Beiträge zur Gesetzliche Krankenversicherung

Hallo,

ich plane eine selbständige Tätigkeit als Freiberufler zu beginnen. Ich werde diese Jahr wohl auch Einnahmen erzielen, aber die nicht alles als Einkommen deklarieren können, da ich Rückstellungen machen muss.

Was muss ich in Zukunft der Krankenkasse überweisen?

Thesen:

  • Erst nach der Abgabe meiner ersten Umsatzsteuervoranmeldung (Ist-Versteuerung) fordert mich das Finanzamt auf mein Einkommen anzugeben, zwecks Einkommenssteuerzahlungen.
  • Der KK-Beitrag errechnet sich aus dem angegebenen Einkommen (bis zur Höchstgrenze)
  • Das ganze dauert mglws. 2-3 Monate nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, bis das FA den Einkommensangabe erhält, muss ich bis dahin nur den KK-Mindestbeitrag zahlen?
  • Muss ich KK-Beiträge nachzahlen, sobald im nächsten Jahr mit dem Einkommenssteuerbescheid ein höheres Einkommen festgestellt wird?

Gruß,

Andre

Hallo Andre,

als bei mir war das so: Die KK fordert mich auf, mein Einkommen offenzulegen bzw. zu schätzen. Da ich noch nicht viel Umsatz erwarte, schätze ich entsprechend niedrig und werde zum Mindestsatz veranlagt. Danach kommt jedes Jahr eine neue Aufforderung und ich sende den jeweils aktuellen Steuerbescheid als Nachweis ein.

Wird das Einkommen höher, werden die Beiträge für das folgende Jahr entsprechend angepasst. Eine Nachzahlung wird nicht erhoben (so die Auskunft meines Steuerberaters). Wenn dann in folgenden Jahren das Einkommen (Gewinn) wieder sinkt, wird auch dann der Beitrag erst wieder im folgenden Jahr angepasst.

Solche Auskünfte sollte Dir normalerweise auch die KK geben können, aus eigener Erfahrung weiß ich aber auch, dass die Sachbearbeiter dort auch nicht immer viel Ahnung von Ihren eigenen Regelungen haben :smile:

Bei einer neu gegründeten Existenz sollte es kein Problen sein, die ersten Jahre mit dem Mindestbeitrag durchzukommen. Aber Vorsicht: frage vorher die KK ob der Beitrag in Deinem Fall nach tatsächlichem Einkommen berechnet wird. Andernfalls können die KK bei Selbständigen auch von der Beitragsbemessungsgrenze ausgehen.

Gruß
Marian

hallo andre,

hab hier eben von meiner kasse die liste (ist ja nicht bei allen kassen gleich, aber mal als anhaltspunkt)
mtl einnahmen versichert ohne krankenged
bis 1785,00 278,47
bis 3449,99 13,9% KV und 1,7% PV
ab 3450,00 538,20

du solltest auf jeden fall mal bei deiner kasse anfragen und erstmal die niedrigsten einnahmen angeben - wenn du dann super viel verdienst ändern die dir das gerne.
zu überlegen wäre aber auch mal die privaten zu vergleichen.

gruss corinne