Hallo,
kann es sein, dass ich etwas geändert hat, be ider Frage ob Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung Sonderausgaben sind?
Ich habe eine private Renetenversicherung, die aber noch vor 2005 abgeschlossen wurde. Bisher habe ich die Beiträge immer als Sonderausgaben angegeben. Die Frau von der Debeka (bietet jetzt eine Riesterrente an) sagte, dass die Beiträge der bereits abgeschlossenen PRV nun nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar sind, dafür die Rentenzahlungen später nur zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerpflichtiges Einkommen zählen.
Stimmt das so?
Doch, immer noch
Hallo,
Bin zwar kein Steuerexperte und die genauen Beträge habe ich nicht im Kopf.
Im Zuge der Einführung der Rürup-/Basisrente gibts einige Änderungen hinsichtlich der Freibeträge.
Die Obergrenze für alle Beiträge, die in die sogenante „Schicht 1 (gesetzliche Rentenversicherung / Berufsständische Versorgungseinrichtungen / Landwirtschaftliche Alterskassen
private Basis-Rente)“ fallen, beträgt 20.000€, wovon aber 2005 nur 60% abgesetzt werden können.
ALso wenn du einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.000€ p.A. einzahlst, kannst du 2005 nur 12.000€ davon absetzen. Der Anteil von jetzt 60% steigt in den nächsten Jahren bis 2040 auf 100%. Demgegenüber müssen natürlich ab 2040 die Renten aus diesen Beiträgen zu 100% versteuert werden. Momentan nur zu 50%, steigend bis 2040 auf 100%.
Gleichzeitig mit dieser Regelung gibts eine Obergrenze von 2400€ für einen Single glaub ich. Bis zu dieser Höhe darf der Krankenversicherungen, sonstige private Versicherungen absetzen.
Gleichzeitig gibts aber eine Sonderregelung bis 2012. Hier prüft das Finanzamt individuell und selbständig im Rahmen einer „Günstigerprüfung“, welche Regelung für seinen „Kunden“ besser ist. Die neue oder halt die alte Regelung, die es bis Ende 2004 gab.
Kurze Anmerkung und Diskussionsstoff für weitere Antworten:
Basisrente lohnt sich (zumindest momentan) in der Hauptsache für Selbständige, sie kommt für Angestellte weniger in Betracht.
Ich hoffe die Zahlen stimmen halbwegs und ich habs plausibel erklären können.
Viele Grüße
Laber
Hallo,
mal abgesehen davon, dass Arbeitnehmer nicht viel verdienen durften, damit man (88%? der) Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung tatsächlich als Sonderausgaben abziehen konnte (meist waren die Grenzen schon durch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge ausgeschöpft), haben wir tatsächlich ab 2005 eine neue steuerliche Betrachtung, wo private Rentenversicherungsbeiträge steuerlich im Prinzip nicht mehr absetzbar sind (nur noch spezielle Rentenprodukte, wie Basisrente oder „Riester“-Rente).
Allerdings gibt es noch jahrelang eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt, ob denn „altes“ Recht nicht doch besser ist - und dann wird dieses weiterhin angewendet. Diese Günstigerprüfung ist es auch, die oft vergessen wird und möglicherweise Pauschalaussagen als nicht ganz richtig qualifiziert.
Die angeblich besonders für Selbständige doch so vorteilhafte Basisrente z.B. wird bei so einigen (vielen?) Selbständigen aufgrund der günstigeren Regelungen im „alten“ Recht steuerlich in den nächsten Jahren gar nicht abgesetzt werden (zumindest, wenn nicht sehr hohe Beiträge gezahlt werden).
Aber auch hier gilt: den Einzelfall betrachten.
Ansonsten unterliegt tasächlich die spätere Rente aus einer privaten Rentenversicherung (nicht aus einer geförderten, wie Riester- oder Basisrente) nur mit einem geringen Ertragsanteil (abhängig vom Alter zu Rentenbeginn) einer möglichen Besteuerung.
zum Angebot der Debeka-Vertreterin: eine private Riesterrentenversicherung kann aufgrund einer eigenen Sonderausgabenabzugsmöglichkeit von anderen Sonderausgabenabzugstatbeständen unabhängig tatsächlich steuerlich abgesetzt werden (so nicht bereits die möglichen Zulagen größer als der Steuervorteil sind).
Viele Grüße
Thomas
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