Beistandsschaft - § 1712 ff

Hallo,

Was darf ein Beistand? http://de.wikipedia.org/wiki/Beistandschaft

Darf der Jugendamt-Mitarbeiter theoretisch das Leben des Jugendlichen maßgeblich bestimmen oder welche Rechte umfasst diese Beistandschaft?

Mit freundlichem Gruß

Hallo!

Eine Beistandschaft ist eine rechtliche Serviceleistung des Jugendamts für alleinsorgeberechtigte Elternteile und getrenntlebende Elternteile mit gemeinsamem Sorgerecht, in deren Obhut sich das Kind befindet. Der mit der Wahrnehmung der Beistandschaft beauftragte Mitarbeiter der Jugendamts unterstützt den Elternteil bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes mit dem Ziel, dem minderjährigen Kind zu seinem Recht auf Verwandtschaft mit dem Vater und auf angemessenen Barunterhalt zu verhelfen. Insoweit vertritt er das Kind.

Weitere Aufgaben sind mit der Beistandschaft nicht verbunden.

Allerdings kann der Mitarbeiter des Jugendamts auch andere Aufgaben des Jugendamts wahrnehmen, diese aber nicht als Beistand.

Gruß, Franz