Beiträge zurück bei meiner Berufsunfähigkeit

Hallo! Ich habe eine Frage zu meiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich habe vor kurzem meine kompletten Versicherungsunterlagen überprüfen lassen und da ist meinem jetzigen Berater folgendes aufgefallen (alter Vertrag wurde schon gekündigt): Meine damalige Beraterin von der deutschen Vermögensberatung hat mir zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung geraten, was ich auch für wichtig erachte. Nun hat mein neuer Berater jedoch festgestellt, dass in dem Vertrag nicht mein Beruf Verfahrensmechaniker drin steht, sondern Verfahrenstechniker. Ich habe auf Anraten meines Beraters bei der Versicherung Aachen Münchener angerufen. Der Mitarbeiter dort teilte mir mit, dass so kein Versicherungsschutz besteht und ich nicht mit einer Leistung im Falle einer Berufsunfähigkeit rechnen kann. Ich hätte bei der Beantragung eine falsche Angabe gemacht! Die Beraterin von der Deutschen Vermögensberatung meinte aber, dass es keinen Unterschied machen würde. Der Preis wäre nur günstiger. Da ich kein Experte bin und ihr vertraut habe, habe ich ihr das auch so abgenommen und jetzt hab ich den Salat. Meinen Vertrag dort habe ich seit dem 01.10.2008. Ich habe bis heute umsonst Beiträge bezahlt und würde niemals mit einer Leistung rechnen können. Ich möchte meine Beiträge nun zurück haben, weil man doch nur für eine Leistung bezahlen muss, die man auch erhält, oder? Was kann ich tun bzw. wie soll ich mich deswegen verhalten? Vielen Dank im Voraus Richter

Hallo,

Beiträge zurück gibt es nicht…
warum auch?!?!

der Vers. den neuen Beruf anzeigen in schriftlicher Form per Einschreiben und dann ist das vertragliche geregelt!!! ganz einfach… :wink:

die Vers. erstellt dann auf den neuen Beruf ein Umst.-Angebot und sendet es Ihnen als Vorschlage oder gleich als Vers.-Schein raus!!!

und ich dachte die „Vermögensberater“ habens drauf… zum Glück wohl nicht…!!

wenn Sie weitere Infos benötigen helfe ich gerne weiter!!

mfG Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu

Hallo und herzlichen Dank für die Anfrage.

Was ich als erstes nicht verstehe, Du hast einen neuen Berater und dieser hat Fehler festgestellt und nun suchst Du Rat bei weiteren Beratern? Ist der jetzige Berater Deiner Meinung nach nicht kompetent genug? Sorry fiel mir nur so auf. Was ich heraushöre, hast Du Deinen Vertrag nun gekündigt - auf wessen Anraten?

Wäre es nicht besser gewesen den alten Vertrag auf den korrekten Beruf updaten und ggf. vielleicht ein paar Euro mehr zu bezahlen und ab sofort einen korrekten Versicherungsschutz zu haben? Du hast heute ein höheres Eintrittsalter bei der neuen Versicherung was mit etwas höheren Beiträgen dort honoriert wird. Weiterhin musst Du nochmals die kompletten Abschlusskosten (Provision) bezahlen. Ein Versicherungsmakler hätte die Betreuung in diesem Alten Vertrag übernehmen können -hätte dann halt keine neue Provision erhalten. Wäre aber nacch Prüfung der Versicherungsbedingungen und Gegenüberstellung zu einem neuen Vorschlag korrekt gewesen. Wenn der neue Vorschlag natürlich aufgrund der Bedingungen weitaus besser ist als das was Du bisher hattest, wäre es eine Überlegung wert.

Bzgl. den gezahlten Beiträgen kannst Du bei der Gesellschaft (AM) nichts ausrichten. Du könntest lediglich versuchen die Vermittlerin oder die DVAG evtl. wegen Falschberatung dranzukriegen. Hierzu bedarf es allerdings Hieb- und Stichfester Beweise/Zeugen! In einem Beratungsprotokoll wie es heute normal ist, hätte man sich so eine Aussage z.B. schriftlich geben lassen können.

