Beiträge zur privat fortgeführten Direktversicherung (bAV) abzugsfähig?

Hallo zusammen,

ein Arbeitnehmer (AN) übernimmt nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb die bisherige betriebliche Altersvorsorge in der Form der Direktversicherung vom Arbeitgeber (AG) auf sich privat und zahlt fortan die Beiträge selbst. Bisher wurden diese aus dem AN-Bruttogehalt umgewandelt. Die Versicherung erstellt dazu einen neuen Versicherungsschein, in dem der ehemalige AN nun Versicherungsnehmer und versicherte Person ist. Bisher war der AG der Versicherungsnehmer.
Es handelt sich ausweislich des Versicherungsscheins um eine „Rentenversicherung mit Überschussbeteiligung und aufgeschobener Rentenzahlung und optionaler Kapitalabfindung zu Rentenbeginn“.
Sind die vom AN fortan privat weitergezahlten Beiträge steuerlich abzugsfähig?

Gruß
Jens