Als außerordentliches Mitglied einer Pensionskasse besteht die Möglichkeit, aus dem Netto-Gehalt Beiträge in die Kasse zu zahlen (zuvor wurden die Beiträge im Rahmen der Entgeldumwandlung geleistet). Kann man die Beiträge aus dem Netto-Einkommen steuerlich geltend machen bzw. sind diese SV-frei?
Vielen Dank.
Es gibt ja nur noch Altersvorsorgeaufwendungen (Gesetzliche und Basis-Rente/Rürup) und Sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Beiträge in andere Versicherungen, die aus Netto-Einkommen gezahlt werden, sind nicht absetzbar (Ausnahme halt Rürup und Riester).
Sorry.
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