das Gesetz zu mehr Tabakkonsum geführt hat?

Also noch einmal: Da Du behauptet hast, hierbei gebe es einen
kausalen Zusammenhang, bitte ich erneut um einen Beleg für
diese Aussage.

Nochmals unfug: Da Du behauptet hast, ich hätte dies
behauptet, verlange ich zuvor einen Beleg für diesen Mist! -
den Du nicht erbringen kannst!

Ich habe diesen Beleg für Deine Aussage bisher 5 mal gebracht und bringe ihn jetzt gerne ein 6, mal. Du schriebst:

Das Gesetz, das verlangt, auf Tabakwaren blödsinnige Aufkleber
anzubringen und diese dadurch verteuert, hat nicht zu weniger,
sondern zu mehr Tabakkonsum geführt

Willst Du immer noch sagen, Du hättest mit diesem Satz NICHT behauptet, dass das Gesetz zu mehr Tabakkonsum geführt hat?

Das Gesetz, das verlangt, auf Tabakwaren blödsinnige Aufkleber
anzubringen und diese dadurch verteuert, hat nicht zu weniger,
sondern zu mehr Tabakkonsum geführt

Per "Sammelaktion- na und?

Hat diese Aussage einen Sinn? Was hat jetzt eine Sammelaktion mit Tabakkonsum zu tun? Was hat das mit Deiner Behauptung zu tun?

Habe zuvor und jetzt noch einmal gemacht. Gehts noch klarer?

oh ob!

Dann sag Du mir, wie ich die Frage stellen soll, damit auch Du sie mal beantwortest. Bin für alles offen.

Das Gesetz, das verlangt, auf Tabakwaren blödsinnige Aufkleber
anzubringen und diese dadurch verteuert, hat nicht zu weniger,
sondern zu mehr Tabakkonsum geführt

Ja und? Das ist eine in der Presse erwähnte Folge- ein
Gesettzeszusammenhang ist daraus doch nicht zu konstruieren!

Aber genau diesen Zusammenhang hast Du doch konstruiert, als Du den Satz geschrieben hast. Soll das heißen, Du hast diesen Satz geschrieben, ihn aber gar nicht so gemeint? Trifft das für Deine übrigen Sätze hier auch zu? Was ist der Sinn dieses Verweises auf die Presse?

Äh, ich hatte die Frage, was die Diäten der Abgeordneten mit
der Frage der Verhältnismäßigkeit des
Nichtraucherschutzgesetzes zu tun eigentlich, in meinem
letzten Beitrag sehr deutlich gestellt, lies einfach mal nach.

Und das zwingt mich, Deinen blödsinnigen Conclusionen zu
folgen?

Welche „Conclusion“ meinerseits? Ich hatte gerade keine Schlussfolgerung gezogen, sondern das Gegenteil getan. Ich hatte eine Frage gestellt.
Diese Frage lautete: Was haben die Diäten der Abgeordneten mit der Frage der Verhältnismäßigkeit des Nichtraucherschutzgesetzes zu tun?

Denn das war DEINE Aussage. Und noch immer hast Du die Frage nicht beantwortet.

Du meinst, Du weigerst Dich zu antworten, wenn jemand den Sinn
Deiner das Thema verfehlenden Aussagen hinterfragt.

Eben nicht!

Schön gesagt. Immer einmal mehr nein als Du ja…kenne ich von früher.

Ich hatte Dir eine ganz einfach Frage gestellt: Was haben die
Diäten der Abgeordneten mit der Frage der Verhältnismäßigkeit
des Nichtraucherschutzgesetzes zu tun? Denn Du hast dieses
Argument in dem Zusammenhang selbst aufgebracht.

Das belege mal!

Was? Du meine Güte…was soll ich denn belegen? Dass Du das gesagt hast? Also gut, bitte schön:

Dein Beitrag vom 15.11.2007 um 1:42 Uhr. Zitat:

zu a.) Das Gesetz, das verlangt, auf Tabakwaren blödsinnige Aufkleber
anzubringen und diese dadurch verteuert, hat nicht zu weniger,
sondern zu mehr Tabakkonsum geführt, zumal einige Raucher die doofen
Sprüche geradezu gesammelt haben- Gesetz eigentlich passé, aber:
Einmal erlassen, nicht geändert- offenbar haben unsere Politiker
besseres zu tun, bspw. sich die Diäten zu erhöhen, während die Opfer
ihrer Entscheidungen immer weniger haben

Kleiner Tip: Der Bezug auf die Diäten ist im letzten Satz zu lesen, falls Du das auch wieder dementieren möchtest.

Also nun wieder, nachdem ich nun dargelegt habe, dass Du den Bezug zu den Diäten der Abgeordneten hergestellt hast:

Was haben die Diäten der Abgeordneten mit der Frage der Verhältnismäßigkeit des Nichtraucherschutzgesetzes zu tun?

Irgendwie glaube ich auch diese mal nicht, das ich eine Antwort erhalte…

Habe ich. Für Dich mache ich es noch einmal:

Hast Du nicht!

Das muss man Dir schon lassen, im „Nein, hast Du nicht“, „hab ich nicht“, etc. bist Du erfahren. Schöner wäre es, wenn Du einfach mal argumentieren würdest.

  1. Was haben die Diäten der Abgeordneten mit der Frage der
    Verhältnismäßigkeit des Nichtraucherschutzgesetzes zu tun?

s.o.!

Wo? Wo oben? Wo hast Du diese Frage beantwortet?

  1. Ist ein freiwilliges Rauchverbot in Kneipen für den
    Gesetzeszweck eines Nichtrauchergesetzes genauso geeignet wie
    ein staatlich angeordnetes? Du erinnerst Dich, das war der
    Aspekt meines vorletzten Beitrages auf Deine entsprechenden
    Ausführungen hierzu im Rahmen der Geeignetheit.

Unter dem Aspekt des „mündigen Bürgers“ ist es das- Dein
Ansatz postuliert, daß NR in selbstmörderischer Absicht
Raucherkneipen frequentieren und unterstellt ihnen damit eine
massive Insuffizienz- sehr demokratisch!

Haaaaalooo!!! Ich hatte nach der Geeignetheit eines staatlich angeordneten Rauchverbotes gegenüber einem freiwilligen Rauhverbot gefragt. Könnest Du darauf mal antworten? Äh…ja, whatever!

Also, noch einmal, wir können das bis zum Sankt-Nimmerleinstag machen:

Ist ein freiwilliges Rauchverbot in Kneipen für den
Gesetzeszweck eines Nichtrauchergesetzes genauso geeignet wie
ein staatlich angeordnetes?

Ist eigentlich eine ganz einfach Frage. Wirklich nicht schwierig. Wird auch bestimmt wiede eine lustige Antwort.

PS…
zu

…Spingorius wohl kennen. immerhin ist er einer der weltweit
anerkanntesten Staatsrechtler, …

…wenn Du Dir das nächste mal Namen ausdenkst, solltest Du ein wenig auf den Kontext achten.

Denn es gibt keine „weltweit“ anerkannten Staatsrechtler, was einfach daran liegt, dass Staatsrecht nun einmal nationales Recht ist. Es gibt allenfalls weltweit anerkannte Völkerrechter, aber da geht es nicht um das deutsche Verhältnismäßigkeitsprinzip.

War aber ein netter, wenn auch etwas armseeliger, Versuch…