Beiträge für freiwillige GKV

Guten Tag,

ich habe folgende Frage: Ich bin z.Zt. freiwillig bei einer GKV krankenversichert. Neben meinem recht geringen Gehalt (bin Lehramts-Referendar) verfüge ich noch über Mieteinnahmen aus einer Eigentumswohnung (knapp 300,00 EUR monatlich). Nun hat meine GKV für die Beitragsmessung mein Gehalt UND die Mieteinnahmen zugrundegelegt, so dass ich nun auf über 250,00 EUR monatlich für die Krankenversicherung komme. Das erscheint mir wahnsinnig viel, vor allem weil mein Bruder (normaler Angestellter) mit höherem Einkommen als Pflichtversicherter wesentlich weniger bezahlt. Kann da irgendwas nicht stimmen oder bezahlen freiwillig Versicherte wirklich so viel mehr bzw. warum fließen bei mir die Mieteinnahmen mit in die Berechnung ein (meinen Bruder hat man nach so etwas noch nie gefragt)? (Ich hätte da gerne eine Expertenmeinung gehört, bevor ich mich bei der GKV beschwere.).

Gruß,
Klaus

Guten Tag,

ich habe folgende Frage: Ich bin z.Zt. freiwillig bei einer
GKV krankenversichert. Neben meinem recht geringen Gehalt (bin
Lehramts-Referendar) verfüge ich noch über Mieteinnahmen aus
einer Eigentumswohnung (knapp 300,00 EUR monatlich). Nun hat
meine GKV für die Beitragsmessung mein Gehalt UND die
Mieteinnahmen zugrundegelegt, so dass ich nun auf über 250,00
EUR monatlich für die Krankenversicherung komme. Das erscheint
mir wahnsinnig viel, vor allem weil mein Bruder (normaler
Angestellter) mit höherem Einkommen als Pflichtversicherter
wesentlich weniger bezahlt.

Ihr Bruder teilt sich den Beitrag zur GKV mit dem Arbeitgeber. Er zahlt nur etwas mehr als die Hälfte des Beitrags aus der eigenen Tasche:

Kann da irgendwas nicht stimmen
oder bezahlen freiwillig Versicherte wirklich so viel mehr
bzw. warum fließen bei mir die Mieteinnahmen mit in die
Berechnung ein (meinen Bruder hat man nach so etwas noch nie
gefragt)? (Ich hätte da gerne eine Expertenmeinung gehört,
bevor ich mich bei der GKV beschwere.).

Meines Erachtens ist das korrekt, da bei freiwillig Versicherten nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geschaut wird. Ich verweiße aber auf Günther, Thorulf und Co.

Guten Tag,

ich habe folgende Frage: Ich bin z.Zt. freiwillig bei einer
GKV krankenversichert. Neben meinem recht geringen Gehalt (bin
Lehramts-Referendar)

Gehalt? Bist Du angestellt? Dann wärst Du bei „recht geringem“ Gehlat PFLICHTversichert… bitte um Aufklärung…

verfüge ich noch über Mieteinnahmen aus
einer Eigentumswohnung (knapp 300,00 EUR monatlich). Nun hat
meine GKV für die Beitragsmessung mein Gehalt UND die
Mieteinnahmen zugrundegelegt,

Das ist schon okay so.

so dass ich nun auf über 250,00
EUR monatlich für die Krankenversicherung komme.

Immerhin gerademal der Mindestbeitrag bei einer der AOKs. So teuer ist das System wirklich!

Das erscheint
mir wahnsinnig viel, vor allem weil mein Bruder (normaler
Angestellter) mit höherem Einkommen als Pflichtversicherter
wesentlich weniger bezahlt.
Kann da irgendwas nicht stimmen

Das kann wiederum nicht sein. Sicherlich hat er übersehen, dass sein Arbeitgeber (fast) nochmal dasselbe drauflegt! Sein AN-Anteil liegt bei „nur“ 150€? Der AG zahlt fast genausoviel für ihn!

oder bezahlen freiwillig Versicherte wirklich so viel mehr

nein, es zählt das gesamte Einkommen x Beitragssatz (zwischen 12 und 15%) --> Das ist der Beitrag.

bzw. warum fließen bei mir die Mieteinnahmen mit in die
Berechnung ein (meinen Bruder hat man nach so etwas noch nie
gefragt)?

Nur weil man ihn nicht gefragt hat, heißt das nicht dass er es nicht angeben müsste! Spätestens bei der Steuer sind die Mieteinnahmen anzugeben, und dann kommt’s auch irgendwas raus.

