Beiträge zur Arbeitslosenvers. i.d. Elternzeit?

Hallo,
wie ich neulich hörte, gibt es eine neue Arbeitsamtregelung, die besagt, dass für Eltern in der Elternzeit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Damit, wenn sie kurz nach Ablauf der Elternzeit arbeitslos werden sollten, ein Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt besteht.
Weiß jemand da Genaueres? Wer zahlt das und wo kann das beantragt werden?

Danke im Voraus!
Gesa

Liebe Gesa,

vor einigen Tagen laß ich Eure Anfrage.
Heute fand ich in einer Presseerklärung des Landesarbeitsamtes NRW folgende Aussage:
Presseinformation Nr.4/2002
Job-AQTIV-Gesetz ab 1. Januar 2002 in Kraft (Folge 6 von 6)
Erziehungszeiten werden in die Arbeitslosenversicherung einbezogen

Mütter und Väter, die Kinder erziehen, können zukünftig genauso wie Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben. Vom 1. Januar 2003 an werden Zeiten des Bezuges von Mutterschaftsgeld und der Betreuung und Erziehung eines Kindes bis zum dritten Lebensjahr in die Versicherungspflicht einbezogen. Damit verbessert das Job-AQTIV-Gesetz die soziale Absicherung von Eltern, die Kinder erziehen.

Voraussetzung ist, dass die Betroffenen zum Kreis der Arbeitnehmer gehören. Das ist der Fall, wenn Mutterschaft oder Kindererziehung eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder den Bezug von Arbeitslosengeld bzw. einer anderen Entgeltersatzleistung unterbrochen haben.

Bislang verlängern Erziehungszeiten lediglich die Rahmenfrist für Beschäftigungszeiten, die in der Vergangenheit bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet haben.

Auskünfte über die Neuregelungen im Job-AQTIV-Gesetz erteilen die Arbeitsämter.
Ich hoffe, dass Ihr etwas damit anfangen könnt.

Viele Grüße

maerzsonne