angenommen eine Klägerin würde beim mündlichen Verhandlungstermin ein Familienmitglied mitnehmen wollen, könnte der eigene Anwalt ohne Begründung darauf bestehen das dieser den Prozess nur als Zuschauer wahrnehmen würde anstatt als Beistand direkt neben der Klägerin dabei zu sein um insofern mit der Klägerin bei Bedarf auch reden zu können?
Der Grund warum der Angehörige als Beistand dabei sein sollte, könnten beispielsweise schlechte Deutschkenntnisse der Klägerin sein.
Habe dazu folgendes gefunden:
Wäre § 79 Parteiprozess die Rechtsgrundlage dafür dass das Familienmitglied als Beistand und nicht nur als Zuschauer am Verhandlungstermin teilnehmen könnte?
der Anwalt kann der von ihm vertretenen Partei nichts vorschreiben, aber seine Mandantschaft kann ihn auch nicht zwingen, das Mandat zu behalten. Je nach Zusammenhang kann es sehr nachteilig für den Mandanten sein, wenn ein Anwalt das Mandat niederlegt. Insofern ist es meistens nützlich, nicht gegen den eigenen Anwalt zu arbeiten.
der Angehörige ist nicht Rechtsbeistand gem. ZPO, sondern nur Angehöriger. Falls nötig, dann ist ggf. ein Dolmetscher hinzuzuziehen, der unter Umständen vom Gericht vereidigt werden muß.