(Ich hätte da gerne eine Expertenmeinung gehört,
bevor ich mich bei der GKV beschwere.).

Hier lohnt die Beschwerde m.E. nicht, denn die Berechnung erscheint mir korrekt.

Frank Wilke

Guten Tag,

ich habe folgende Frage: Ich bin z.Zt. freiwillig bei einer
GKV krankenversichert.

Gruß,
Klaus

Wie kann man als Lehramts-Ref. überhaupt in der GKV sein ? Sehr selbstschädigend veranlagt !? (Wenn angestellt, nehm ich´s zurück !)

Guten Tag,

ich habe folgende Frage: Ich bin z.Zt. freiwillig bei einer
GKV krankenversichert. Neben meinem recht geringen Gehalt (bin
Lehramts-Referendar)

Gehalt? Bist Du angestellt? Dann wärst Du bei „recht geringem“
Gehlat PFLICHTversichert… bitte um Aufklärung…

Lehramtsreferendare sind Beamte auf Widerruf.

Guten Tag,

ich habe folgende Frage: Ich bin z.Zt. freiwillig bei einer
GKV krankenversichert.

Gruß,
Klaus

Wie kann man als Lehramts-Ref. überhaupt in der GKV sein ?

Ggf. aus gesundheitlichen Gründen?

Ihr glaubt nicht wie viele Refs. im Studium eine PT genossen haben :wink:

Wie kann man als Lehramts-Ref. überhaupt in der GKV sein ?
Sehr selbstschädigend veranlagt !? (Wenn angestellt, nehm
ich´s zurück !)

Naja, ich könnte natürlich in eine PKV - wenn mich denn eine nehmen würde. Die Risikozuschläge wären sehr hoch.

Hallo,
das ist korrekt so - dazu gibt es auch eine passende Begründung.
Bei freiwillig Versicherten zählen alle laufenden Einnahmen zum
Lebensunterhalt grundsätzlich als beitragspflichtiges Einkommen.
Die Höchstgrenze bildet hier die Beitragsbemessungsgrenze in der
Krankenversicherung. So kommt es also, das neben dem Einkommen
als Referendar auch die Mieteinnahmen herangezogen werden.
Bei Versicherungspflichtigen dagegen zählt für die Beitragsberechnung
(noch) ausschließlich das Einkommen, das der Versicherungspflicht
zugrunde liegt. In der Regel ist das Arbeitsentgelt oder die Rente.
Hier wird (noch) nicht nach weiteren Einkünften gefragt.
Der Arbeitnehmer erhält 50% seines Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages vom Arbeitgeber bezahlt - er trägt die
anderen 50 % zzgl. des Zuschlages von 9% (Krankengeld- und Zahnersatz-
finanzierung.
Gruss
Czauderna

Naja, ich könnte natürlich in eine PKV - wenn mich denn eine
nehmen würde. Die Risikozuschläge wären sehr hoch.

Du weißt, dass Du einen Beihilfeanspruch hast und daher nur die Hälfte Deiner Kosten versichern mußt ?

Bei Vorerkrankungen kann es natürlich sein, dass die PKV komplett ablehnt.

Selbst bei 100% Zuschlag würdest du bei der PKV immer noch weniger als die Hälfte des GKV-Beitrages zahlen !

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Antworten!
Vielen Dank für alle Antworten. Ich werde dann wohl in den „sauren Apfel“ beißen müssen.

Für alle, die noch rückgefragt hatten: Ich weiß, dass ich einen Beihilfeanspruch habe. Die Erfahrung, dass eine PKV trotz allem günstiger wäre, habe ich aber leider nicht gemacht.

Das bezweifle ich stark, da kannst du mit mir wetten !

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
da wäre ich aber mal ganz vorsichtig mit dem Wetten.
Wir haben bei uns mal einen Studenten aufgenommen, der uns
vor der Unterschrift unter den Vertrag lapidar mitgeteilt hat
dass er ein Bluter sei. Wir mussten ihn nehmen weil es das bei
uns nicht gibt - Risikozuschlag !!!
Würdest Du immer noch wetten wollen ohne etwas Näheres zu wissen.
Du weisst schon was eine solche Erkrankung für Behandlungskosten
verursacht - das wird 6-stellig.
Gruss
Czauderna

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

s bezweifle ich stark, da kannst du mit mir wetten !

