Beiträge zur Zusatzversorgungskasse

Hallo!

Ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst zahlt monatlich Pflichtbeiträge zur Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes (VBL). Hierbei handelt es sich nicht um Beiträge zu einem Riester-Vertrag.

Können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden? Ggfls. wie und wo müssen diese Aufwendungen geltend gemacht werden?

Gruß
Carsten

Hallo,

werf einen Blick auf Deine Lohnabrechnung. Da wirst Du feststellen, das ein Teil des in die zusatzversorgung gezahlten Geldes schon dort nicht versteuert wird. Den Rest kannst Du nicht absetzen.
Gruß,
Micha