Hallo!
Ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst zahlt monatlich Pflichtbeiträge zur Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes (VBL). Hierbei handelt es sich nicht um Beiträge zu einem Riester-Vertrag.
Können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden? Ggfls. wie und wo müssen diese Aufwendungen geltend gemacht werden?
Gruß
Carsten