Danke für die Freundlichkeit- wenn Du also einem
schwachsinnigen ein paar Semester Jura zutraust,
Wer sagt, dass ich das tue?
kann’s mit
dieser Wissenschaft ja nicht weit sein- über DEINEN
Geisteszustand will ich (außer notorischer Kligsch…) besser
hier nicht spekulieren!
Na, sind uns die Argumente ausgegangen?
Alle Prüfungsaspekte des
Verhältnismäßigkeitsprinzip ergeben sich aus dem
Legalitätsprinzip.
Völliger Unfug! Was soll der Quatsch?
Somit auch die von Dir genannten
Ich hatte auch nie etwas anderes Behauptet. Allein Dein diesbezglicher Einwand ist ohne jeden Sinn.
(da es
letztlich alles aus der Rechtsprechung des BVerfG entwickelt
wurde). Du widersprichst Dir also selbst.
Nein- Du interpretierst einfach wild rum, ohne richtig zu
lesen!
Schön gesagt, hilft leider nichts, weil Dein Einwand noch immer ohne jeden Inhalt ist.
Daher noch einmal: Die Prüfung des „legitimen“ Zwecks ist die
erste Stufe der 4-Stufen Prüfung der Verhältnismäßigkeit (zum
Nachlesen: BVerfGE 63. Entscheidungsband, Seite 131,144).
Zu Deiner Kenntnis:
Spingorius (sollte Dir bekannt sein)
Wer bitte soll das sein? Poste doch bitte mal einen Link zu dessen Quellen (wenn es ein anerkannter Jurist ist, muss er diese ja zumindest auf der eigenen HP haben).
schlüsselt beim
Rechtsstaatlichkeitsprinzip Legalität und Verhältnismäßigkeit
(i.w.S.) getrennt auf!
Das ist schön, ich halte mich lieber an das BVerfG, Maunz/Dürig, Stein und Schmidt. Das sind i.Ü. auch Quellen, die ein Jurist in seiner Ausbildung und seinem Beruf benutzt.
Aber erkläre mir doch auch bei der Gelegenheit gerade mal, warum die Aussage des BVerfG in der von mir angegebenen Quelle nicht zutreffend ist.
Nein, das ist absolut keine gebräuchliche Bezeichnung, die
auch von keinem Juristen benutzt wird.
Na- dann schau mal bei Rabl (Staatsrechtler LMU München)
genauer nach!
Es ist wieder mal bezeichnend, dass Du keine der anerkannten verfassungsrechtlichen Quellen wie die von mir oben genannten beibringst. Aber poste mir doch mal einen Link oder gib mir einen Auszug aus den Schriften dieses…Rabl…und wenn er den Begriff benutzt, erkenne ich gerne an, dass alle Juristen außer einem diesen benutzen.
Man könnte sich natürlich auch an die gängigen staatsrechtlichen Quellen halten, aber da müsste man ja zugeben, dass der Begriff „Notwendigkeit“ dort nicht benutzt wird. Tja!
Was hat diese sinnfreie Aussage mit Deiner Behauptung zu tun,
die Aufdrucke hätten zu mehr Tabakkonsum geführt?
Was hat der Tabakkonsum mit den von Dir geforderten Quellen zu
tun? Dieser wurde übrigens in diversen Tageszeitungen
beschrieben!
Mir dünkt Du schreibst wirr.
Also nochmal von vorne: Du hattest behauptet, das Gesetz sei nicht verhältnismäßig, insb. nicht geeignet, weil „durch“ die Pflicht, Aufdrucke auf den Packungen zu machen, mehr Tabak konsumiert würde.
Als ich hierzu eine eine Quelle erfragte, schriebst Du:
Glaubst Du, die hätten das aus Lust und Döllerei so
schwacxhsinnig gestaltet, daß selbst auf der RÜCKSEITE von
Zigarrenkisten der Aufdruck erscheint, wo doch jeder weiß, daß für
es Zigarrenraucher nichts schöneres gibt, als ihre Wertstücke durch
dennach unten aufgeklappten Deckel zu Boden rollen zu sehen und dort
zu zerfallen!
Und nun frage ich noch einmal: Was hat diese Antwort mit der Frage und somit letztlich Deiner Behauptung zu tun, die Aufkleber würden erhöhten Tabakkonsum verursacht haben?
Also noch einmal: Da Du behauptet hast, hierbei gebe es einen
kausalen Zusammenhang, bitte ich erneut um einen Beleg für
diese Aussage.
Für welche?
Meine Güte: Für Deine Aussage, dass die Pflicht zur Anbringung der Aufkleber mehr Tabakkonsum verursacht hätte (ist ja immerhin schon 3 Beiträge her)! Ich zitiere sie Dir noch einmal zur Erinnerung:
Das Gesetz, das verlangt, auf Tabakwaren blödsinnige Aufkleber
anzubringen und diese dadurch verteuert, hat nicht zu weniger,
sondern zu mehr Tabakkonsum geführt
Ist etwas weiter oben in diesem Baum. Erinnerst Du Dich irgendwie daran?
Drück Dich gefälligst klarer aus!
Habe zuvor und jetzt noch einmal gemacht. Gehts noch klarer?
