Beiträge zur Altersvorsorge

Hallo,

zwei Fragen:

  1. Ein Arbeitnehmer hat einen privaten Riester-Vertrag und erhält dafür die staatliche Zulage.
    Zudem zahlt er in eine „Betriebsrentenkasse“ ein.

Können Beiträge in beide Altersvorsorgen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden?
Anlage AV oder Vorsorgeaufwand oder beide?

  1. Was bedeutet folgende Aussage einer Mitarbeiterin der Betriebsrentenkasse: „Die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung für die Arbeitnehmerbeiträge hat Auswirkungen auf die spätere Besteuerung der Rente. Die Rentenleistungen, die auf steuerlich geförderte Beiträge zurückgehen, werden in vollem Umfang und nicht nur mit dem Ertragsanteil versteuert.“?

Ist es jetzt nachteilig, wenn man die Beiträge in der Steuererklärung geltend macht?!

Hallo,
sowohl Beiträge zu einem Riester-Vertag als auch Beiträge zu einer Betrieblichen Altersversorgung sind - bis zu bestimmten Höchstgrenzen - steuerlich absetzbar. Im Gegenzug besteuert der Staat die Rente im Alter im vollem Umfang. Diese, nachgelagerte Besteuerung ist für den Betreffenden meistens sehr sinnvoll. Im Arbeitsleben ist die Steuerlast meist hoch - und somit auch die Steuerersparnis. Im Rentenalter ist die Steuerlast meist gering und damit auch die, auf die Renten anfallenden Steuern. Renten aus Versicherungen, die während der Einzahlphase nicht steuerlich gefördert wurden, unterliegen während der Rentenphase nur mit dem „Ertragsanteil“ der Steuer. Nur ein - vom Alter bei Rentenzahlbeginn abhängiger - Anteil ist steuerpflichtig, und nicht die Gesamtrente.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
Gruß J.K.

Nachtrag Betriebsrente (bAV)
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind aber üblicherweise bereits durch den Arbeitgeber steuerfrei abgeführt und daher in der Einkommenssteuererklärung nicht anzugeben. Für Riester gibt’s die Anlage AV.

Grüße

Marcus

Die Anlage AV ist also einzig dafür da, um die Beiträge zu einem Riestervertrag abzusetzen?
Und die Beiträge in einen Riestervertrag werden in der Anlage Vorsorgeaufwand nicht erwähnt - diese ist für andere Versicherungen gedacht?!

Korrekt!
Gruß

derschwede77

Vielen Dank!!

Marcus hatte ja oben geschrieben, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge meist durch den AG steuerfrei abgeführt werden.
Kann der AN die eingezahlten Beiträge trotzdem in die bAV in der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 Zeile 5 bzw. 9 eintragen?

Nein, das geht natürlich nicht. Wenn etwas schon steuerfrei gezahlt wurde, kann es natürlich nicht noch einmal vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Grüße

Marcus

Beispielhafte Gehaltsabrechnung
Ok, klingt logisch…

Nur wurde der Beitrag zur bAV dem Arbeitnehmer wohl vom Nettolohn abgezogen…

Dies ist eine beispielhafte Gehaltsabrechnung zum o. g. Fall:
Monatliches Gehalt: 1000 Euro
Steuerbrutto: 1000 Euro
Lohnsteuer: 20 Euro
Kirchenteuer, und SVen: 200 Euro
Gesetzliches Netto: 780 Euro
Beitrag zur bAV: 20 Euro
Nettoentgelt: 760 Euro (Überweisung)

Somit ist der Beitrag zur bAV doch nicht steuerfrei abgeführt, oder was genau bedeutet „steuerfrei abführen“?

Wenn die Gehaltsabrechnung tatsächlich so aussieht und das Gesamtbrutto dem Steuerbrutto entspricht, dann sind die Beiträge nicht steuerfrei abgeführt.

Hier käme es allerdings wieder darauf an, um was für einen Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge es sich handelt. Eine Direktversicherung die vor 2004 abgeschlossen wurde oder eine Pensionskasse von vor 2002 ist pauschal besteuert. Hier bräuchten wir mehr Details.

Die Altersvorsorge wurde erstmals 2008 abgeschlossen - daher Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 5 (AN-Anteil) und Zeile 9 (AG-Anteil)?

Steht zur bAV etwas in der Gehaltsabrechnung? Irgendwas mit AV und dann DV, PK oder PF?

Wenn es wirklich eine betriebliche Altersvorsorge ist, dann müsste sie in der Gehaltsabrechnung stehen. Betriebliche Altersvorsorge mit versteuerten Beiträgen wird eigentlich seit 2005 nicht mehr abgeschlossen.

Eine Gehaltsabrechnung mit und ohne bAV kannst du hier anschauen: http://www.finanzcheck.biz/files/Darstellung%20der%2… (habe ich eben ergoogelt)

Versicherungen - die nicht Riester-förderfähig sind, können seit 2005 nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden, da der Freibetrag üblicherweise bereits durch die Rentenversicherungsbeiträge aufgezehrt ist.

Viele Grüße

Marcus

Hallo,

ich habe gestern in dem Post um 22:39 Uhr dagestellt, wie meine Gehaltsabrechnung aussieht.
Bei der diskutierten „betreiblichen Altersvorsorge“ handelt es sich um eine Pensionskasse.

Da ich letztes Jahr nur einen 15-Wochenstunden-Vertrag hatte, weiß ich nicht, ob der Freibetrag wirklich durch die RV erschöpft ist.
Wieso gibt es in der Anlage Vorsorgeaufwand denn Felder zur „Altersvorsorge“, wenn man die Beiträge nicht mehr angibt seit 2005 :frowning:. Wie hoch ist denn der „Freibetrag“ (in Bezug auf was ist der Betrag den frei?).

Kurzer Hinweis: Werde erst wieder am Sonntag antworten können. Schönes WE!