Hallo,
zwei Fragen:
- Ein Arbeitnehmer hat einen privaten Riester-Vertrag und erhält dafür die staatliche Zulage.
Zudem zahlt er in eine „Betriebsrentenkasse“ ein.
Können Beiträge in beide Altersvorsorgen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden?
Anlage AV oder Vorsorgeaufwand oder beide?
- Was bedeutet folgende Aussage einer Mitarbeiterin der Betriebsrentenkasse: „Die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung für die Arbeitnehmerbeiträge hat Auswirkungen auf die spätere Besteuerung der Rente. Die Rentenleistungen, die auf steuerlich geförderte Beiträge zurückgehen, werden in vollem Umfang und nicht nur mit dem Ertragsanteil versteuert.“?
Ist es jetzt nachteilig, wenn man die Beiträge in der Steuererklärung geltend macht?!