Hallo,
kann man im Rahmen der Gehaltsumwandlung aus Einmalzahlung auch aus zwei Einmalzahlungen (z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) seinen Beitrag zusammensetzen?
Danke für Tips.
Gruß, Tobias
Hallo,
kann man im Rahmen der Gehaltsumwandlung aus Einmalzahlung auch aus zwei Einmalzahlungen (z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) seinen Beitrag zusammensetzen?
Danke für Tips.
Gruß, Tobias
Hallo,
kann man im Rahmen der Gehaltsumwandlung aus Einmalzahlung
auch aus zwei Einmalzahlungen (z.B. Urlaubsgeld und
Weihnachtsgeld) seinen Beitrag zusammensetzen?
Hallo auch,
ja, wenn der Betrieb es mitmacht!! Zu beachten ist jedoch z. Bsp. bei LV’s o.ä., das es dann hier über die halbjährliche Zahlung läuft . Bsp. 01.06. Urlaubsgeld, 01.12. Weihnachtsgeld. Bei Rahmenverträgen ist eine gewisse Abweichung möglich.
Welche Anlageform wird den hier bevorzugt und aus welchen Gründen?
Viele Grüße sendet
Martin
Zu Martins weisen Worten…
Hallo tobias,
sehr oft haben 1/1 Beiträge andere Beitragsnachläse, als 1/2 Beiträge.
dadurch sinkt der Zahlbeitrag (oder Du zahlst mehr ein, um das auszugleichen)
Grüße
Raimund
Hallo Tobias,
die Antwort lautet ja!
Es geht Dir hier ja um die Thematik Direktversicherung mit Umwandlungen aus Sonderzahlungen. D.h. du willst nicht nur die Steueroptimierung (Pauschalsteuer statt Spitzensteuersatz) sondern auch die Sozialversicherungsbefreiung.
Die gesetzlich Mindestanforderung ist nicht die jährliche Zahlung (was ich auch schon von Beratern gehört habe) sondern die Umwandlung von Sonderzahlungen.
Es ist dann sinnvoll, wenn die eine Sonderzahlung nicht ausreicht den von Dir gewünschten Betrag darzustellen, bzw. weil Du gern in beiden Monaten noch ein etwas erhöhtes Nettogehalt haben willst.
Richtig ist das sich bei halbjährlicher Zahlungsweise ein etwas niedrigere Erlebnsfalsumme ergibt, weil Ratenzahlungszuschläge fällig sind.
Die Thematik 01.07. und 01.12. sind unproblematisch. Der Versicherer kann bei einem Beginn 01.12. die Zahlungserinnerung zum 01.06. aussteuern bzw. bei einem Beginn 01.07. zahlst Du am 01.12. immer einen Monat zu früh!
Hast Du die Pensionskasse gegengerechnet oder willst Du die zusätzlich machen?
Viele Grüße
Thorulf Müller