Hallo,
da wäre ich aber mal ganz vorsichtig mit dem Wetten.
Wir haben bei uns mal einen Studenten aufgenommen, der uns
vor der Unterschrift unter den Vertrag lapidar mitgeteilt hat
dass er ein Bluter sei. Wir mussten ihn nehmen weil es das bei
uns nicht gibt - Risikozuschlag !!!
Würdest Du immer noch wetten wollen ohne etwas Näheres zu
wissen.
Du weisst schon was eine solche Erkrankung für
Behandlungskosten
verursacht - das wird 6-stellig.
Gruss
Czauderna

Ein Student ist kein Beamter auf Widerruf. Denke bitte an den Amtsarzt - ein Bluter wäre nie Ref. geworden. Wie schon früher erwähnt, wäre Klaus selbst mit einem 100%igen Zuschlag noch über die Hälfte billiger als bei der GKV !!
Gruss

Alter(1974’er Baujahr?)und Geschlecht sprechen dagegen, dass es so teuer wäre. Welche Erkrankungen liegen denn vor wenn man fragen darf?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorri,
ein Bluter wird durch die PKV abgelehnt, Ausnahme: Aufnahme-
zwang im Rahmen Öffnungsaktion; also Beamte z.A. und Pensionäre
Ähnliches gilt auch bei psychischen Vorerkrankungen…
Eine PKV, die trotzdem, aus welchem Grund auch immer, aufnimmt,
würde ich nicht empfehlen. Außerdem bedenke bitte: wie alt ist der
Ref., verheiratet ? Kinder ?
Und: auch Personen mit stark risikoerheblichen Vorerkrankungen
werden häufig Beamte auf Widerruf
Gruß

Sorri,
ein Bluter wird durch die PKV abgelehnt, Ausnahme: Aufnahme-
zwang im Rahmen Öffnungsaktion; also Beamte z.A. und
Pensionäre

Auch Sorry, das war aber nich das Thema, das ist eine Binsenweisheit !

Ähnliches gilt auch bei psychischen Vorerkrankungen…

Ein Lehramtsanw. mit starken psych. Vorerkrankungen - ich bitte doch !?

Und: auch Personen mit stark risikoerheblichen Vorerkrankungen
werden häufig Beamte auf Widerruf
Gruß

Die können aber nicht so stark sein, dass sie zur Ablehnung in der PKV reichen, Zuschlag ja ! Aber ich lass mich auch korrigieren !

Gruss

Das klingt eher danach, dass du mit dem Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte eingestuft wurdest, d.h., dass dein Beitrag auf derzeit 1.837,50 pauschal zugrunde gelegtes Monatseinkommen berechnet wird (dieser Satz steigt jährlich ein wenig). Je nach Beitragssatz variiert der EUR-Beitrag dann um die 250,- EUR. Was ich nicht weiß, ist ob du als Referendar grundsätzlich normales Pflichtmitglied in der GKV bist, dann wäre diese Beitragsberechnung in deinem Fall falsch. Aber vermutlich ist genau das der Knackpunkt, wenn du als Referendar per Definition freiwillig versichert bist - Pech gehabt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was ich nicht weiß, ist ob du als
Referendar grundsätzlich normales Pflichtmitglied in der GKV
bist, dann wäre diese Beitragsberechnung in deinem Fall
falsch. Aber vermutlich ist genau das der Knackpunkt, wenn du
als Referendar per Definition freiwillig versichert bist -
Pech gehabt.

Noch einmal, eine Lehramtsreferendar ist als Beamter auf Widerruf beihilfefähig und somit freiwillig mit seinem Einkommen versichert.

Sorry - blöder Denkfehler: wenn du dich wahlweise auch privat versichern könntest, kannst du ja kein Pflichtmitglied in der GKV sein. Naja, dann weißt du jetzt wenigstens, warum dein Beitrag bei 250,- liegt ;o)

Das klingt eher danach, dass du mit dem Mindestbeitrag für
freiwillig Versicherte eingestuft wurdest, d.h., dass dein
Beitrag auf derzeit 1.837,50 pauschal zugrunde gelegtes
Monatseinkommen berechnet wird (dieser Satz steigt jährlich
ein wenig). Je nach Beitragssatz variiert der EUR-Beitrag dann
um die 250,- EUR. Was ich nicht weiß, ist ob du als
Referendar grundsätzlich normales Pflichtmitglied in der GKV
bist, dann wäre diese Beitragsberechnung in deinem Fall
falsch. Aber vermutlich ist genau das der Knackpunkt, wenn du
als Referendar per Definition freiwillig versichert bist -
Pech gehabt.