Hallo Guten Tag,
Frau GKV freiwillig Anrechnung Rente Ehemann PKV.
Nach der freundlichen Beantwortung der ersten Anfrage wird die volle brutto Rente zur Berechnung herangezogen, entsprechend der Einheitlichen Grundsätze der GKV vom 17.12.2008.
Frage:Halten sich ALLE daran oder gibt es GKV´s die günstiger berechnen
Danke
Rudolfo
Nein
…keine Ausnahmen.
Gruß J.K.
vielleicht, aber die werden es nicht öffentlich machen…
Hallo,
nach § 240 SGB V sind diese Grundsätze für alle gesetzlichen Krankenkassen seit 01.01.2009 verbindlich. Die Ehegatteneinstufung ist nach § 240 SGB V (letzter Absatz) vorgeschrieben.
Vorher gab es in diesem Bereich teilweise Unterschiede zwischen den Krankenkassen.
Gruß
RHW