Das hieße in diesem Fall, dass der Beitragssatz der Kasse bei ca. 18% läge (1.050,- brutto + 300 Mieteinnahmen). Ich kenne keine Kasse, die schon so teuer wäre. Ich denke, da liegt wohl das Mindesteinkommen für freiwillig Versicherte zugrunde.
Noch einmal, eine Lehramtsreferendar ist als Beamter auf
Widerruf beihilfefähig und somit freiwillig mit seinem
Einkommen versichert.
Also nochmal vielen Dank für die rege Anteilnahme und die hilfreichen Antworten.
Kurz noch zur Klarstellung: Ich bin Beamter auf Widerruf und somit nicht pflichtversichert. Ich weiß, dass ich mich nicht in der GKV versichern müsste. Die Gründe, warum ich dies dennoch tue, möchte ich hier nicht erläutern, da sie mit meiner eigentlichen Frage (Beitragsberechnung) nichts zu tun haben. Nur zur allgemeinen Beruhigung: Ich habe keine schlimmen Erkrankungen.
Sorry - blöder Denkfehler: wenn du dich wahlweise auch privat
versichern könntest, kannst du ja kein Pflichtmitglied in der
GKV sein. Naja, dann weißt du jetzt wenigstens, warum dein
Beitrag bei 250,- liegt ;o)
Die Gründe, warum ich dies
dennoch tue, möchte ich hier nicht erläutern, da sie mit
meiner eigentlichen Frage (Beitragsberechnung) nichts zu tun
haben. Nur zur allgemeinen Beruhigung: Ich habe keine
schlimmen Erkrankungen.
Das hieße in diesem Fall, dass der Beitragssatz der Kasse bei
ca. 18% läge (1.050,- brutto + 300 Mieteinnahmen). Ich kenne
keine Kasse, die schon so teuer wäre. Ich denke, da liegt wohl
das Mindesteinkommen für freiwillig Versicherte zugrunde.
Das Mindesteinkommen ist aber die falsche Grundlage für Beamtenanwärter in der GKV!
Na das ist doch ein Super-Denkansatz! Dann scheint die Beitragsberechnung ja falsch zu sein! Da würde ich dann doch mal konkret bei der Kasse nachfragen! Möglicherweise hat der Sachbearbeiter der Kasse gesehen, dass es noch weitere Einkünfte gibt und einfach diesen Satz zugrunde gelegt, so wie man das auch bei einem Selbstständigen machen würde, der sich freiwillig gesetzlich versichert. Kann sein, dass das falsch ist.
Das Mindesteinkommen ist aber die falsche Grundlage für
Beamtenanwärter in der GKV!
so eine leichte Frage und soviele Antworten und Diskussionen.
Der Beitrag berechnet sich bei freiwilligen Mitgliedern aus der gesamten wirtschaftlichen leistungsfähigkeit.
Der Beitragssatz, der sich fast auf 18% beläuft - die unten gemachte Berechnung zugrunde gelegt - ist nicht unrealistisch sondern Fakt! Nehmen wir eine AOK mit 15,5 + 0,9 + 1,95 (Pflege), dann sind das 18,35%. Die Kasse berec hnet immer den ganzen Beitrag inkl. Pflege. Die meisten haben die 0,9 auch schon verdrängt. Und 15,7 wird der generelle Beitragssatz ab 01.01.2009 für alle Kassen sein, wenn man dem BMG noch irgendetwas glauben darf!
Ihr Bruder zahlt nur 50% plus plus, etc.! Er ist pflichtversichert, weshalb weitere Einkünfte nicht gelten. Eine schreiende Ungerechtigkeit, die keiner ändern will! Die Änderung muss natürlich die sein, dass alle aus allen Einkunftsarten zahlen müssen!
Sie sind schon richtig eingestuft mit dem Beitrag - es war schon immer etwas teurer eine soziale Neigung zu haben! Ich respektiere Ihre Entscheidung gegen die PKV, Sie respektieren die Spielregeln der GKV!
Der Beitragssatz, der sich fast auf 18% beläuft - die unten
gemachte Berechnung zugrunde gelegt - ist nicht unrealistisch
sondern Fakt! Nehmen wir eine AOK mit 15,5 + 0,9 + 1,95
(Pflege), dann sind das 18,35%.
Rückfrage: Ist bei beihilfefähigen Personen nicht der PV-Satz gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB XI zu halbieren?
Hab ich doch von Anfang an gewußt, sonst wär er ja nicht Beamter auf Widerruf - war nur ne Ausrede ! Also jemand, der die Solidargemeinschaft hochhält, ein echter Staatsdiener halt !
Hallo Thorulf,
dzu hast vollkommen recht - man kann auch zuviel des guten tun,
und wenn dann noch total falsche Ansätze kommen wie beispielsweise
die Geschichte mit dem Mindesteinkommen, dann wird es unübersichtlich.
Gruss
Czauderna