Für diesen Fall wäre ein Rechtsberatungsgespräch mit einem Anwalt nicht schlecht. Solltest vorher aber prüfen ob Deine Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden) für die Kosten aufkommt - also einfach dort mal anrufen und ggf. die Deckung bestätigen lassen.

Bzgl.deinem neuen Berater solltest Du vielleicht nochmal in Dich gehen - denn ein guter Berater mit ein wenig Erfahrung hätte Dir diese Antwort gleich geben können!

Wünsch Dir viel Erfolg und frohe Ostern
immerinternett

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.

Da hat der Berater es sich aber einfach gemacht…

Man kann auch einen Beruf nachmelden und dann würde der Vertrag nachberechnet, aber da Sie eh kündigen wollten, hat sich das ja erledigt.

Sie bekommen natürlich kein Geld zurück, da Versicherungsschutz bestand, er wäre nur ggf. gekürzt worden, wenn der eine Beruf günstiger ist als der andere.

Ob ein Verfahrenstechniker oder Verfahrensmechaniker das gleiche ist, können Sie am besten selber beurteilen, bzw. konnten dies bei Vertragsabschluss bereits besser als der Berater.

Juristisch nichtig war der Vertrag nicht.

RAlph

Vielen Dank für die Antwort.

Da war wohl wahrscheinlich auch das Problem der Beraterin. Die für mich passende Berufsunfähigkeitsversicherung ist viel zu teuer. Deshalb ja auch die Kündigung und der Wechsel zu einer besseren Versicherung und eben nicht eine Anpassung. Einen Goldesel hab ich ja auch nicht daheim stehen. :wink:
Außerdem war die Rente auch viel zu niedrig. Das war ja auch noch so ein Ding! Die hat gesagt, ich würde ja vom Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit auch noch was bekommen und da würden die 1000 Euro vollkommen ausreichen! Das hab ich auch erst jetzt erzählt bekommen, dass ich darauf nicht hoffen kann (ich bin erst 31).

Das ist eine unangenehme und haarige Sache. Können Sie irgendwie beweisen, dass Sie nur auf Anraten der Beraterin damals den Beruf falsch angegeben haben? Das wäre entscheidend. Fals ja, die Versicherung mit einem Hinweis darauf entweder zur Änderung der Berufsangabe oder zur Rückzahlung auffordern.

Wenn Sie es nicht beweisen können, fragen Sie dennoch einen Versicherungsanwalt, was da zu tun ist. Der wird Ihnen klar sagen können, ob Sie Chancen haben, Ihr Geld zurück zu bekommen und welch gesetzlichen Grundlagen es da gibt.

Grundsätzlich ist es immer wieder das Gleiche: Ein Mitarbeiter einer Versicherung füllt den Antrag aus, Sie unterschreiben und am Ende bekommen Sie keine Leistungen, weil der Mitarbeiter sie (oft wissentlich) falsch beraten hat. Deshalb immer selbst ausfüllen und eine Kopie davon aufbewahren.

Bitte berichten Sie mir, was aus Ihrem Fall geworden ist. Danke!

Stehe Ihnen gerne mit meiner Agentur zur Verfügung!!!

Beispiel:
Bei uns kostet ein Mechaniker 68€/Monat bei einer Leistg. von 1.000€ bis zum Endalter 60!!!

weitere Berechnungen gerne auf Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen
und ein schönes Osterfest

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter

_________________________

SIGNAL IDUNA Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen-Habenhausen

Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung

Telefon: 0421 - 4 36 63 - 43
Telefax: 0421 - 4 36 63 - 44
Mobil: 0171 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Registrierungsnummer D-T9YL-TXO5O-33
Zuständige Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.,
Breite Straße 29, 10178 Berlin,
Telefon: (01805) 00585-0 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz,
höchstens 0,42EUR/Min. aus Mobilfunknetzen),
www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org.

