Meine Gemeinde hat in einen Ratsbeschluss in Sachen Wassergebühren folgenden Beschluss gefasst
„werden für in der Vergangenheit vollständig geleistete Beiträge und Aufwendungsersätze Gebührenabschläge in Ansatz gebracht“
Was hat das zu bedeuten?
Hallo,
die bereits geleisteten Gebührenabschläge,Beiträge und Aufwendungsansätze werden bei der Endabrechnung abgezogen.Hier können Sie ersehen ob sie zuviel oder zuwenig bezahlt haben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Klarheit verschaffen.
Meine Gemeinde hat in einen Ratsbeschluss in Sachen
Wassergebühren folgenden Beschluss gefast
„werden für in der Vergangenheit vollständig geleistete
Beiträge und Aufwendungsersätze Gebührenabschläge in Ansatz
gebracht“
Was hat das zu bedeuten?
Das bedeutet nur, dass bereits gezahlte Beträge verrechnet/berücksichtigt werden.
Hallo,
leider ist die Frage etwas kurz und der Zusammenhang fehlt. Aber ich würde mal folgendes daraus interpretieren:
Es scheint einen Gebührenabschlag (Nachlass) zu geben, wenn vorher (in der Vergangenheit) Beiträge und Aufwendungsersätze vollständig geleistet wurden.
Ich muss aber zugeben, dass ich keinen richtigen Sinn in dieser Formulierung sehe. Wie gesagt, mir fehlt hier der Gesamtzusammenhang.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
Gruß
Habo112
Hallo,
der Satz ist nicht vollständig und damit ist ein Zusammenhang nicht erkennbar. So wie er alleine steht, kann er mehrere Bedeutungen haben…
Hallo Wolf!
Der Beschluss Deines Gemeinderates ist unnötig, weil der nur das wiederholt, was das Kommunalabgabengesetz sowieso bestimmt bzw. Unsinn beschlossen wurde.
Die Kosten der Wasserversorgung werden auf die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer umgelegt. Dafür gibt es zwei Wege:
Beiträge werden direkt eingezogen, z.B. Erschließungsbeiträge. Das ist normalerweise für Investitionen, z.B. zum Verlegen der Wasserleitungen. Das muss man also gleich zahlen.
Gebühren werden regelmäßig (z.B. jährlich) fällig und sind für die laufenden Kosten z.B. des Wasserwerkes.
Die Gemeinde hat einen gewissen Spielraum, was sofort über Beiträge und was mit der Zeit über Gebühren eingezogen wird. Allerdings ist Doppelbezahlung verboten: Was über Beiträge bereits bezahlt ist, kann nicht „gebührenfähig“ sein, also in die Berechnung der Höhe der Gebühren eingehen. Insofern wiederholt der Beschluss nur, was sowieso gilt.
Beispiel: Ist die Pumpe über Beiträge abgerechnet, darf die Pumpe nicht nochmal über Gebühren in Rechnung gestellt werden, sondern nur der Strom für die Pumpe. Ist das Ding in der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt, dann müssen die Bürger den Anschaffungspreis der Pumpe über Gebühren abstottern. Irgendwoher muss die Kohle ja kommen, aber eben nur auf einem Wege.
Auslagenersatz ist das Geld, das für Leistungen der Gemeinde (oder Stadtwerke oder Gemeindewerke oder…) bezahlt wird, die man auch bei privaten Anbietern kaufen könnte. Bei der Wasserversorgung ist das z.B. der Hausanschluss: Die Wasserleitung bis zur Grundstücksgrenze ist Pflicht und muss man bezahlen (öffentlich rechtliche Forderung von Gebühren und Beiträgen), was man ab der Grundstücksgrenze macht (Hausanschluss) kann man selber bestimmen und bezahlen (privatrechtliche Verträge). Wenn man den Stadtwerken sagt: „Legt doch gleich den Hausanschluss, wenn ihr sowieso den Bagger vor meiner Tür habt!“, dann können die das machen und verlangen einen Auslagenersatz also so etwa: Erstattung der Kosten ohne Gewinn. Man kann aber auch die Baufirma seines Vertrauens mit dem Hausanschluss beauftragen. Das hat mit Gebühren deshalb nichts zu tun. Es besteht kein Anschluss- und Benutzungszwang. Insofern ist der Beschluss Deines Gemeinderates blödsinnig: Die Kosten für die Hausanschlüsse dürfen nicht in die Gebührenkalkulation eingehen, der Auslagenersatz also auch nicht als Gebührenabschlag berechnet werden.
Vielleicht ergibt sich ein Sinn, wenn man den Beschluss im Ganzen liest. Das was Du da ausgeschnitten hast, hätten die nicht beschließen brauchen. Anders gesagt: Der Beschluss entfaltet keine Wirkung.
Wenn Du sehr misstrauisch bist, kannst Du mal nachfragen, ob die den privatrechtlichen Kram (Auslagenersatz/Hausanschlüsse) fälschlicherweise in die Gebührenrechnung einbeziehen. Wenn das so ist, kannst Du gegen den Gebührenbescheid erfolgreich klagen… Bringt aber vermutlich nix, weil das herausrechnen von Auslagen und deren Ersatz wieder auf etwa Null hinaus läuft und damit sich nur die Berechnung und nicht Höhe der Gebühren ändert.
beste Grüße
Erni
Ich gehe davon aus, dass es sich um Wasserverbrauchsgebühren handelt.Bei Beiträgen und und Aufwendungsersätze handelt es sich um Kosten für Instandhaltung oder Neuverlegungen von Wasserleitungen so sehe ich es mit den kollegen vom wasserwerk )Die Zahler solcher Leistungen erhalten dann wohl Gebührenabschläge. Diese Verfahrensweise gibt es bei uns nicht. Fragen Sie doch bei der Gemeinde oder dem wasserwerk nach, was dieser Beschluss konkret für Sie als Gebührenzahler bedeutet.
Kontaktieren Sie mich danach noch einmal. Bin gespannt, ob ich richtig liege.
Mit freundlichem Gruß
Heinrich Trapp