Beiträge Versorgungskasse öffentlicher Dienst

Hallo!

Wo kann ein Steuerzahler, welcher im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, die Pflichtbeiträge zur VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) eintragen? Bitte genau die Nummer auf dem Mantelbogen angeben.

Kann der Steuerpflichtige die Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung gesondert absetzen? An welcher Stelle muss dieser die Beiträge zur gesetzl. RV genau im Mantelbogen eintragen?

Vielen Dank

Gruß
Carsten

Bei Beiträgen zu Versorgungs- und Pensionskassen, einschließlich der von Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssicherungsleistungen (z. B. an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die zu Ihren Lasten besteuert worden sind (nicht steuerfrei gezahlte oder vom Arbeitgeber pauschal besteuerte Aufwendungen), richtet sich die Zuordnung zu den Zeilen 73 und 74 (Mantelbogen, Hauptvordruck) danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist (Eintrag in Zeile 7 ) oder ob ausschließlich Rentenzahlungen bei Fälligkeit der Leistung vereinbart wurden (Eintrag in Zeile 74).

Rentenversicherungsbeiträge lt. Lohnsteuerbescheinigung kommen in die Zeile 61 (Arbeitnehmeranteil) und 65 (Arbeitgeberanteil).