Hallo,

die Aussage der Mitarbeiterin der A+M ist richtig. Hier würde sich die VS auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen.
Vorgehen könnte man dann nur noch gegen den Berater. Aber dort wird wohl nix zu holen sein.
Abgesehen davon unterschreibt JEDER Kunde, dass er den Vertrag / Antrag gelesen hat und MUSS bei Erhalt der Police prüfen, ob alles seine Richtigkeit hat (zumindest sehen es so die sog. Richter).

-> alles lesen, alles hören, aber erst nachprüfen und dann glauben

Servus!
Ich weiß jetzt nicht, wieso diese Anfrage zu mir kam - aber von Versicherungen verstehe ich schlichtweg nichts…
Viel Erfolg dennoch!
Beste Grüße
Christian Alber

Hallo Herr oder Frau Richter,

eine leider nicht ungewöhnliche Beratung eines grossen deutschen Vermittlerbundes und anderen sogenannten seriösen Vermittlern! Pech gehabt!

Bei der Aussage: „Die Beraterin von der Deutschen Vermögensberatung meinte aber, dass es keinen Unterschied machen würde. Der Preis wäre nur günstiger.“

Tja, dies hätte Sie stutzig machen müssen! Wenn etwas günstiger wird, dann hat dies bei Versicherungen immer einen Grund!

Ein Mechaniker ist ein Handwerker, der überwiegend körperlich arbeitet. Ein Techniker ist kann zumeist eher ein Schreibtisch-Täter sein, daher kommen die immensen Unterschiede in der Bewertung zustande. So dürfte die die Argumentation der AM klingen.

Haben Sie Zeugen?

Wenden Sie sich an den Ombudsmann!

Versicherungsombudsmann e. V. ·
Postfach 08 06 32 ·
10006 Berlin ·
Tel. 0 18 04 - 22 44 24 ·oder 030 - 20 60 58 99

Fax 0 18 04 - 22 44 25

[email protected]

Da Sie den Antrag unterschrieben haben und von Ihrem Vorteil wussten, sieht es bescheiden für Sie aus!

Sorry!
pe sturm

Hallo Enno,

dies ist eine individuelle rechtliche Frage, die hier nicht beantwortet werden darf (vgl. FAQ 1129).

Falsche Angaben im Antrag, dazu gehört auch eine falsche Berufsangabe, haben natürlich Konsequenzen. Welche genau, hängt u.a. davon ab, ob der Vermittler Makler oder Vertreter ist.

Welche Rechte und Möglichkeiten du hast, sagt dir ein Versicherungsfachanwalt. Die Höhe der Erstberatungsgebühr kannst du telefonisch dort erfragen.

Viel Erfolg wünscht
oscar.

Entschuldigen Sie die späte Meldung, die Email über eine Anfrage muss ich übersehen haben.

Das mit dem nicht zutreffenden Versicherungsschutz wage ich zu bezweifeln. An dieser Stelle ist der Unterschied so marginal, dass Ihnen als Laie keine offensichtliche Täuschung vorgeworfen werden kann. Sie haben ja nicht Kaufmann statt Dachdecker eingetragen. In meinen Augen wäre es für die AM sehr schwer, dort auf Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zu pochen. Dass die sich aus der Affäre ziehen können, wage ich zu bezweifeln. Allerdings ist die AachenMünchener ohnehin ein Anbieter mit sehr mittelmäßigen BU-Bedingungen, ich hätte andere genommen. Eine BU ist (fast) immer eine Risikoversicherung. Sie bezahlen also nicht für eine Leistung, die sie auch erhalten. Sie bezahlen für das Risiko, diese Leistung einmal brauchen zu müssen. Sie können eine hochamtliche Klärung und eindeutige Stellungnahme beantragen und je nach Lagerung des Falls evtl. die Rückabwicklung des Vertrags verlangen.