ICH habe
keineswegs einen Zusammenhang behauptet,
Dann noch einmal und ausschließlich für Dich: Du schriebst vor 3 Beiträgen:
Das Gesetz, das verlangt, auf Tabakwaren blödsinnige Aufkleber
anzubringen und diese dadurch verteuert, hat nicht zu weniger,
sondern zu mehr Tabakkonsum geführt
Willst Du immer noch erklären, Du hättest keinen Zusammenhang zwischen dem Gesetz und erhöhtem Tabakkonsum behauptet?
lediglich
konstatiert, daß der angeblich beabsichtigte Zweck offenbar
nicht eingetreten ist.
Nein, Du hast einen Zusammenhang zwischen dem Gesetz und erhöhtem Tabakkonsum behauptet…zB als Du geschrieben hast:
Das Gesetz, das verlangt, auf Tabakwaren blödsinnige Aufkleber
anzubringen und diese dadurch verteuert, hat nicht zu weniger,
sondern zu mehr Tabakkonsum geführt
Deshalb ist es auch äußerst amüsant, wenn Du jetzt anführst:
MERKE: Wer lesen kann ist im Vorteil!
Kleiner Tip: Dann lies doch mal, was Du geschrieben hast, zB. als Du schriebst:
Das Gesetz, das verlangt, auf Tabakwaren blödsinnige Aufkleber
anzubringen und diese dadurch verteuert, hat nicht zu weniger,
sondern zu mehr Tabakkonsum geführt
Man sollte daher vielleicht besser sagen: Wer schreiben kann und das, was er geschrieben hat, auch selbst lesen kann, der ist eindeutig im…naja, sagen wir Einklang mit dem, was alle anderern können.
Nein, Du scheinst hier nicht ganz bei der Sache zu sein.
Nocheinmal: Was hat die Tatsache, dass einige Raucher die
Aufdrucke gesammelt haben, mit der Frage der
Verhältnismäßigkeit eines Gesetzes zu tun? Da Du diesen Aspekt
angeführt hast, wirst Du das doch auch sicher erklären können?
Noch mal für Doofe: Die ZWECKMÄßIGKEIT eines
Tabakkonsumreduktionsgesetz ist wohl kaum gegeben, wenn es zu
MEHR Konsum führt. Ist Dir dies unbegreiflich? Offenbar schon!
Ähm, sagtest Du nicht oben, Du würdest nicht behaupten, dass das Gesetz zu mehr Konsum führt…zB. als Du schriebst:
ICH habe
keineswegs einen Zusammenhang behauptet,
(kleiner Tip: War aus Deinem letzten Beitrag)
Auch hier: Was haben die Diäten der Abgeordneten mit der Frage
der Verhältnismäßigkeit des Nichtraucherschutzgesetzes zu tun?
Du bist die Antwort bisher schuldig geblieben.
Nee- Du forderst Antworten auf ungestellte Fragen-
Äh, ich hatte die Frage, was die Diäten der Abgeordneten mit der Frage der Verhältnismäßigkeit des Nichtraucherschutzgesetzes zu tun eigentlich, in meinem letzten Beitrag sehr deutlich gestellt, lies einfach mal nach.
ich weigere
mich, auf Deine blöden Spielchen einzugehen.
Du meinst, Du weigerst Dich zu antworten, wenn jemand den Sinn Deiner das Thema verfehlenden Aussagen hinterfragt.
Hör gefälligst
auf, Deinen eigenen Blödsinn als meinen zu verkaufen- lies
einfach richtig!
Ich hatte Dir eine ganz einfach Frage gestellt: Was haben die Diäten der Abgeordneten mit der Frage der Verhältnismäßigkeit des Nichtraucherschutzgesetzes zu tun? Denn Du hast dieses Argument in dem Zusammenhang selbst aufgebracht.
Noch immer warte ich auf eine Antwort?
Und wo bleibt jetzt Deine Erklärung für diesen Widerspruch?
Darin, daß es keiner ist -s.o.!
Hallo! Es ging um DEINEN Widerspruch gegen MEINE Behauptung, dass Du das Prinzip der Geeignetheit nicht ganz verinnerlich hast (schau einfach mal in meinem letzten Beitrag).
Aber wir können uns sehr gerne darauf einigen, dass es tatsächlich kein Widerspruch ist…
Vielleicht sollte Dir mal jemand sagen, dass es im Rahmen
einer Disussion nicht genügt, nur „Nein“ zu sagen,
entscheidend ist das Argument, das hierauf folgt. Welches Du
wieder einmal schuldig geblieben bist.
Jetzt reicht’s! Was soll der schwachsinnige Sulz?
Ja wie gemein von mir, einfach so ein Argument vor Dir zu erwarten…
Bring
konkrete, sachliche Fragen, die man beantworten kann!
Habe ich. Für Dich mache ich es noch einmal:
-
Was haben die Diäten der Abgeordneten mit der Frage der Verhältnismäßigkeit des Nichtraucherschutzgesetzes zu tun?
-
Ist ein freiwilliges Rauchverbot in Kneipen für den Gesetzeszweck eines Nichtrauchergesetzes genauso geeignet wie ein staatlich angeordnetes? Du erinnerst Dich, das war der Aspekt meines vorletzten Beitrages auf Deine entsprechenden Ausführungen hierzu im Rahmen der Geeignetheit.
Dann formuliere ich es für Dich noch einmal ganz deutlich: Die
Geeignetheit ist KEIN Problem des Nichtraucherschutzgesetzes.
sagt wer? deine Großmä…chtigkeit?
Das sagt das Prinzip der Geeignetheit im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Wir können das gerne noch einmal definieren und eine freiwilliges und dann ein staatliches Rauchverbot hierunter subsumieren.