Beiträge und Aufwendungsersatz

Meine Gemeinde hat in einen Ratsbeschluss in Sachen Wassergebühren folgenden Beschluss gefasst
„werden für in der Vergangenheit vollständig geleistete Beiträge und Aufwendungsersätze Gebührenabschläge in Ansatz gebracht“
Was hat das zu bedeuten?

Hallo,

… werden in die Abrechnung o.Ä. mit einbezogen.

Bei unverständlicher Aufrechnung, direkt bei der zuständigen Gemeinde/ Abt. nachfragen.
-.-.-
Meine Gemeinde hat in einen Ratsbeschluss in Sachen
Wassergebühren folgenden Beschluss gefasst
„werden für in der Vergangenheit vollständig geleistete
Beiträge und Aufwendungsersätze Gebührenabschläge in Ansatz
gebracht“
Was hat das zu bedeuten?