Hallo, angenommen ein Rentner hätte seit mehr als 20 Jahrne seine BVV Be bzw. Erträge nicht steuerlich angegeben - ist zum heutigen Zeitpunkt noch mit Konsequenzen zu rechnen und wenn, wie würden diese ausfallen?
Gruß,
WKN
hallo,
ich gehe davon aus, das mit BVV sowas wie betriebliche altersversorgung oder mit kapitalanlage gemeint sein muss. was genau? ist auch egal.
soweit steuern „hinterzogen“ wurden, können runde 4 jahre (also 2001-2004) „problemlos“ nachgefordert werden. dazu noch hinterziehungszinsen (6% p.a.).
und wenn die staatsanwaltschaft auch interesse hat, strafen können auch noch für ältere zeiträume zukommen. bei kleinigkeiten wird allerdings das verfahren meist eingestellt (§ 153a StPO).
kurz und gut: wenn es hier um steuerpflichtige einnahmen von mehr als 1.000 EUR p.a. geht, sollte mal ein fachmann besuchen. der steuerberater oder fachanwalt für steuerrecht muss sich die steuerbescheide der vorjahre ansehen, ob überhaupt steuern hinterzogen wurden und welche jahre schon verjährt sind.
bei kleineren summen ggf. mal selber „überschlagen“ (steuerbescheide raussuchen, alte tabellen suchen und steuernachzahlungen grob berechnen. dann sachverhalt zu papier bringen, das ganze nennt sich selbstanzeige und das finanzamt rechnet genau aus, was zu zahlen ist.
gruss vom
showbee
Hallo,
soweit steuern „hinterzogen“ wurden, können runde 4 jahre
(also 2001-2004) „problemlos“ nachgefordert werden. dazu noch
hinterziehungszinsen (6% p.a.).
Wieso 4 Jahre ?
Bei Steuerhinterziehung gilt eine Festsetzungsfrist von 10 Jahren,
dafür werden aber die Hinterziehungszinsen mit den Zinsen nach § 233a gegengerechnet, so dass hier meist nicht viel rauskommt.
Gruß
Peter