Wie werden (Pflicht-)Beiträge zur betrieblichen Pensionskasse
und freiwillige Zusatzbeiträge in diese Pensionskasse
steuerlich behandelt?
Pflichtbeitrag heisst, dass jeder Arbeitnehmer in diesem
Unternehmen Beiträge entrichten muß. Es kann ein Zusatzbeitrag
vereinbart werden.
Das kann man nicht so einfach beantworten. Zwar sind Beiträge zu einer Pensionskasse grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei (allerdings gilt eine Höchstgrenze), aber bei umlagefinanzierten Pensionskassen (Gegensatz zu kapitalgedeckten Pensionskassen) wird für die Beiträge pauschale Lohnsteuer abgeführt. Die Details kann ich auf die Schnelle nicht beantworten.
Bei beiden Arten sind die Beiträge gefördert, so dass diese in der Einkommensteuererklärung nichts mehr zu suchen haben, also nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
Nur Beiträge, die nicht steuerbefreit wurden und für die keine pauschale Lohnsteuer abgeführt wurde, sind unter Umständen als Sonderausgaben abzugsfähig, aber dazu müsste man mehr wissen (Auszahlung als Rente oder Einmalzahlung usw.).
Leider ist der Ursprungsartikel nicht editierbar, daher separat einige Ergänzungen, nachdem noch einige Unterlagen geprüft wurden
Freiwillige Höherversicherung:
Die Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung sind als steuerfreie Beiträge ausgewiesen. Das Bruttogehalt ist entsprechend reduziert.
„Pflichtbeiträge“:
Die Pflichtbeiträge (2% des beitragspflichtigen EK der gesetzlichen RV) werden komplett Nachsteuer, d.h. aus dem versteuertem Einkommen gezahlt. Der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag in gleicher Höhe ein.
Gesamtbeitrag:
Der Gesamtbeiträg errechnet sich aus Pflichtbeitrag und Höherversicherung. Anteile des Gesamtbeitrages, die über die 4% Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen, werden pauschal versteuert ausgewiesen.
PK-Allgemein:
Die Auszahlung erfolgt als Rente ab 65. Es gibt kein Kapitalwahlrecht Ein Hinterbliebenenschutz ist integriert. Ob die PK Umlage- oder Kapitalgedeck arbeitet, weiß ich nicht, nach Art der Kommunikation der PK würde ich von Kapitaldeckung ausgehen. Die PK ist ein Versicherungsverein a.G.
Ergänzungsfrage:
Bis zu welcher Höhe ist es steuerlich sinnvoll, Beiträge zur Höherversicherung zu leisten.
Also mir ist nun klar, das die Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung nichts in der Steuererklärung zu suchen haben, da diese aus dem unversteuerten Einkommen gezahlt wurden.
Die normalen Beiträge zur Pensionskasse wurden aus dem versteuerten Einkommen gezahlt, demnach sollten sie doch eigentlich aus als Rentenversicherungsbeiträge anerkannt sein, oder?
Welche Voraussetzungen sind an eine Anerkennung geknüpft, wenn es sich um eine nicht Riester-geförderte Vorsorge handelt.