Beiträge in GKV

Hallo.
Weiss jemand dazu Bescheid?
Ein Selbständiger ist freiwillig GKV-versichert. Zahlt in 2003 wg. sehr gutem Einkommne den Höchstsatz. In 2005 wird die Einkommensteuererklärung 2004 an den Versicherer gesandt (geringer Verdienst in 2004). Die GKV verringert aber den Beitrag erst ab nächstem Monatsersten. Der Versicherte zahlt also für komplett 2004 den Höchstbeitrag, obwohl das Einkommen nachweislich deutlich geringer ist. Ist das rechtens? Werden Beiträge nicht rückwirkend erstattet?
PS: Nacherhebungen werden auch rückwirkend vorgenommen…
Danke. Andreas

Hallo,

also ich glaube da hat der Selbständige schlechte Karten. Hatte selber mal den Fall, daß ein Steuerberater einer Tierärztin gepennt hat und die innerhalb von sieben Jahren 10.000€ zuviel an die Krankenkasse gezahlt hat, weil die immer bisschen weniger verdient hat aber immer den Höchstbeitrag bezahlt hat. Häät Ihr natürlich auch selber auffallen können, klar.
Fragt mich nicht wie das zustande gekommen ist.
Keine Chance, die zuviel gezahlten Beiträge zurückzuerhalten…

Bin mir nicht sicher, ob eine Beitragsanpassung für einen freiwillig versicherten Selbständigen unterjährig möglich ist, das wäre vielleicht noch die Lösung gewesen.
Werde das morgen genauer beantworten können, falls bis dahin keiner ne konkrete Antwort hat.

Viele Grüße

Laber

Hallo,
das Verfahren läuft so ab: (Beispiel)
Lt. Steuererbescheid 2003 (Eingang beim Mitglied am 14.05.2004 -
Eingang bei der Kasse am 20.05.2004) muss der Höchstbeitrag
gezahlt werden. D.h. die Einstufung in die höchste Versicherungsklasse
erfolgt ab dem 01.06.2004.
Eingang des Steuberscheides für 2004 beim Mitglied 20.04.2005 -
Eingang bei der Kasse 25.07.2005 - Lt. Bescheid muss eine
niedrigerer Beitrag als bisher gezahlt werden.
Einstufung ab 01.08.2005 nach dem niedrigen Einkommen.
Eingang Steuerbescheid 2005 beim Versicherten am 20.05.2006 -
Eingang bei der Kasse 25.05.2006 - Nach dem Bescheid muss wieder
ein höherer Beitrag gezahlt werden.
Einstufung ab dem 01.06.2006 nach dem höheren Einkommen
usw. usw.
Bei diesem Beispiel hebt sich das auf die Zeit gesehen auf.
Natürlich kann der Versicherte bei gravierenden Änderungen,
wie z.B. erheblicher Einnahmerückggang im Laufe eines Jahres
auch eine vorzeitige Rückeinstufung beantragen - diese wird dann
aber unter Vorbehalt getätigt bis der entsprechende Steuerbescheid
vorliegt.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo.

PS: Nacherhebungen werden auch rückwirkend vorgenommen…
Danke. Andreas

Bin auch freiwillig gesetzlich versichert. Als ich mir die Kasse ausgesucht habe, habe ich ausdrücklich gefragt, ob Nacherhebungen vorgenommen werden, wenn ich mehr verdient haben sollte. Die Antwort war, dass die Beiträge für das Folgejahr zwar angepasst werden, nacherhebungen jedoch grundsätzlich ausgeschlossen sind. Wenn deine Kasse so was wirklich macht, soltest du vielleicht mal über einen Wechsel nachdenken…?

Grüßle vom HariBoo

Da ist aber einem ein ziemlich großer Bär aufgebunden worden.

Es gilt das SGB V! Und der Beitrag von Günter ist nicht zu diskutieren!

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